Medienberichten der letzten Tage zufolge (so z.B. von „Welt online“ vom 19.08.2010 zufolge) drohen Anlegern der geschlossenen KanAm-Fonds 15, 16, 20, 21 sehr hohe Verluste in den USA. Laut „Welt online“ haben die finanzierenden Banken die Kontrolle über den fast fertig gestellten 260 000 Quadratmeter großen Komplex übernommen.
In einem Schreiben hat die Gesellschaft laut Welt online den Anlegern mitgeteilt, dass „alle Bestandteile, die den Banken zur Besicherung gegeben worden waren, damit der Kontrolle der beteiligten KanAm-Fonds entzogen“ seien. Ein Teil der Anleger habe zwischenzeitlich Ausschüttungen erhalten. „Das restliche Geld dürfte verloren sein“, wird ein US-Investmentbanker zitiert.
Damit dürfte zu befürchten sein, dass den KanAm-Fonds-Anlegern hohe Verluste aus ihrer Beteiligung drohen, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher z.B. mögliche Ansprüche aus Falschberatung gegen die vermittelnden Banken. „Betroffene Anleger sollten mögliche Schadensersatzansprüche wegen eventueller Falschberatung prüfen lassen“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Auch die sog. „kick-back“-Rechtsprechung bietet unter Umständen mögliche Ansatzpunkte für mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger, die muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.
Betroffene Investoren können sich daher der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm-Fonds" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth MSc (real Estate)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth MSc (real Estate)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen