Donnerstag, Juni 24, 2010

Gericht spricht Anleger des DGI 30, 34, 36 und 39 Schadensersatz zu.

Nachdem das OLG Celle noch am 07.05.2008 die Schadensersatzklage eines Anlegers des DGI 30 als verjährt abgewiesen hatte, gelang es dem Schweinfurter BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze, eine Änderung im Sinne der DG-Anleger zu bewirken.

In einem von Dr. Schulze erstrittenen Urteil vom 10.03.2010 wurde durch das OLG Celle einem Anleger des DGI 30 vollumfänglich Recht gegeben. Erneut hat das OLG Celle nunmehr am 09.06.2010 einem Anleger des DGI 30, 34, 36 und 39 Schadensersatz zugesprochen. Dieser erhält nunmehr Euro 50.848,81 von der beklagten Volksabank Peine zurück. Allein die Steuervorteile des Anlegers wurden anspruchsmindernd berücksichtigt. Das OLG hat die Revision zum BGH nicht zugelassen.

Der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erstritt bereits im Jahr 2004 das bundesweit erste Urteil zugunsten eines DG-Anlegers. Er ist zuversichtlich, dass die Serie der positiven Entscheidungen zugunsten von DG-Anlegern auf absehbare Zeit nicht abreißen wird.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.06.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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