Montag, November 24, 2008

Fondax Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG – Droht den Anlegern Post vom Anwalt?

Zahlreiche Anleger der Fondax Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG müssen sich nach dem Ausfall der Rendite zusätzlich noch in diesem Jahr auf Post vom Rechtsanwalt der Gesellschaft einrichten. Denn Anfang des Jahres wurde auf der Gesellschafterversammlung der Fondax Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG laut Versammlungsprotokoll die Geschäftsleitung ermächtigt, dass seitens der Fondsgesellschaft ein Rechtsanwalt damit zu beauftragen sei, noch ausstehende Einlagen bei den Anlegern vom Anwalt einzuziehen. „Die allgemeine Verschlechterung der Finanzsituation vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise insbesondere für viele geschlossene Fondsgesellschaften lässt befürchten, dass die Fondsgeschäftsführung ausstehende Einlagen dringend benötigt und deshalb handelt“ führt der Wirtschaftsjurist Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler der Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena an. „Zudem sehe ich die Gesellschaft wegen drohender Verjährung offener Gesellschafterverpflichtungen aus dem Jahr 2005 bis zum Jahresende 2008 hier im Zugzwang“.

„Vor dem Hintergrund allerdings, dass sich das Anlagemodell nicht wie versprochen zu entwickeln scheint, sollten die betroffenen Anleger nicht widerspruchslos dem Zahlungsbegehren der Gesellschaft nachkommen“, meint Rechtsanwalt Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena weiter, „sondern eher prüfen lassen, ob vorher noch ein Ausstieg möglich ist, bevor sich der finanzielle Schaden für die Anleger weiter vertieft“. Aber auch die Anleger, die monatlich weiter ihre Raten in das Fondsmodell einzahlen, sollten prüfen, ob dies weiterhin notwendig ist.

Denn der bisherige Verlauf der Fondsentwicklung sieht alles andere als rosig aus. Die Gesellschaft hatte bis Mitte 2005 ca. 20 Mio. Euro an Anlegergeldern eingesammelt. Investiert werden sollte in Immobilien, Aktieninvestmentfonds und Wertpapiere. Zum 31.12.2006 hatte die Gesellschaft zwei Immobilien im Bestand sowie Wertpapieranlagen in Höhe von ca. 673.000 Euro nebst Bankbeständen von 545.000 Euro. Bereits im Jahr 2006 erwirtschaften die im Vermögen der Gesellschaft gehaltenen Investmentfonds einen Wertzuwachs von 0,79 Prozent, die festverzinslichen Wertpapier einen Wertzuwachs in Höhe von 2,85 Prozent. Einige der ausgesuchten und im Jahre 2006 gehaltenen Investmentfonds erfuhren im letzten Jahr allerdings erhebliche Wertverluste. So verlor der Nordea 1 - North Am. Value in den letzten zwölf Monaten allein über 52 Prozent. Ähnlich zeigt sich die Lage beim FIAG Universal (minus 43 Prozent) und dem Oyster – Europ. Opport (minus 46 Prozent). Dass einige der gehaltenen Positionen wie der DWS Rendite mit einigen Prozent im Plus liegen, fällt da kaum noch ins Gewicht. Angesichts der schwierigen Lage der Finanzmärkte dürfte auch eine wesentliche Erholung der Werte noch einige Zeit dauern.

Insgesamt ist aber auch der den Anlegern gegenüber abgegebene Jahresbericht der Geschäftsleitung zum 31.12.2006 nicht ganz nachvollziehbar. So wird auf Seite 1 des Berichts betont, dass die Gesellschaft das Jahr 2006 mit einer positiven Performance abschließen konnte. „Die oberste Priorität der Fondsgesellschaft, keine Verluste zu erwirtschaften, wurde eingehalten“, heißt es dort.
Ausweislich der Bilanz zum 21.12.2006 wurde jedoch ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 200.157,26 Euro realisiert. Wie passt die vorstehende Aussage mit dem tatsächlichen Verlust zusammen?

Im Bereich Immobilien sei erfolgreich in eine Wohnanlage in Lippstadt investiert worden. Die Veräußerung Ende 2006 soll eine Rendite von 24,7 Prozent erwirtschaftet haben. Jedoch findet sich im Jahresabschluss kein entsprechender Veräußerungserlös. „Bei einem ursprünglichen Kaufpreis von 430.000 Euro müsste sich eigentlich ein Erlös in Höhe von 554.000 Euro wiederfinden lassen, was jedoch bei meiner Prüfung der Unterlagen nicht der Fall war.“ so der Wirtschaftsjurist RA Geißler.

„Nach alledem stellt sich die Frage, inwieweit nach den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen des Fondax - Fonds eine weitere Zahlung der Raten oder gar die Bezahlung noch ausstehender Einlagen für die Anleger überhaupt sinnvoll ist oder ein rascher Ausstieg erfolgen sollte.“ so RA Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena weiter. „Die Anleger sollten angesichts derartiger Unklarheiten, die Geschäftsführung in die Pflicht nehmen und umfassend Auskunft verlangen“.

Dies gestaltet sich in Zukunft jedoch schwierig, da sich die Geschäftsleitung der Fondax Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG aufgrund der Beschlüsse der letzten Gesellschafterversammlung dem direkten Kontakt mit den Anlegern entziehen kann. Auf der damaligen Gesellschafterversammlung wurde nämlich beschlossen, auf weitere Gesellschafterversammlung in Zukunft zu verzichten und Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen, was für die Anleger bedeutet, dass ihnen die Möglichkeit fehlt, der Fondsgeschäftsführung zumindest auf den Jahresversammlungen direkt Rechenschaft abzufordern. Unangenehmen Fragen im persönlichen Gespräch sieht sich so die Geschäftsführung nicht mehr ausgesetzt. Ob der Beschluss auf der Versammlung allerdings wirksam geschlossen wurde, erscheint nach Prüfung des RA Geißler fraglich.

Auf alle Fälle sollten die Anleger durch versierte Anwälte überprüfen lassen, ob nicht die Möglichkeit einer Rückabwicklung besteht. In Anbetracht der Tatsache, dass der Brancheninformationsdienst „kapitalmarkt intern“ in seiner Ausgabe vom 09.12.2004 schrieb: „Von dem Angebot dürften die Anbieter sicher profitieren, bei den Anlegern haben wir jedoch erhebliche Zweifel. Wir raten daher zur äußersten Vorsicht!“ dürften die Chancen, sich von der Beteiligung trennen zu können, recht gut stehen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Fondax Capital Trust" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.11.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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