Montag, September 27, 2010

Deikon GmbH: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen auch auf den 2. Gläubigerversammlungen!

Zweite Gläubigerversammlungen voraussichtlich Ende Oktober! BSZ e.V. bündelt auch hierfür Anlegerinteressen! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Die Gläubigerversammlungen für die 3 Deikon/Boetzelen-Anleihen in Höhe von insgesamt 70 Mio. € fanden vom 13.09.2010 bis 15.09.2010 in Düsseldorf im sog. „Burgwächter-Castello“ statt. Der BSZ e.V. hat als einer der ersten Anlegerschutzvereine in Deutschland auf die Probleme bei Deikon/Beotzelen aufmerksam gemacht und betreut bereits Betroffene mit einem Schadens-/Stimmrechtsvolumen in Höhe von ca. 1,7 Mio. €.

BSZ e.V.-Mitglieder wurden auf allen 3 Versammlungen (stimmrechtlich) vertreten, und zwar am 13.09. und 14.09.2010 durch BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, sowie am 15.09.2010 durch einen weiteren Rechtsanwalt.

Auf diesen ersten drei Gläubigerversammlungen stimmten die Anwesenden bzw. deren Vertreter auch mit einer Mehrheit von 75 % zu. Dies reicht allerdings nicht aus, um die Beschlüsse rechtskräftig werden zu lassen, weil das nötige Quorum von 50 % des Nennkapitals von ca. 10 Mio. € nicht erreicht worden war.

Nun soll es in einigen Wochen –nach Angaben der Geschäftsleitung voraussichtlich Ende Oktober 2010- weitere Gläubigerversammlungen geben, auf denen 75 % der anwesenden Stimmen für die jeweiligen Beschlussfassungen ausreichen werden.

Der BSZ e.V. rät betroffenen Anlegern dringend dazu, sich auch auf den zweiten Gläubigerversammlungen, die voraussichtlich Ende Oktober stattfinden sollen, stimmrechtlich vertreten zu lassen, um die Interessen der Anleger wirksam zu wahren. Die Vertretung auch auf diesen zweiten Gläubigerversammlungen Ende Oktober wird für nicht rechtsschutzversicherte Anleger wieder im Rahmen des Mitgliedsbeitrages abgegolten sein und keine gesonderten Kosten verursachen.

Jede Stimme ist nach Ansicht des BSZ e.V. wichtig, weil bei diesen zweiten Gläubigerversammlungen wirksame Beschlussfassungen möglich sind, sofern 75 % der abgegebenen Stimmen zustimmen, und insbesondere auch, um für die Anleger wichtige Instrumente, wie die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, umzusetzen.

Betroffene Deikon/Boetzelen-Anleger können sich dem BSZ e.V. anschließen, um auch auf den zweiten Gläubigerversammlungen, die voraussichtlich Ende Oktober stattfinden werden, vertreten zu werden.

Bildquelle: ©Dieter Schütz/PIXELIO   http://www.pixelio.de/

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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