Freitag, Juni 10, 2011

Nicht akzeptabler Vorschlag der Pfleiderer AG zur Restrukturierung der Pfleiderer-Hybrid-Anleihen

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von Keitel & Keitel Rechtsanwälte vertreten Inhaber von Pfleiderer Hybrid-Anleihen auf der Gläubigerversammlung am 20.06.2011.

Pfleiderer hat die Inhaber der Pfleiderer Hybrid-Anleihe (WKN A0NTX1 Pfleiderer FIN.07/UND.FLR/ISIN XS0297230368) zu einer Gläubigerversammlung am 20.06.2011 eingeladen. Die Einladung erfolgte sehr kurzfristig. Auf Grundlage des Schuldverschreibungsgesetzes sollen die Anleihegläubiger einem debt-to-equity-swap zustimmen, wonach die gesamte Anleihe in neue Aktien der Pfleiderer AG umgetauscht werden soll. Die Anleihegläubiger werden von diesem kurzfristig unterbereiteten Vorschlag, der Teil eines Sanierungskonzeptes für den ganzen Pfleiderer-Konzern ist, zunächst einmal überrollt.

Zur Vorgeschichte:

Im Jahr 2007 hat sich der Pfleiderer-Konzern im Zuge eines aggressiven Investitionsprogrammes zur Begebung der Hybrid-Anleihe mit einem Gesamtvolumen von EURO 275 Mio. entschlossen, wobei die Platzierung überwiegend an institutionelle Anleger im In- und Ausland erfolgte. Mit der Hybrid-Anleihe, die teilweise eigenkapitalähnlichen Charakter hat, sollte die Belastung der Bilanzstruktur des Konzerns mit weiteren Fremdmitteln vermieden werden. Die Platzierung wurde befördert mit einem verlockenden Coupons von 7,125%. Die Anleger nahmen hierbei in Kauf, dass Pfleiderer Recht zur Aussetzung der Zinszahlungen hatte und zudem von der Emittentin lediglich eine Garantie auf nachrangiger Basis übernommen wurde. Im Zuge der Finanzkrise kam es im Konzern in den Jahren 2008 und 2009 zu massiven Umsatzrückgängen und einem Zusammenbruch der Gewinne auf breiter Basis, so dass nunmehr eine Restrukturierung der gesamten Gruppe erforderlich wird. Wesentlicher Baustein dieser Restrukturierung ist der debt-to-equity-swap bei der Pfleiderer-Hybrid-Anleihe. Dieser in den Konditionen letztlich noch auszuhandelnde Swap ist Voraussetzung für das gesamte Restrukturierungskonzept der Gruppe. Das Konzept sieht eine Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Barkapitalerhöhung, die Vergabe eines Restrukturierungskredites und weitere Maßnahmen, u. a. einen haircut bei den Senior-Debt Gläubigern von 40% vor.

Um die Gläubiger der Hybrid-Anleihen hier zu einem faktischen Forderungsverzicht zu bewegen, weist das Sanierungskonzept darauf hin, dass bilanziell der aktuelle Wert der Hybrid-Anleihe von den Netto-Finanzverbindlichkeiten vollständig aufgezehrt sei. Im Insolvenzszenario drohe den Gläubigern der Insolvenzanleihe der vollständige Ausfall ihrer Forderung.

Offensichtlich glaubt Pfleiderer derzeit selbst nicht daran, dass in der anstehenden Gläubigerversammlung am 20.06.2011, zu der äußerst kurzfristig eingeladen worden ist, die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können. Denn das anzuwendende Schuldverschreibungsgesetz setzt bei der ersten Gläubigerversammlung voraus, dass eine Präsens des Anleihekapitals von mindestens 50% besteht oder eine Zustimmung von 75% erreicht wird. Wir rechnen erst in einer zweiten Gläubigerversammlung, zu der gesondert einzuladen ist, damit, dass bei der erforderlichen Präsens von 25% ernsthafte Beschlussfassungen im Sinne des Sanierungskonzeptes möglich sind. Nach dem Zeitplan des Sanierungskonzeptes ist ohnehin ein Vollzug der Restrukturierungsmaßnahmen erst im 4. Quartal 2011 geplant, so dass wir davon ausgehen, dass die Konditionen des debt-to-Equity-Swap, von dem die Umsetzung des gesamten Sanierungskonzeptes abhängt, noch im einzelnen mit den Gläubigern verhandelt werden.

Ohnehin reichen die derzeit von der Gesellschaft für die Gläubigerversammlung bereitgestellten Informationen in keiner Weise aus, um eine Basis für einen Forderungsverzicht mit anschließendem equity-swap darstellen zu können. Abgesehen von der lückenhaften Darstellung der aktuellen Finanzdaten ist schleierhaft, warum die Anleihegläubiger einem Konzept zustimmen sollen, ohne irgendwelche Angaben zur neuen operativen und strategischen Ausrichtung des Pfleiderer-Konzerns zu erhalten. Auch ist in keiner Weise ersichtlich, inwieweit das Sanierungskonzept auch hinsichtlich der Anleihegläubiger ausgewogen ist. Daher empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Anleihegläubigern in diesem Stadium die Ablehnung des Konzeptes. Bis zur zweiten Gläubigerversammlung hat das Sanierungsmanagement des Konzerns dann die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den Gläubigervertretern akzeptable Konditionen für die Anleihegläubiger auszuarbeiten.

Betroffene Anleger der Pfleiderer-Hybrid-Anleihe können sich der Interessengemeinschaft Pfleiderer AG im BSZ e.V. anschließen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte vertreten Anleihegläubiger in der anstehenden Gläubigerversammlung am 20.06.2011 in München zu Sonderkonditionen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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