Donnerstag, April 05, 2012

Status Quo der Riester-Rente: Vieles unklar, wenig absehbar.

Die Riester-Rente: Sachstand eines Kapitalmarktproduktes. Mittlerweile wird die Anzahl der in Deutschland bestehenden Riester-Renten-Verträge auf über 14 Millionen geschätzt. Eine umso beachtlichere Zahl, wenn man sich vor Augen führt, dass selbst Experten oftmals auf Anhieb nicht die komplizierten Modalitäten der einzelnen Verträge aufzeigen können wundert man sich bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg.

Und genau dieses Problem der Vielschichtigkeit der unzähligen Riester-Produkte und der immer für den Einzelfall zu berücksichtigen Besonderheiten kann vielen Riester-Rentnern zum Verhängnis werden. Der einfache Grundsatz, dass jeder Versicherungsnehmer mit Hilfe der staatlichen Förderung und sehr geringem finanziellen Aufwand seine Rentenlücke schließen kann wird im schlimmsten Fall durch die Realität konterkariert.

Vielen Nutzern von Riester-Produkten ist nicht bewusst, wie sehr Abschlusskosten, Provisionen und Verwaltungskosten den Fördereffekt letztlich dahinschmelzen lassen können. Das Handelsblatt zeigte unlängst auf, dass in Einzelfällen - hier am Beispiel eines alleinstehenden Mannes - das eigene Ansparen behelfs monatlicher Rücklagen letztlich einen größeren monatlichen Nettobetrag als die voll zu versteuernde Riesterrente bringen kann, Quelle: Handelsblatt, 28. November 2011. Es empfiehlt sich also genauestens zu Rechnen und zu prüfen bevor man sich an ein Riester-Produkt bindet.

Allerdings sollten Interessierte sich dabei nicht unbedingt allein auf die Expertise von Finanzdienstleistern, Beratern und Vertretern von Banken und Versicherungen verlassen. Es sollte vielmehr bedacht werden, dass alle Vorgenannten immerzu auch die eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Und diese sind denknotwendig nicht mit den Interessen der Kunden deckungsgleich.

So finden sich in vielen Verträgen versteckte Gebühren wie Verwaltungskosten durch die die Einzahlungen sogleich faktisch geschmälert werden. Bekannt wurde auch ein Fall indem aufgrund einer Umstellung mehr Verwaltungskosten berechnet wurden - nämlich 16 % - als in den Verträgen tatsächlich ausgewiesen wurde, dies waren genau 14 %. Betroffen seien demnach mindestens 70.000 Policen der Riester-Rente die 2005 über die damalige Hamburg-Mannheimer abgeschlossen wurden, Quelle: Handelsblatt vom 09. Juni 2011.

Diesen Versicherungsnehmern kann ein Anspruch auf Neuberechnung der Verwaltungs- bzw. Vertragskosten und damit ein Anspruch auf die vertragsgemäße, höhere Leistung zustehen. Dies und freilich inwieweit das zuviel Geleistete vom Anbieter herausverlangt werden kann sollte von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.

Ebenfalls Rechtsrat einholen sollten diejenigen Betroffenen, die sich im Rahmen des Abschlusses der Riester-Rente falsch beraten fühlen und feststellen, dass die Förderungserwartungen so nicht eintraten. Insbesondere Freiberufler - also alle Angehörigen der sogenannten verkammerten Berufe - sollten schnellstmöglich prüfen ob Ansprüche gegen Berater bzw. Institute bestehen. Aufgrund der Zugehörigkeit zu einem berufsständischen Versorgungswerk kann das Finanzamt auch später noch die bereits erhaltenen Förderungen - verzinst - zurückverlangen. Sollte der Umstand der fehlenden Förderfähigkeit im Beratungsgespräch nicht aufgezeigt worden sein, stellt dies eine Verletzung der bestehenden Beratungspflichten dar.

Bereits vor einigen Jahren wies der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Jakob F. Brüllmann von Brüllmann Rechtsanwälte auf das sogenannte "Anrechnungs-Problem" hin. Dieses Problem kann bei der Gewährung von Grundsicherung all jene Rentner treffen, die im Alter so wenig gesetzliche Rente erhalten, dass sie von dieser nicht leben können. Denn bei der Berechnung der Grundsicherung wird die Riester-Rente voll berücksichtigt, der staatliche Zuschuss verringert sich entsprechend. Laut Darstellung des ZDF-Magazins "Monitor" kann sich dieses Problem auch bei Durchschnittsverdienern letztlich bemerkbar machen, wenn diese nicht mehr als 32 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen werden. Sollten diese Umstände im Beratungsgespräch nicht erläutert worden sein, kann diese ebenfalls eine Pflichtverletzung des Beratungsvertrages darstellen, der zu Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklung des Vertrages führen kann.

Allen Riester-Interessierten sei vor diesem Hintergrund auf den Weg gegeben sich nicht mit Auszeichnungen von Riester-Produkten und optimistischen Prognosedarstellungen zufrieden zu geben sondern in jedem Fall Produkte zu vergleichen und nachzurechnen vor allem unter Einbeziehung aller Kosten und Gebühren welche in jedem Fall vollumfänglich von den Anbietern aufzuzeigen sind. Allen Haltern von Policen, die sich falsch beraten fühlen, kann nur dringend anheim gestellt werden ihren Vertrag jetzt zu prüfen und sich gegebenenfalls fachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rente/Riester" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jakob F. Brüllmann

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05. April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen

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