Wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen drei Verantwortliche der Akura Kapital Management AG erhoben. Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftlicher Betrug in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kapitalanlagen der Akura Kapital Management AG.
Der Vorwurf beruht auf dem Vorgehen des Akkura-Vorsitzenden und des Betriebsleiters. Diese hatten Anleger im Zeitraum von 2006 bis 2010 mit hohen Renditeversprechen von 10 - 12 Prozent geworben. Tatsächlich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, waren diese Renditechancen aber nie existent, da die Angeklagten von Anfang an geplant hätten, die eingesammelten Gelder der Anleger privat zu verwenden. Die Verantwortlichen, die in den vergangen Jahren mit vollmundigen Verlautbarungen über die Exklusivität der Anlage und ihre Kompetenz aufgefallen waren und sich gerne als Weltmeister im Kapitalanlagegeschäft feiern ließen, sitzen nun in Haft.
"Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei. "In Betracht kommen hier neben Rückzahlungsansprüchen gegen die Akura Kapital Management AG auch Schadensersatzansprüche gegen deren Verantwortliche und solche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen etwaige Vermittler der Beteiligung." Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „AKURA Kapital Management AG " anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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