Montag, August 02, 2010

WBG-Leipzig-West AG: BSZ e.V.-Anwälte unterstützen Betroffene bei Insolvenzanfechtung des Insolvenzverwalters!

Insolvenzverwalter erklärt die Insolvenzanfechtung und legt Klagen auf Rückzahlung gegen Geschädigte ein! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vertreten Betroffene!

Den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten war es vor der Insolvenz der WBG-Leipzig-West AG in ca. 200 Fällen gelungen, die WBG Leipzig-West AG noch zur Auszahlung an die betroffenen Anleger zu bewegen. Der Insolvenzverwalter hat inzwischen jedoch die sog. Insolvenzanfechtung gem. § 129 ff. InsO erklärt und die betroffenen Anleger zur Rückzahlung der erhaltenen Gelder aufgefordert, und zwar inklusive erheblicher Zinsbeträge.

Inzwischen wurden den ersten Geschädigten auch die Klagen vom Insolvenzverwalter zugestellt mit der Aufforderung, die erhaltenen Beträge zurück zu bezahlen, argumentiert wird hier unter anderem mit einer sog. „Gläubigerbenachteiligung“.

Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten betroffenen Anlegern dringend dazu, überprüfen zu lassen, ob die Gelder zu Recht vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden oder ob diese nicht zu Unrecht vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden.

Betroffene Anleger der WBG Leipzig-West AG können sich der IG „WBG Leipzig-West“ im BSZ e.V. anschließen.

Foto: BSZ e.V. AnlegerschutzCard

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Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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