Wie die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Seelig & Widmaier aus Heidelberg berichten, scheinen viele Betroffene nicht zu wissen, dass eine Anmeldung der eigenen Forderung zur Insolvenztabelle in dem laufenden Insolvenzverfahren auch noch nach Ablauf der auf den 20.03.2012 gesetzten Frist möglich ist.
Die Anmeldung sollte allerdings nicht zu knapp vor dem Prüfungstermin eingehen. Der Nachteil einer späteren Anmeldung liegt darin, dass eine Gebühr zu entrichten ist, welche sich im Bereich von € 15,-- bewegt und deshalb kein Hinderungsgrund sein sollte. Dies bedeutet für Betroffene, welche aufgrund vieler Veröffentlichungen im Internet und den Medien davon ausgingen, dass nach Ablauf der bisher genannten Frist eine Anmeldung nicht mehr möglich sei, gut beraten sind, Ihre Forderung in jedem Fall nachträglich geltend zu machen. Dies kann sich je nach Höhe der Anleihen immer noch lohnen. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann versucht werden, die Eintrittspflicht herbeizuführen, um das Ganze von einem versierten Spezialisten prüfen und anmelden lassen zu können.
Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar Millennium beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen
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