Freitag, November 25, 2011

"GFE-Geschädigte" suchen nach Lösungen.

Die strafrechtliche und zivilrechtliche Aufarbeitung des Sachverhaltskomplex schreitet voran. Wie die auf Kapitalmarkrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, schreitet die strafrechtliche und zivilrechtliche Aufarbeitung des Sachverhaltskomplexes GFE langsam aber stetig voran.

Gleichwohl ist die Verunsicherung bei den Erwerbern der Blockheizkraftwerke groß. Die meisten der von der Kanzlei vertretenen Anleger wollten eine sichere Kapitalanlage tätigen und gleichzeitig die Förderung erneuerbarer Energien unterstützen - und stehen jetzt vor einem wirtschaftlichen "Scherbenhaufen".

Die erwarteten Pachtzinseinnahmen bleiben aus, Darlehensraten sind jedoch trotzdem zu zahlen. Manche Familien haben ihr gesamtes Erspartes verloren. Ein Großteil der im Internet kursierenden Meldungen sind auch nicht geeignet, den Geschädigten weiter zu helfen. Oftmals gehen diese Meldungen über bloße Gerüchte nicht hinaus. Substantielle Ansatzpunkte sind nur vereinzelt zu finden.

Den von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Mandanten geht es zum jetzigen Zeitpunkt in erster Linie darum, den finanziellen Schaden von sich und ihren Familien abzuwenden. Dies gelingt jedoch nur, wenn greifbare Ansatzpunkte für ein juristisch und wirtschaftlich erfolgreiches Vorgehen vorliegen. Wie die Kanzlei bereits gemeldet hat, hat zwischenzeitlich das Landgericht Landshut mit Urteil vom 14.10.2011 den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt.

Der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb im Sommer 2010 ein Blockheizkraftwerk von der GFE Energy AG zu einem Kaufpreis in Höhe von € 35.700,00. Dieses Blockheizkraftwerk wurde im weiteren Verlauf an die GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH verpachtet.

Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger vertritt die Auffassung, von dem Vermittler, der ihm das Konzept der „GFE-Gruppe“ vorgestellt hat, nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Mit einer Klage zum Landgericht Landshut wurde ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag bzw. Anlageberatungsvertrag geltend gemacht.

Nach einer durchgeführten Beweisaufnahme kam das Landgericht Landshut zu dem Ergebnis, dass der Vermittler tatsächlich seine Pflichten aus einem Anlagevermittlungsvertrag verletzt hat und deswegen verpflichtet ist, dem Kläger den für den Erwerb des Blockheizkraftwerkes bezahlten Kaufpreis (abzüglich der in der Vergangenheit erhaltenen Pachtzinseinnahmen) zurückzubezahlen.

„Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass es sinnvoll sein kann, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Dies umso mehr, da mittlerweile diverse Gerichte das Bestehen eines Beratungs- oder Vermittlungsvertrages in vergleichbaren Sachverhaltskonstellationen bejaht haben. In der Vergangenheit wurde die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, wonach in vergleichbaren Sachverhalten ein Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Berater/Vermittler zustande gekommen ist, heftig kritisiert.

Auch die Vergleichsbereitschaft einzelner Berater/Vermittler scheint inzwischen zu steigen. Neben einem außergerichtlichen Vergleich ist insbesondere ein gerichtlich protokollierter Vergleich dazu geeignet, ein u.U. langes Verfahren abzukürzen, jedoch gleichwohl einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.

Insbesondere für Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde) sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. In der Vergangenheit wurde die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, wonach in vergleichbaren Sachverhalten ein Vertragsverhältnis zwischen Erwerber und Berater/Vermittler zustande gekommen ist, heftig kritisiert.

Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater/Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE-Gruppe, die sich von dem jeweiligen Berater/Vermittler nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen. Die Anlegerschutzkanzlei hat bereits bei diversen Gerichten Klagen für ihre Mandanten eingereicht.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft GFE Group anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 25.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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