Dienstag, November 25, 2008

OLG Hamburg bestätigt das Urteil des Instanzgerichts gegen den Timm Thaler-Fonds-Vermittler

Festival Film Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG:
Der Senat wies die Beschwerde des verurteilten Anlageberaters gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg einstimmig zurück. Das von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper erstrittene Urteil ist jetzt rechtskräftig.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in der von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Sache gegen einen Vermittler des Fonds Festival Fim Capital Treuhand GmbH & Co. 1. Produktions KG (Timm Thaler-Fonds) die Berufung des Vermittlers gegen das stattgebende Urteil des Erstgerichts durch einen Beschluss zurückgewiesen. Damit wurde die Entscheidung rechtskräftig.

Der Vermittler muss dem BGKS Gröpper Köpke-Mandanten den gesamten Schaden aus dem Kauf der Beteiligung an dem Film-Fonds ersetzen und zudem einen Wiederanlageschaden zahlen. BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Der Senat ging in dem Zurückweisungsbeschluss alle neuralgischen Rechtsfragen durch und bestätigte das Ersturteil vollumfänglich. Insbesondere waren die Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt."

"Wir hoffen, dass durch das Urteil andere Betroffene angehalten werden, ihre Schadensersatzansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn im Einzelfall können durchaus Schadensersatzansprüche bestehen", so Rechtsanwalt Matthias Gröpper weiter.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Timm Thaler" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11. 2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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