Dienstag, August 24, 2010

Konservenfabrik in Nöten. ACCESSIO-Kunden fürchten die nächste Insolvenz.

Die Konservenfabrik Zachow & Co. KG kämpft gegen die Pleite. Wenn die Konservenfabrik den Vertragszins aus der Inhaber-Teilschuldverschreibung mit der amtlichen WKN A0H5JK zahlen müsste, droht die Insolvenz. Die dramatische wirtschaftliche Lage des Unternehmens wurde unter anderem mit einem Absatzrückgang in den vergangenen zwölf Monaten begründet.

Deshalb hat das Management der Konservenfabrik alle Anleger angeschrieben. Sie sollen auf der nächsten Gläubigerversammlung am 02.09.2010 für den vollständigen Verzicht auf die Zinsen stimmen.

Die meisten Anleger haben die Inhaber-Teilschuldverschreibung über die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) erworben. Sie berichten in vielen Fällen davon, dass Ihnen die Berater nicht zu etwaigen Risiken hin bis zum Totalverlust gesagt haben.

Und das ist nicht das einzige Krisenpapier, das das Itzehoer Wertpapierhandelshaus seinen Kunden verkauft hat. Viele haben noch Wertpapiere von der Cargofresh AG, der Pongs & Zahn AG, der Salvator Grundbesitz AG, der HPE Hanseatic Private Equity AG und der Ponaxis AG empfohlen, die heute nichts oder sehr viel weniger wert sind. Die Cargofresh AG ist schon insolvent.

Die BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira rät allen Anlegern, sich von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt bei der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen: „Die Beschlüsse haben für die Konservenfabrik und die Anleger eine existentielle Bedeutung. Deshalb sollte sorgfältig abgewogen werden, ob und wie das Unternehmen entlastet wird, zumal die Anleger durch ein ungeschicktes Abstimmungsverhalten möglicherweise wichtige Rechte im Kampf um die Rückzahlung der angelegten Gelder verlieren könnten.“

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Konservenfabrik Zachow & Co. KG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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