Montag, Mai 07, 2012

MONTRANUS Dritte und KALEDO Zweite


Ein Erfolg wegen MONTRANUS Dritte und KALEDO Zweite gegen die Sparkasse Hannover vor dem Oberlandesgericht Celle zeichnet sich ab. Der Sparkasse Hannover wurde vom Oberlandesgericht Celle empfohlen, die Berufung zurückzunehmen.


Der Kläger zeichnete nach Beratung durch die Sparkasse Hannover im Jahre 2004 die Medienfondsbeteiligung KALEDO Zweite Produktions GmbH & Co. KG in Höhe von nominal 100.000,00 EUR. Im November 2005 zeichnete er weiterhin die Beteiligung MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG in Höhe von nominal 125.000,00 EUR zzgl. Agio in Höhe von 3 %.

Das Landgericht Hannover gab nach Vernehmung des Klägers im Dezember 2011 seiner auf Rückabwicklung der Beteiligung und Freistellung von den Verbindlichkeiten aus den jeweiligen Darlehensverträgen sowie von steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen gerichteten Klage im Wesentlichen statt.

Besonderheit an der Klage war, dass die dem Kläger zugeflossenen Steuervorteile nicht schadensmindernd angerechnet wurden, weil die Gegenseite weder darlegte, dass diese Steuervorteile erheblich seien noch, dass die Steuervorteile dauerhaft beim Kläger verblieben. Gegen dieses Urteil des Landgerichts Hannover wendeten sich die Beklagten in ihrer Berufung beim Oberlandesgericht Celle.

Mit Beschluss vom 24.04.2012 (Az.: 3 U 21/12) wies das Oberlandesgericht Celle die Sparkasse Hannover darauf hin, dass die Berufung zwar zulässig sei, jedoch keine Aussicht auf Erfolg habe. Im Wesentlichen begründet das Oberlandesgericht Celle seine Haltung damit, dass die Berufungsbegründung inhaltlich keine neuen Aspekte aufzeige und insofern kein abweichendes Urteil gerechtfertigt sei. Zur Vermeidung weiterer Kosten wurde der Sparkasse Hannover empfohlen, die Berufungsklage zurückzunehmen.

Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Film-u. Medienfonds/ MONTRANUS Dritte und KALEDO Zweite"  anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. Mai. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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