Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte nunmehr erstmals in seinem Beschluss vom 05.04.2011 (XI ZR 365/09) deutlich heraus, dass sich eine Aufklärungspflicht der Badenia über die im Februar 1999 bestehende akute Insolvenzgefahr der Vermittlerfirma IHB (Verbund der Heinen & Biege Gruppe) ergab.
Der BGH wies mit dieser Begründung die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Köln zurück, welches den Klägern einen Schadensersatzanspruch gegen die Badenia Bausparkasse zusprach.
Seit vielen Jahren vertreten vor allem Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel und Rechtsanwalt Hans Witt von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte erfolgreich Anleger, die „Schrottimmobilien“ von der insolventen Vermittlerfirma der Heinen & Biege Gruppe erworben hatten. Diese wurden von der Badenia in den 90iger- Jahren in erheblichem Umfang finanziert (so schon u.a. im Jahre 2006 : OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2006, Az.: 15 U 64/06).
Ausgangspunkt für den Interessenkonflikt, in welchem sich die Badenia bei der Finanzierung der Erwerber befand, war, dass sie der Heinen & Biege Gruppe in beträchtlichem Ausmaß Darlehen und Provisionsvorschüsse gewährt hatte, die sich Ende des Jahres 1998 auf ca. 24 Mio. DM beliefen. Aufgrund der drohenden Insolvenzgefahr der Heinen & Biege Gruppe habe sich ein Interessenkonflikt ergeben, welcher darin bestanden habe, dass die Badenia das Risiko ihres eigenen notleidenden Kredits gegenüber der Heinen & Biege Gruppe auf die Immobilienerwerber abgewälzt habe.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte ist der Auffassung, dass die klaren Worte des BGH nun Rechtssicherheit für alle von der Badenia finanzierten Immobilienerwerbe in der Zeit ab 1999 gebracht haben, die über Heinen & Biege vermittelt wurden. Daher ist allen Anlegern zu empfehlen, nun umgehend einen Rechtsanwalt zu beauftragen, denn zum 01.01.2012 droht die Verjährung der Ansprüche gegen die Badenia.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Badenia" anschließen.
Bildquelle: ©Karl-Heinz Laube/PIXELIO http://www.pixelio.de/
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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