Wie am 29.08.2011 die Financial Times Deutschland und andere Zeitungen berichteten, wurden laut DPA die sächsischen Kommunen durch den Freistaat dazu aufgefordert, ihre Ansprüche aus riskanten Zinswetten rechtlich zu prüfen. Mit diesen von manchen Banken angebotenen Wetten auf steigende oder fallende Zinsen wollten einige dieser Gemeinden ihre Schuldenlast senken.
Damit ist Sachsen das erste Bundesland, das seinen Städten und Landkreisen aufgrund drohender Verjährungen dieser Ansprüche eine rasche Vorgehensweise empfiehlt.
Oft wurden bei den entsprechenden Beratungsgesprächen durch die Banken Fehler begangen oder die Zinszahlungsströme der Banken falsch berechnet.
Dies wird unter anderem dadurch bestätigt, dass auch in rechtlicher Hinsicht die von vielen Kommunen und Unternehmen vertretene Rechtsauffassung, dass die Beratungen der Banken ungenügend sind, in einem Fall abschließend vorm Bundesgerichtshof (BGH zu Az: XI ZR 33/10) entschieden worden ist. Das Verfahren ist von dem Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. Norbert Gross erfolgreich für ein mittelständisches Unternehmen geführt worden.
Bereits die erste Stellungnahme des Bundesgerichtshofes (BGH) zu dem Az: XI ZR 33/10 zum Beratungsumfang bei Swap-Verträgen war für die Kläger sehr erfreulich. In der mündlichen Verhandlung vom 8. Februar 2011 betonte der Vorsitzende des elften Senates des Bundesgerichtshofes, Richter Ulrich Wiechers, dass auch nach seiner Auffassung im dort zu entscheidenden Fall eine Fehlberatung in Betracht kommt. Und zwar weil die anfänglichen Vertragswerte und die Marge der Bank gegenüber der klagenden Kommune nicht offen gelegt wurden. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in seiner vorgenannten Entscheidung bestätigt. Dies beeinflusst die gesamte Rechtsprechungspraxis und hat entscheidende Auswirkungen auf das weitere Vorgehen anderer kommunaler und mittelständischer Betroffener.
Daneben ist es in Zusammenarbeit mit Finanzmathematikern gelungen, die richtige Abrechnungsweise der Zahlungsströme der Banken darzustellen und damit die Fehler in den Berechnungen der Banken zu Lasten ihrer Kunden aufzuzeigen.
Bei der Vielzahl der Falschberechnungen kann davon ausgegangen werden, dass die Banken bewusst die hohe Komplexität der angebotenen Zinsderivat-Produkte ausgenutzt haben, um zulasten der Vertragspartner ihren Vorteil zu ziehen. Die komplexe Struktur dieser Finanzprodukte hätte auch eine erhöhte Beratung durch die Banken erforderlich gemacht.
In aller Regel erfolgte keine solche anleger- und anlagegerechte Aufklärung, insbesondere über die anfänglichen Vertragswerte und Margen. Im Gegenteil wurden die Swap-Geschäfte schon im Vorfeld so konstruiert, dass der kalkulierte Gewinn der Banken schon in den Zahlungsstrom des Kunden mit einberechnet war.
Kommunen aber auch Unternehmen, die in der Vergangenheit solche riskanten Zinsgeschäfte mit Banken getätigt haben, sollten der Empfehlung des Freistaates Sachsen folgen und diese zeitnah einer Überprüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte unterziehen.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft "Zinswetten/ Swap-Geschäfte" anschließen.
Bildquelle: ©Gerd Altmann/AllSilhouettes.com/PIXELIO http://www.pixelio.de/
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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