Der offene Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value wird nach Berichten der Zeitung Financial Times Deutschland erneut abgewertet. Nachdem beim Fondsvermögen bereits vor einigen Wochen kleinere Wertkorrekturen vorgenommen wurden, erfolgte nun die Abwertung um 8 Prozent. Insgesamt beläuft sich die Abwertung somit auf 12 Prozent des Nettoanlagevermögens.
Ursächlich hierfür dürfte eine Abschreibung für eine Büroimmobilie im japanischen Osaka sein, deren Verkehrswert Gutachter nun um knapp 50 Prozent reduziert haben. Dies ist auf den Auszug des bisherigen Hauptmieters Itochu und der gleichzeitigen Flaute auf dem Mietmarkt zurückzuführen, weshalb eine Neuvermietung zu den gleichen Bedingungen nicht realistisch erscheint.
Für die Anleger des offenen Immobilienfonds, der eine Rücknahme von Anteilen ablehnt, bedeutet dies nach Einschätzung der Financial Times Deutschland einen erneuten großen Verlust. Gleichzeitig ist die Lage für die Anleger alles andere als günstig. Eine Rückgabe der Anteile ist nicht möglich, eine Veräußerung an der Börse ist mit nicht unerheblichen finanziellen Einbußen verbunden.
Doch die Anleger müssen sich nicht in jedem Fall ihrem Schicksal fügen. Für sie bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Beteiligungen rückabzuwickeln bzw. ihren Schaden geltend zu machen. Zu nennen ist hierbei insbesondere ein Vorgehen gegen die Anlageberater- und Vermittler, wenn der Fonds auf Beratung hin erworben wurde.
Anlageberater haben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Für jene Anleger, die einen Fonds über eine Bank oder Sparkasse erworben haben, können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schadenersatzansprüche bestehen, wenn sie nicht über die an das Kreditinstitut geflossenen Rückvergütungen aufgeklärt wurden.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Kainz rät daher betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einem auf die Materie spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
Betroffene Investoren können sich daher der Interessengemeinschaft „Morgan Stanley Stanley P2 Value " im BSZ e.V. anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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