Donnerstag, Mai 24, 2012

Santa-B: Lage verschlechtert sich dramatisch! Totalverlust droht!


Reederei Claus-Peter Offen informiert Anleger über die erheblich verschlechterte Lage beim Flottenfonds Beteiligungsgesellschaft MS Santa B Schiffe. Das Schreiben der Reederei Claus-Peter Offen vom 10.Mai 2012 dürfte für die Anleger eine weitere Schreckensnachricht sein, die sich in die Ereignisse der letzten Monate einreiht:


Die Anleger haben lediglich im Jahr 2007 eine Ausschüttung von 4 % erhalten. Weitere Ausschüttungen gab es bislang nicht. Die Santa-B-Beteiligung wurde Ende April 2012 im Internet von MPC auf der Online-Handelsplattform lediglich mit 3 % des Nominalbetrages bewertet! Insgesamt investierten die Anleger ca. 180 Millionen Euro, aber der Fonds mit seinen 14 Schiffen scheint sich in einer gewaltigen wirtschaftlichen Schieflage zu befinden.

Die Reederei teilt nun mit, dass momentan die vereinnahmten Charterraten im Wesentlichen zwar die Betriebskosten der Schiffe decken, nicht jedoch die Zinsen und Tilgungen auf die Schiffshypothekendarlehen.

Die Anleger werden daher aufgefordert, sich freiwillig an einem Kapitalnachschuß zu beteiligen, der 8-10 % der nominalen Beteiligungssumme des jeweiligen Kommanditisten betragen soll. Nach Auffassung der BSZ e.V. -Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte  enthält der Prospekt Prospektmängel; außerdem wurden die von der Kanzlei vertretenen Anleger fehlerhaft beraten. Beides begründet Schadensersatzansprüche.

Lediglich 70 % der Anlegergelder flossen in die Schiffe, aber 26,5 % (!) der Anlegergelder in Vertriebsprovisionen! Ein hohes Risiko ergibt sich auch durch die Kreditaufnahme in Japanischen Yen. Die von der Kanzlei Dr. Rötlich vertretenen Anleger wurden hierauf nicht hingewiesen. Ein Totalverlust der angelegten Gelder droht daher, und wer weiteres Geld investiert, könnte auch dieses am Ende verlieren.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich rät daher den Anlegern dringend, die Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und ggf. vor Gericht durchsetzen zu lassen, bevor es zu spät ist.

Betroffene Anleger welche sich an dem Schiffsfonds/„Santa-B" beteiligt haben und vermuten, schlecht oder gar falsch beraten worden zu sein, stehen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine erste Einschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadenersatz gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schiffsfonds/ MT "Santa B"   anschließen.


Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 

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