Samstag, November 08, 2008

Lehman Brothers-Zertifikate: Vorsicht vor der falschen Entwarnung

Lehman-Zertifikate-Geschädigte werden teilweise falsch informiert und verzichten deshalb eventuell auf die Durchsetzung tatsächlich bestehender Schadensersatzansprüche. Das kann weitreichende Folgen haben.

Die Käufer der Lehman-Zertifikate bekommen dieser Tage allerorts Empfehlungen für die richtige Vorgehensweise. Journalisten berichten über die Feststellung des Entschädigungsfalls bei der deutschen Lehman und schlussfolgern daraus, dass den deutschen Lehman-Zeichnern der Kaufpreis ersetzt wird. Dadurch werde jede andere Vertretung überflüssig. Deutsche Rechtsanwälte sprechen von schlechten Erfolgsaussichten, ohne die betreffenden Fälle vorher gründlich geprüft zu haben und konstruieren auf haarsträubende Weise aus den Zertifikaten Einlagen und ein amerikanischer Advokat wird von einer "Anlegerschutzstiftung" damit zitiert, dass die Anleger im amerikanischen Insolvenzverfahren über hunderttausend Dollar ersetzt bekommen könnten, wenn sie ihre Forderungen fachgerecht durch die Stiftungsanwälte anmelden lassen.

Das ist leider alles unseriös. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Hamburger Bankrechtskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Die vorstehenden Aussagen sind leider alle falsch. Die Käufer der Lehman-Zertifikate werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Insolvenzverfahren leer ausgehen und definitiv nicht aus dem Einlagensicherungsfonds entschädigt werden, weil die Zertifikate nach praktisch einhelliger Meinung keine Einlagen sind und ausschließlich der Verlust der Einlagen entschädigt wird. Deshalb hat die Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die deutsche Lehman Bankhaus AG keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Lehman-Zertifikate-Käufer."

Zudem ist die Behauptung falsch, dass die Anleger schlechte Chancen in einem Schadensersatzprozess gegen die beratende Bank haben. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Susanne Post: "Wir haben in den letzten Wochen mit über fünfhundert Betroffenen gesprochen und die geschilderten Beratungsgespräche genau analysiert. Nach unserer Einschätzung sind die Zertifikate-Käufer in den meisten Fällen nicht richtig aufgeklärt worden, weil das Ausfallrisiko der Emittentin nicht ausgewiesen oder verharmlost wurde. Zudem wurde scheinbar kein Anleger auf die Innenprovisionen (sog. Kick-Backs) hingewiesen, die Lehman den meisten vermittelnden Banken als Schmiergeld für die Vermittlung der Bank gezahlt hat." Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Und die Beweislage ist auch gut. Denn in allen gegenteiligen Behauptungen wird den Bankmitarbeitern per se unterstellt, dass sie vor Gericht lügen und eine ganz andere Geschichte erzählen werden. Und das ist nach unserer Erfahrung nicht so. Zudem ist eine Falschaussage strafbar. Und der Imageschaden der Bank wäre in dem Fall noch größer. Deshalb gehen wir davon aus, dass sich die Sachverhaltsschilderungen der Beteiligten nicht so erheblich unterscheiden werden."

Zudem warnt BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte davor, jetzt die Hände in den Schoß zu legen. Denn in vielen Fällen droht die Verjährung der Ansprüche. Und verjährte Ansprüche können in aller Regel nicht mehr durchgesetzt werden. BGKS-Rechtsanwältin Post: "Deshalb raten wir allen Betroffenen, sich unverzüglich von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die Rechtslage fachkundig beurteilen zu lassen."

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.11.08. 2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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