Die Firma Green Energy AG mit Sitz in Hannover hat seit 2005 bei Anlegern Gelder für die Beteiligung an der Geothermie-Fonds Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG (1) und seit 2007 Gelder für die Beteiligung an der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG (2) eingeworben.
Die Anleger werden mit einem "ethisch motivierten Investmentansatz" unter Hinweis auf die "ökologisch saubere und nachhaltige Geothermie" geworben. Das Geld der ersten Fondsgesellschaft sollte in den Bau eines Geothermie-Kraftwerks fließen. Das Kraftwerk ist bislang noch nicht fertig gestellt worden. In zwei Prospektnachträgen mussten die Unternehmensverantwortlichen Verzögerungen einräumen.
Bei dem zweiten, im Jahr 2007 aufgelegten Fonds gibt es nach den Feststellungen des Anlegerschützers Heinz Gerlach auch ganz erhebliche Probleme. Er spricht von "zentralen Prospektfehlern". Und in dem Verbraucherschutzmagazin WISO warnte der Fonds-Experte Stefan Loipfinger vor dem Platzen der "Green Energy-Blase" und verwies auf die seines Erachtens völlig unzulängliche Erfahrung der Initiatoren mit solchen Projekten.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Anleger sollten schnell handeln. Prospekthaftungsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach der Zeichnung. Die übrigen in Betracht kommenden Ansprüche verjähren zwar später, können aber unter bestimmten Voraussetzungen aus zivilprozessualen Gründen schwieriger durchgesetzt werden.“
Betroffene Kapitalanleger sollten Rat bei einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen und alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die Anleger werden mit einem "ethisch motivierten Investmentansatz" unter Hinweis auf die "ökologisch saubere und nachhaltige Geothermie" geworben. Das Geld der ersten Fondsgesellschaft sollte in den Bau eines Geothermie-Kraftwerks fließen. Das Kraftwerk ist bislang noch nicht fertig gestellt worden. In zwei Prospektnachträgen mussten die Unternehmensverantwortlichen Verzögerungen einräumen.
Bei dem zweiten, im Jahr 2007 aufgelegten Fonds gibt es nach den Feststellungen des Anlegerschützers Heinz Gerlach auch ganz erhebliche Probleme. Er spricht von "zentralen Prospektfehlern". Und in dem Verbraucherschutzmagazin WISO warnte der Fonds-Experte Stefan Loipfinger vor dem Platzen der "Green Energy-Blase" und verwies auf die seines Erachtens völlig unzulängliche Erfahrung der Initiatoren mit solchen Projekten.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Anleger sollten schnell handeln. Prospekthaftungsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach der Zeichnung. Die übrigen in Betracht kommenden Ansprüche verjähren zwar später, können aber unter bestimmten Voraussetzungen aus zivilprozessualen Gründen schwieriger durchgesetzt werden.“
Betroffene Kapitalanleger sollten Rat bei einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen und alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
1 Kommentar:
Zitat: "...gibt es nach den Feststellungen des Anlegerschützers Heinz Gerlach auch ganz erhebliche Probleme."
Warscheinlich, weil die Fonds nicht an ihn gezahlt haben, siehe:
Treibjagd im Anlegerschutzwald
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