Dienstag, September 06, 2011

Marnavi Splendor: Insolventer KGAL-Schiffsfonds frustriert Anleger

Die Insolvenz der Marnavi Splendor GmbH & Co. KG ist für viele Schiffsfondsanleger ein weiterer negativer Höhepunkt. Den Fondsschiffen droht jetzt die Zwangsversteigerung in den Niederlanden.

Marnavi Splendor GmbH & Co. KG
Beteiligungen an der Marnavi Splendor GmbH & Co. KG waren bereits ab € 15.000,00 möglich. Nach Angaben des Fondsprospekts sollte der Fonds bis 2020 laufen. Mehr als 330 Anleger mit rund € 11 Mio. beteiligten sich letztlich an dem riskanten Schiffsfonds.

Schiffsbanken verlieren Geduld
Ausschlaggebend war letztendlich, dass die Schiffsbanken ihre Geduld verloren haben. Da die Commerzbank AG und die KfW im Hinblick auf fällige Kredittilgungen keine weiteren Stundungen zugestanden haben, war der Insolvenzantrag der Marnavi Splendor GmbH & Co. KG nicht mehr abwendbar. Die Anleger erwarten noch im September 2011 die Zwangsversteigerung in den Niederlanden.

Enttäuschende Ergebnisse
Die Anleger der Marnavi Splendor GmbH & Co. KG sind schon seit längerer Zeit mit schlechten Nachrichten befasst: Anstelle der prospektierten 48 % haben sie bislang nur 11,8 % ihrer Kapitaleinlagen zurückerhalten. Schon mehrmals sollten die Kapitalanleger den Fonds mit frischem Kapital sanieren. Entsprechende Sanierungskonzepte scheiterten aber kläglich.

Schiffsfonds in der Insolvenz
Im Falle insolventer Schiffsfonds stellen sich für die betroffenen Fondsbeteiligten aufgrund der komplexen Rechtslage zahlreiche Fragen. Viele Anleger fragen sich insbesondere, ob sie ihre Einlagen und Nachschüsse in Form von Schadensersatz zurück verlangen können. Betroffene sollten sich deshalb möglichst bald an einen Rechtsanwalt wenden, um die u.U. drohende Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche rechtzeitig zu verhindern rät BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz Steinhübel.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Marnavi Splendor" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz Steinhübel

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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