Montag, August 02, 2010

Accessio Wertpapierhandelshaus AG stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Wertpapierhandelsunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG hat mit Datum vom 02.08.2010 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Itzehoe gestellt.

Das Accessio Wertpapierhandelshaus bot insbesondere in den Jahren 2006 und 2007 unter dem Namen Driver & Bengsch Anlegern hohe Zinsen für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos. Zahlreiche Festgeldsparer übertrugen in der Folgezeit ihre Ersparnisse auf die Konten von Driver & Bengsch. Nach einiger Zeit allerdings meldeten sich nach Aussagen von Geschädigten nicht selten Telefonberater des Wertpapierhandelshauses bei den Anlegern und erklärten, dass es nun eine bessere Möglichkeit gäbe, hohe Zinsen zu erzielen, ohne hierbei ein Risiko einzugehen. Teilweise hieß es auch, dass die Zinsen des Tagesgeldkontos leider nicht mehr garantiert werden könnten. Tatsächlich handelte es sich aber bei den von Driver & Bengsch vermittelten Anlagen in vielen Fällen um Kapitalanlagen mit dem Risiko des Totalverlusts. So wurden beispielsweise Beteiligungen an der HPE AG und Cargofresh AG empfohlen. Diese Gesellschaften haben in der Zwischenzeit bereits Insolvenz angemeldet.

Etliche dutzend Anleger hatten daraufhin gegen das Wertpapierhandelshaus Klage vor dem Landgericht Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht, zahlreiche Verfahren sind noch bei Gericht anhängig.

Nachdem der Druck auf Accessio in den letzten Monaten immer größer geworden war, zog das Unternehmen nun die Konsequenz und stellte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Begründet wurde dies in einer ersten Verlautbarung der Gesellschaft mit der bilanziellen Überschuldung und der unzureichenden Fortführungsprognose.

Das Amtsgericht Itzehoe hat in einem ersten Schritt unter dem Aktenzeichen 28 IN 143/10 Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Pannen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die Geschädigten der Accessio Wertpapierhandelshaus AG bedeutet dies nun, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.

„Für diese Forderungsanmeldung setzt der Insolvenzverwalter eine Frist, die nach Möglichkeit auch eingehalten werden sollte.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der den Fallkomplex Accessio Wertpapierhandelshaus AG für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreut. „In dieser Anmeldung sind neben der Hauptforderung auch die Zinshöhe und der Grund der Forderung anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass diese Angaben ordnungsgemäß auszufüllen sind, da die Gefahr besteht, dass der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.“

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, hinsichtlich des weiteren Vorgehens gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle:©Insolvenz/PIXELIO              http://www.pixelio.de/

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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