Garbe Logimac hat Ende August 2011 Schreiben an Anleger versandt, die ihre Kapitaleinlage in der Variante Sprint gezeichnet haben. Diese hatten sich schon gefreut, dass Garbe Logimac den Einzug der monatlichen Ratenzahlungen bei den Anlegern ab Mai 2011 im Zuge des Bekanntwerdens des Geschäftsgebarens innerhalb der Garbe Logimac Gruppe eingestellt hatte.
In dem Schreiben wird – kaum glaubhaft- behauptet, man habe lediglich aus „technischen Problemen“ den Einzug der Kapitaleinlagen unterbrochen. Nun werde der Einzug wieder aufgenommen für die ab Mai 2011 aufgelaufenen Raten. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Hans G. Keitel vermutet eher, dass man lediglich abwarten wollte, dass sich die erste Aufregung über die wirtschaftlichen Problematiken der Garbe-Gesellschaften beruhigt.
Widerspruch gegen Bankeinzug / Widerruf der Einzugsermächtigung möglich
Anleger, die mit der Fortsetzung der Abbuchungen nicht einverstanden sind, haben bekanntlich die Möglichkeit, rückwirkend dem Einzug bei ihrer Bank innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu widersprechen. Parallel kann gegenüber Garbe die Einzugsermächtigung widerrufen werden. Garbe kann dann nicht mehr abbuchen. Da angesichts der Nachrichtenlage zu Garbe Logimac sehr fraglich ist, ob die Anleger von ihren Investitionen in Garbe Logimac jemals etwas wiedersehen, besteht wohl so gut wie keine Bereitschaft bei den Anlegern, freiwillig die monatlichen Zahlungen fortzusetzen.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel: Anleger können aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung jetzt noch bei Garbe Logimac Sprint aussteigen.
Jedoch reicht es nicht aus, einfach nur die Zahlungen einzustellen. Jeder Sprint-Anleger sollte sich vielmehr eine Meinung bilden, über welche Rechte er in der Situation verfügt. Insbesondere ist zu klären, ob der Anleger erfolgreich aus der Beteiligung aussteigen kann.
In diesem Zusammenhang machen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte darauf aufmerksam, dass die von Garbe Logimac verwandten Widerufsbelehrungen häufig nicht den vom BGH aufgestellten strengen Anforderungen an den genauen Inhalt der Widerrufsbelehrungen entsprechen. Dies kann auch für Anleger, die nicht aktiv einen Schadenersatzprozess führen wollen, die Chance zum Ausstieg aus der Beteiligung eröffnen.
Ist die seinerzeit unterzeichnete Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann für den Anleger immer noch der Widerruf der Beitrittserklärung erklärt werden mit der Folge, dass die gesamte Kapitaleinlage rückabzuwickeln ist. Insbesondere entfällt durch den erfolgreichen Widerruf auch die Verpflichtung zur Einzahlung der monatlichen Raten in der Variante Sprint. Als Konsequenz entfällt dann auch die Pflicht zur Nachzahlung der ab Mai 2011 nicht eingezogenen Ratenzahlungen.
Anleger, welche die Beteiligung teilweise über ein Darlehen finanziert haben, haben bei falscher Widerrufsbelehrung nach der Rechtsprechung des BGH sogar die Chance, zusätzlich die von ihnen gezahlten Tilgungen und Zinsen zurückzuverlangen. Nach allem ist den Anlegern dringend anzuraten, ihre Vereinbarung über den Beitritt zu Garbe Logimac von einem auf Bank- und Kapitalanlegerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Garbe Logimac Gruppe" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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