Großrazzia der Staatsanwaltschaft München wegen mutmaßlichen Insiderhandels und Marktmanipulation! Wurden die Kurse von Unternehmen wie Wirecard, Nascacell u.a. manipuliert? Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!
Wegen des Verdachts krimineller Aktiengeschäfte haben Medienberichten der letzten Tage zufolge (siehe z.B. Spiegel online vom 24.09.2010) 160 Beamte, 12 Staatsanwälte sowie sieben Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde BaFin 48 Büro- und Privaträume in Deutschland und Österreich durchsucht. Durchsucht wurde dabei offensichtlich auch die Geschäftsstelle der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), die allerdings angibt, nichts als Organisation mit den Vorwürfen zu tun zu haben.
31 Verdächtige sollen im Visier der Staatsanwaltschaft sein, die rechtswidrig Gewinne in Millionenhöhe erzielt haben sollen, drei Personen sollen inzwischen in Untersuchungshaft sein, es soll um Aktien von 20 verschiedenen Gesellschaften gehen, hauptsächlich wertlose Penny-Stocks, Informationen von Spiegel online zufolge sollen auch zwei ehemalige hochrangige Mitglieder der SdK zu den verhafteten Personen gehören.
Ursache der aktuellen Großrazzia ist offensichtlich die sog. „Wirecard-Affäre“ aus dem Jahr 2008:
So wurde Wirecard von der SdK, aber auch von ihrem ehemaligen Vizechef Markus Straub, der Vorwurf irreführender Bilanzierung gemacht. Der Kurs der Aktie stürzte daraufhin von mehr als elf auf ca. vier Euro ab. Dabei hatte SdK-Vize Straub privat auf fallende Aktienkurse bei Wirecard gewettet und dabei hohe Gewinne erzielt. Die Affäre war damals wohl einer der Auslöser für Straubs Rücktritt.
Informationen von Spiegel online zufolge sollen sich die Ermittlungen auch um das Münchner Biotech-Unternehmen Nascacell drehen, das 2006 an die Börse ging, der Aktienkurs war anschließend von acht Euro auf wenige Cent gefallen, die BaFin erstattete 2008 Strafanzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation.
„Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so könnten betroffenen Anlegern unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, z.B. nach § 826 BGB, zustehen, wir prüfen daher Schadensersatzansprüche für Anleger, die mit diesen Aktien aufgrund eventueller Manipulationshandlungen Geld verloren haben,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Dres. Rohde & Späth.
Betroffene Anleger der zwei Aktien Wirecard und Nascacell, die mit diesen Aktien in den obigen Zeiträumen Geld verloren haben, können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Wirecard, Nascacell“ anschließen.
Foto: BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt und Immobilienökonom (ebs) Dr. Walter Späth, MSc (Real estate)
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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