Montag, Mai 07, 2012

Hannover Leasing 142 Magical Productions GmbH & Co. Verwaltungs KG (Rush Hour 2)

Erfolg in Sachen Hannover Leasing 142 Magical Productions GmbH & Co.KG gegen die Frankfurter Sparkasse zeichnet sich ab.


In dem Verfahren 2-25 O 673/10 wies das Landgericht Frankfurt am Main in der Verhandlung vom 25.04.2012 darauf hin, dass das Gericht es als erwiesen ansehe, dass der Kläger über Rückvergütungen in Form von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen in Höhe von 4,31 % von der Frankfurter Sparkasse nach erfolgter Beratung nicht aufgeklärt worden sei. Damit streitet für den Kläger die Vermutung, dass er bei richtiger Aufklärung die Medienfondsbeteiligung nicht gezeichnet hätte. Die Rechtsfolge im Falle des Obsiegens wäre die Rückabwicklung der Beteiligung, wobei noch streitig ist, ob und inwiefern Steuervorteile anzurechnen sind.

Nach bisherigem Verfahrensstand hat die Beklagte nicht vorgetragen, ob und in welcher Höhe dem Kläger dauerhaft Steuervorteile verbleiben. Eine Prozessvertreterin der ACCONTIS GmbH, die dem Streit beigetreten war, teilte mit, dass zwar das strafrechtliche Verfahren gegen die leitenden Mitarbeiter der Hannover Leasing eingestellt worden sei, die Steuerfahndung agiere nunmehr anstelle der Finanzverwaltung und setzte die Betriebsprüfung fort. Insofern sei hinsichtlich der Frage, ob bei dem Kläger Steuervorteile verbleiben, mit einer definitiven Klärung erst in einigen Jahren zu rechnen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Rechtsanwälte raten den Anlegern der Beteiligung Hannover Leasing 142 Magical Productions GmbH & Co. Verwaltungs KG (Rush Hour 2) dringend an, verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten, weil mit einer endgültigen Klärung der Steuerfrage bis Ende des Jahres sehr wahrscheinlich nicht mehr zu rechnen ist. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Beteiligung überwiegend in der 2. Hälfte des Jahres 2002 gezeichnet. Ansprüche der Anleger verjähren kenntnisunabhängig taggenau 10 Jahren nach Zeichnung.

Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Film-u. Medienfonds/ Rush Hour 2"  anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. Mai. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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