Die Kuba Investment GmbH & Co. KG warb im Jahr 2002 zahlreiche Anleger mit dem Vorhaben, neue Hotels auf der karibischen Ferieninsel Kuba zu bauen. Geldgebern wurden hohe Renditen und ebensolche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt.
Kapitalanlageberater, die den Vertrieb der Beteiligungen an der Kuba Investment GmbH & Co. KG übernahmen, erklärten interessierten Anlegern dabei oftmals, dass es sich bei Kuba Investment um eine sichere Anlage handeln würde. Dies sei zum einen daran zu erkennen – so die Aussage der Berater -, dass die Kuba Investment GmbH & Co. KG ein seriöses Unternehmen sei, da die Beteiligten ihre Firmensitze nicht etwa im außereuropäischen Ausland, sondern in Düsseldorf und der Schweiz hätten. Außerdem biete die Gesellschaft Anlegern die Möglichkeit, als Kommanditist Mitgesellschafter des Unternehmens zu werden und damit Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen zu können.
Nicht erläutert wurde aber in einer Vielzahl der Fälle, dass sich aus der unternehmerischen Stellung des Anlegers besondere Risiken ergeben und dass sogar die Gefahr des Totalverlustes besteht. Genau diese Risiken sind aber mittlerweile eingetreten. Die Treuhänderin der Beteiligung hat in der Zwischenzeit den Treuhandvertrag gekündigt und befindet sich in Liquidation, die Kuba Investment GmbH & Co. KG selbst ist nicht auffindbar – Gleiches gilt für die angeblich errichteten Hotels. Darüber hinaus meldeten Anfang dieses Jahres Gläubiger Forderungen in sechsstelliger Höhe gegenüber einzelnen Anlegern an.
„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler der Beteiligung an der Kuba Investment GmbH & Co. KG. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater die Kapitalanlage als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die dieser Beteiligung eigen sind, hinzuweisen.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Kuba Investment GmbH & Co. KG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Kapitalanlageberater, die den Vertrieb der Beteiligungen an der Kuba Investment GmbH & Co. KG übernahmen, erklärten interessierten Anlegern dabei oftmals, dass es sich bei Kuba Investment um eine sichere Anlage handeln würde. Dies sei zum einen daran zu erkennen – so die Aussage der Berater -, dass die Kuba Investment GmbH & Co. KG ein seriöses Unternehmen sei, da die Beteiligten ihre Firmensitze nicht etwa im außereuropäischen Ausland, sondern in Düsseldorf und der Schweiz hätten. Außerdem biete die Gesellschaft Anlegern die Möglichkeit, als Kommanditist Mitgesellschafter des Unternehmens zu werden und damit Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen zu können.
Nicht erläutert wurde aber in einer Vielzahl der Fälle, dass sich aus der unternehmerischen Stellung des Anlegers besondere Risiken ergeben und dass sogar die Gefahr des Totalverlustes besteht. Genau diese Risiken sind aber mittlerweile eingetreten. Die Treuhänderin der Beteiligung hat in der Zwischenzeit den Treuhandvertrag gekündigt und befindet sich in Liquidation, die Kuba Investment GmbH & Co. KG selbst ist nicht auffindbar – Gleiches gilt für die angeblich errichteten Hotels. Darüber hinaus meldeten Anfang dieses Jahres Gläubiger Forderungen in sechsstelliger Höhe gegenüber einzelnen Anlegern an.
„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler der Beteiligung an der Kuba Investment GmbH & Co. KG. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater die Kapitalanlage als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die dieser Beteiligung eigen sind, hinzuweisen.“
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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