Viele Kapitalanleger haben Angst, nach einer gescheiterten Kapitalanlage gerichtliche Hilfe bzw. die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Manche Anleger meinen, man würde auf diese Weise nur „Gutes Geld“ dem Schlechten hinterherwerfen.
Anleger haben häufig eine gewisse Scheu davor, zum
Rechtsanwalt zu gehen, weil sie bereits Geld verloren haben. Diese Scheu ist
jedoch vollkommen unbegründet. Wer sich beispielsweise einer
Interessengemeinschaft des BSZ e.V.
anschließt, bekommt von einer renommierten Kanzlei, nämlich von den Vertrauensanwälten
des BSZ e.V. eine Erstberatung von einem fachlich fundierten Rechtsanwalt.
Für betroffene Anleger
ist es ratsam, auf dieses Angebot möglichst frühzeitig einzugehen! Jedem
Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur
empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich
zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig
den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft
hätte.
Manche Anleger haben Angst, dass sie mit dem Beitritt zu
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft oder der Erteilung des Mandats an einen Rechtsanwalt einen
"Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten können?
Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor,
dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen.
Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob
er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in
diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in
Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage bei einer
eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung einholen.
In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich
eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall
muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus
der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche
Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch
ungenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu
betreiben.
Viele Anleger fürchten vor Gericht aufzutreten. Diese Furcht ist jedoch größtenteils
unbegründet. Die Gerichtsverhandlungen laufen üblicherweise nicht so ab, wie es
viele Mandanten aus dem Fernsehen kennen. Meist beschränkt sich die Mitwirkung
der Anleger im Gerichtsverfahren darauf, dass sie beispielsweise bei der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung
schildern, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist. Die Anleger brauchen
diesbezüglich auch keine Angst zu haben, da sie die versierten
Vertrauensanwälte der BSZ vor Gericht vertreten und diesen zur Seite stehen.
Wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht, so prüfen
die BSZ Vertrauensanwälte, ob sich ein Berufungsverfahren lohnt. Auch in diesem
Fall wird dem Anleger bzw. dem Mandanten vorher mitgeteilt, welche Kosten auf
ihn zukommen oder es wird die entsprechende Deckungszusage bei der
Rechtsschutzversicherung eingeholt. Der Anleger hat mithin die Möglichkeit,
auch ein etwaig negatives Urteil überprüfen zu lassen.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren
positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre
Mandanten erzielen können.
Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt
hat bereits insolvent wurde, so ist auch
in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen
vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen
ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom
Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem
Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten
werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe nicht leisten.
Mitunter haben Betroffene Angst, gegen eine Großbank
vorzugehen, weil sie meinen, diese hätte eine stärkere Macht als der einzelne
kleine Anleger. Diese Befürchtung ist unbegründet. Die Anwälte des BSZ e.V.
setzen sich für ihre Mandanten ein und haben eine jahrelange Berufserfahrung.
Die deutschen Gerichte sind unabhängig. Wie die Erfahrung zeigt, gelingt es
nicht zu selten, auch Schadensersatzansprüche gegen große, vermeintlich
mächtige Kreditinstitute oder andere Unternehmen durchzusetzen.
Einige Banken und
Fonds-Anbieter, haben teilweise Methoden entwickelt, um von den berechtigten
Fragen ihrer Anleger ablenken zu können. Statt Antworten auf drängende Fragen
erhalten Anleger oft Briefe mit Hetzkampagnen gegen Rechtsanwälte und
Anlegerschutzvereine. In Rundschreiben an Anleger werden
Anlegerschutzanwälte und Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger
als „gierig“ und in ähnlicher Weise diffamiert. Oft wird ein klageabweisendes Urteil erster
Instanz verschickt und damit der Eindruck erweckt, als würden solche Klagen
stets abgewiesen werden. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass ein Urteil
zweiter Instanz (OLG) dieselben Beklagten zum Schadensersatz verurteilt hat.
Für den BSZ e.V. sind dies durchschaubare Ablenkungsmanöver und Methoden der
Desinformation.
Anleger und Presse
sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal
das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung
transparente Informationen zu erlangen.
Fazit des BSZ e.V.:
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem
breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und
effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios,
Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen,
Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem
Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige
Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Die Anleger sollten, sobald sie Zweifel bezüglich ihrer
Kapitalanlage hegen zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie sind
bei den Vertrauensanwälten der BSZ bestens aufgehoben und bekommen eine erste
fundierte Einschätzung. Auch eine Interessengemeinschaft geschädigter Anleger,
sofern Sie von Rechtsanwälten geführt wird und keine Erfolgsprovisionen
abkassiert, ist immer eine gute Adresse.
Betroffene Anleger können sich gerne einer bestimmten BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.
Foto: Logo BSZ® e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.
49
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter
Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text
gibt den Sachstand und Beitrag vom 31. Mai 2012 wieder. Eventuell später
eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und
können zu einer anderen Einschätzung führen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen