Es zeichnet sich eine neue sehr erfreuliche Entwicklung in der Rechtsprechung bei Schadenersatzklagen gegen die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) ab. Das OLG Stuttgart verurteilte in seiner Entscheidung vom 12.05.2011 (Az. 7 U 145/10) die Firma CMI zu Schadenersatz weil die Klägerin im dortigen Verfahren die Lebensversicherung bei der Firma CMI gekündigt hatte.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Witt Rechtsanwälte vertreten eine sehr große Anzahl von Kunden gegen CMI, die seit Ende der 90-er Jahre fremdfinanzierte Lebensversicherungen (so genannte Altersvorsorgemodelle) wie den EuroPlan, die Lex-Kozept-Rente oder die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR oder Schnee-Rente) etc. abgeschlossen haben, und führen bundesweit zahlreiche Prozesse gegen CMI.
Die in den Versicherungspolicen vereinbarten Auszahlungen, welche teilweise dazu dienten, die Zinsen für das Darlehen aufzubringen, seien garantiert, so die Ansicht des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 12.05.2011. Dies bedeutet, dass über die gesamte Laufzeit der Versicherung die von der Firma CMI versprochenen Auszahlungen tatsächlich gezahlt werden müssen. Die Firma CMI dürfe sich hingegen nicht darauf berufen, dass Auszahlungen nicht oder nicht mehr in der vereinbarten Höhe geleistet werden können, weil der Kapitalstock in der Versicherung aufgezehrt sei. Da die Firma CMI sich auf den Standpunkt gestellt hatte, dass sie nur zur Zahlung der Ausschüttungen verpflichtet sei, solange die Einlagesumme hierzu ausreiche, durfte die Klägerin nach Auffassung des Gericht die Versicherung kündigen. Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart stehen der Klägerin aufgrund des Schadensersatzes die vereinbarten Auszahlungen ungeschmälert zu.
Sollte diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof bestätigt werden, so würde sich die Firma CMI wohl erheblichen Forderungen von Versicherungsnehmern ausgesetzt sehen. Von den insgesamt vor dem OLG Stuttgart anhängigen elf Verfahren, vertreten von mehreren Rechtsanwaltskanzleien, sind drei nunmehr bereits zugunsten der Anleger entschieden. Auch die BSZ e.V. Anlegerscutzkanzlei Witt Rechtsanwälte erwartet in den nächsten Wochen für einen Mandanten ein Urteil des OLG Stuttgart gegen CMI und wird dann gleich das erste oberlandesgerichtliche Verfahren gegen CMI erfolgreich abschließen können.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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