Die Commerzbank AG macht allen Anlegern des PMIA-Dachfonds ein freiwilliges Kaufangebot. Es gilt für alle Anleger, die ihre vor der Aussetzung der Anteilsrücknahme am 27.09.2010 gekauft und zwischenzeitlich nicht bereits über die Börse verkauft haben. Das Angebot sieht einen Kurs von € 43,38 vor. Es liegt damit zwischen dem aktuellen Börsenkurs von ca. € 35,00 und dem aktuellen Fondsvermögen von € 47,36. Somit ergibt sich ein Abschlag in Höhe von mindestens ca. 9 %. „Der Abschlag berücksichtigt das aktuelle Marktumfeld“, erklärte eine Sprecherin der Commerzbank dazu.
Am 27.09.2010 setzte AGI die Rücknahme der PMIA-Anteilsscheine aus. Grund waren die Liquiditätsprobleme des Dachfonds, dessen Zielfonds zur damaligen Zeit gleichfalls geschlossen worden waren und sich mittlerweile in der Abwicklung befinden. Zu diesen zählten unter anderem die Problemfonds Morgan Stanley P2 Value, SEB ImmoInvest und KanAm grundinvest. Heute sind noch etwa 50.000 Anleger im PMIA-Fonds investiert. Zwar konnten nach Auskunft von AGI nach der Fondsschließung rund 40 Prozent des Portfolios verkauft werden. Eine nachhaltige Wiedereröffnung des Fonds sei jedoch unrealistisch, da die Situation der Anlageklasse unverändert schlecht geblieben sei und man daher sehr viele Anteilschein-Rückgaben erwarte.
Kunden, die die Entschädigung annehmen, erhalten einen sogenannten Besserungsschein, das heißt sie bekommen eine Nachzahlung, wenn der PMIA-Fonds bei der Abwicklung mehr als € 43,38 pro Anteil erlöst. Sie verzichten damit allerdings auch auf weitere Ansprüche gegen die Commerzbank AG und Fondsgesellschaft Allianz Global Investors (AGI).
Und das könnte für viele Betroffene ein erheblicher Nachteil sei. Herr Rechtsanwalt Jan Peter Wolkenhauer von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei (BGKS) Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Viele Anleger sind zu sehr viel höheren Kursen in den (Vorgänger-) Fonds eingestiegen. Die müssen teilweise Verluste von mehr als 30% verkraften. Denen raten wir dringend, die Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Bank prüfen zu lassen, bevor sie leichtfertig verzichten."
In vielen Fällen dürfte den Anlegern die Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs helfen. Danach sind die Banken verpflichtet, die Kunden über die Annahme von Rückvergütungen aufzuklären. Das ist nach der Einschätzung von (BGKS) Gröpper Köpke Rechtsanwälte sehr oft nicht geschehen. Darüber hinaus ist vielen Kunden die Beteiligung an dem Fonds als sichere Altersvorsorge empfohlen worden. Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper von (BGKS) Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Davon waren die PMIA-Anteile weit entfernt. Offenen Immobilenfonds haben in der Vergangenheit wiederholt dicht gemacht; die Anleger konnten jahrelang überhaupt nicht und später nur mit erheblichen Abschlägen an ihr Geld kommen. Das hat nichts mit einer sicheren Altersvorsorge zu tun."
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "offene Immobilienfonds/PMIA-Dachfonds" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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