Berlin / München / Dieburg 24.06.2010: Nachdem im Jahre 2006 die Victory Media AG Insolvenz anmelden musste, stehen nun auch die Steuervorteile der Anleger auf der Kippe. Den mehr als 8000 Anlegern, die nicht selten mit dem Versprechen hoher Steuervorteile geködert wurden den Fonds zu erwerben, droht nun auch noch eine Aberkennung dieser Vorteile.
Die Financial Times Deutschland berichtet in ihrer Ausgabe vom 22.06.2010 von einem Rundschreiben der Fondsgeschäftsführung, das die Anleger über Einzelheiten informierte. Die Finanzbehörden sollen sich demnach weigern, die Herstellereigenschaft der Fonds anzuerkennen. Dies hätte zur Folge, dass die Ausgaben der Fonds als Anschaffungskosten zu werten und auf viele Jahre zu verteilen wären, so die FTD weiter. Der steuerliche Effekt im Jahr des Fondsbeitritts entfiele dadurch weitgehend. Konsequenz: Die Finanzbehörden fordern Steuernachzahlungen, die zum Teil einen erheblichen Umfang annehmen. Zu allem Ärger für die Anleger werden diese Steuernachforderungen üblicher Weise auch noch mit 6 % p.a. verzinst. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte befürchteten diese Entwicklung seit längerem, nachdem derartige Steuernachzahlungen bereits bei anderen Fonds wie etwa VIP Medienfonds oder bei Fonds der Hannover Leasing eingefordert worden waren.
Die Augsburger Allgemeine berichtet in ihrer Ausgabe vom 13.06.2010 zudem, dass sich der Initiator der Victory Medienfonds Franz Landerer seit vergangenem Montag vor dem Landgericht Kaufbeuren strafrechtlich verantworten muss. Ihm werde vorgeworfen, Steuern hinterzogen und Gelder veruntreut zu haben. Es steht im Raum, dass Gelder zwischen den Fonds verschoben und Lizenzeinnahmen Anlegern ausgeschüttet wurden, die eigentlich anderen Investoren zugestanden haben sollen. Die Augsburger Allgemeine zitiert Stimmen, die von einem Schneeballsystem sprechen.
Die Kosten der Strafverteidigung wollen die Fonds auch mit Anlegergeldern finanzieren. Die Anleger sollten sich nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gut überlegen, ob sie hierfür zahlen wollen.
Allen betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der deutschlandweit tätigen, auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich anwaltlich prüfen zu lassen, ob gegebenenfalls Möglichkeiten bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in derartigen Fällen vielfach die Kosten, so Bombosch weiter.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "Victory" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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