Freitag, Juli 16, 2010

Wie die Tugend „sparen“ für viele zur wirtschaftlichen Katastrophe wird.

Sich reich sparen, das funktioniert nur für den Einzelnen, nie für alle und vor allen Dingen nur für einen kurzen Zeitraum. Denn unsere Wirtschaft braucht den Konsum wie der Mensch Essen und Trinken.

"Schnelles Geld" ist leider eine Illusion, auf die viel zu viele Menschen zu gerne hereinfallen. Um diese Erfahrung sind viele Anleger mit der Finanzkrise reicher und auf Ihrem Konto ärmer geworden. Der Traum vom Reichtum über Nacht lässt bei vielen Menschen eine Sicherung durchbrennen, die es dem „Kapitalmarkt“ leicht macht, bei Anlegern viel Geld einzusammeln.

Dafür rackern sich die Anleger jahrelang ab, gehen morgens früh aus dem Haus und abends müde ins Bett, nur um ein Vermögen anzuhäufen, von dem sie zu einem großen Teil nichts haben, weil sie ihr Geld nicht ausgeben, wundert sich der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) Stattdessen helfen sie lieber den Banken und Versicherungen, den Aktien- und Immobilienfonds, den Bausparkassen und Investmenthäusern, auf deren Konten sich ihr Vermögen häuft.

Dazu werden die deutschen Anleger vom Gesetz wenig geschützt. Der Schutz gilt mehr dem Kapitalmarkt, wer oder was sich auch immer hinter diesem Begriff verbirgt. Der Anleger ist nur der Geldlieferant, kann auch kaum dem Kapitalmarkt als zugehörig betrachtet werden und kann somit vernachlässigt werden.

Das in privater Hand befindliche Vermögen ist in der Regel nicht für ein bestimmtes Ziel angespart worden, sondern aus Prinzip. Weil sparen eine Tugend sein soll. Das zeigt sich auch darin, dass sieben von zehn Ruheständlern Ihr Vermögen nicht ausgeben, sondern weiter sparen und versuchen das Vermögen ausbauen. Stolz ist man auch noch auf sein erspartes Vermögen, weil es schlussendlich durch persönlichen Konsumverzicht angehäuft wurde.

Sich reich sparen, das funktioniert aber nur für den Einzelnen, nie für alle und vor allen Dingen nur für einen kurzen Zeitraum. Denn unsere Wirtschaft braucht den Konsum wie der Mensch Essen und Trinken.

Wenn alle Verbraucher weniger Geld ausgeben und mehr aufs Konto packen, schwächen sie die Wirtschaft, senken die Umsätze, vernichten Arbeitsplätze und schmälern letztlich ihr eigenes Einkommen. Sie sparen sich nicht reich, sondern arm. Zumal Hunderttausende von Anlegern auf zweifelhaften Anlagen sitzen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Anlagebetrug ist, gemessen an der gesamten Wirtschaftskriminalität, leider immer noch das gewichtigste Delikt. Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten, hilfreich und auch dringend notwendig. Ansonsten würden wohl viele Anleger immer noch ihr Geld bei der Göttinger Gruppe oder dem Phönix Kapitaldienst verbrennen.

Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Der BSZ e.V. führt keine Rechtsberatung durch. Sein Leis¬tungs¬an¬ge¬bot dient dem präventiven Anlegerschutz.

Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Grauen Kapitalmarkt um kompetent und rechtzeitig die Geschädigten bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten zu warnen. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt dieser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.
Von interessierten Kreisen werden allerdings seit einiger Zeit „Opfervereine“ und „Anlegerschutz-Gemeinschaften“ pauschal als dubios abgestempelt und mit Abmahnungen überzogen. Wem ist damit gedient? Dem „Nachrichtenverbreiter“, dem Rechtsanwalt, den Anlageinitiatoren? Dem geschädigten Kapitalanleger mit Sicherheit nicht!
Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Ratsam ist es, sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen. Dem geschädigten Anleger können jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss der Betroffenen ist kaum damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege wie zum Beispiel der Einleitung von Schlichtungsverfahren verzichten. Auch so manches „Sonderangebot" entpuppt sich mitunter als Verschwendung von Zeit und Geld.

Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen sind oft auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht. Der rechtliche Erfolg basiert auf dem Zufluss vieler Informationen und auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Bildquelle: ©stefanbayer/PIXELIO                            http://www.pixelio.de/

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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