Es scheint so, als hätten viele Geringverdiener, die zur zusätzlichen Absicherung im Alter einen sog. Riester-Vertrag abgeschlossen haben, die Rechnung ohne den Staat gemacht“.
Denn, so es ist für Geringverdiener „durchaus rational (...), eben keinen [Riester-] Vertrag abzuschließen, so generös sie auch immer gefördert“ sind. Dies ist das Resümee, welches der „Vater der Rentenreform“ Bert Rürup in dem Monitor-Beitrag „Arm trotz Riester: Sparen für das Sozialamt“ zog. So könnte sich „die private Riester-Rente in 15 bis 20 Jahren für Hunderttausende, möglicherweise für Millionen als Fehlinvestition herausstellen“ weil sich für diese „die Riester-Förderung gewissermaßen (...) in Luft auflöst“. So zumindest lautet die niederschmetternde Einschätzung von Prof. Winfried Schmähl in den Monitor-Beitrag.
Was den Experten zu diesem Urteil kommen lässt, ist die Regelung, wonach die spätere Riester-Rente bei der Gewährung von Grundsicherung berücksichtigt wird. Grundsicherung erhalten all jene Rentner, die im Alter so wenig gesetzliche Rente bekommen, dass sie von dieser nicht leben können. Was viele nicht wussten, und worauf der Monitor Beitrag hinwies ist, dass bei der Berechnung des Bedarfs die Riester-Rente voll berücksichtigt wird, so dass der Rentner dann kein zusätzliches Einkommen hat, sondern lediglich der Staat entsprechend weniger Zuschuss zum Lebensunterhalt zahlen muss.
Damit betrifft das „Anrechnungs-Problem“ aber nicht nur Geringverdiener. Monitor rechnet in seinem Beitrag auf der Grundlage interner Zahlen der Deutschen Rentenversicherung vor, dass selbst für einen Durchschnittsverdiener - das sind derzeit Menschen mit einem durchschnittlichen Gehalt von € 29.500,00 brutto im Jahr - sich Riester nicht lohnt „wenn er 2030 in Rente geht und nicht mehr als 32 Jahre voll in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat.
Mit seinem Beitrag vom 10.01.2008 trat das ARD-Magazin eine hitzige Diskussion los über Sinn und Unsinn einer zusätzlichen Altersabsicherung, bei der der Rentner am Ende mit Riester-Rente doch nicht mehr hat, als ohne:
So weist beispielsweise die Frankfurter allgemeine Sonntagszeitung am 13.01.2008 darauf hin, dass Ende 2006 nur 2,3 Prozent (371.000) der Ruheständler so bedürftig waren, dass sie Grundsicherung erhielten und ermahnt, dass derjenige, der auf Riester verzichtet, zu früh resigniert: „ er nimmt an, dass er bis zum Ruhestand kein höheres Einkommen mehr erreicht“ und „sich darauf (verlässt), dass die staatliche Grundsicherung so hoch bleibt wie heute“, was nicht garantiert sei.
Dennoch bringt der Monitor Bericht die Verantwortlichen in Erklärungsnot. Allen voran den Namensgeber und Ex-Arbeitsminister Walter Riester, der den Monitor Beitrag in einem Interview im ARD-Morgenmagazin als „Katastrophe“ bezeichnete. Tatsächlich kann Riester als Argument dafür, dass auch Gering- und Durchschnittsverdiener weiterhin riestern sollen, nur eine, wie auch immer geartete, moralische Verpflichtung anführen, dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen.
„Natürlich“, so BSZ® Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte „hat auch der Chefredakteur der Zeitschrift FINANZtest mit seiner Hinweis nicht ganz unrecht, dass heute noch niemand wissen kann, ob er in 30 Jahren wirklich auf eine Grundsicherung angewiesen ist, oder nicht. Das Argument der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hingegen, die auf den Monitor Beitrag hin allen Ernstes vortrug, dass auch weitere im Alter zur Verfügung stehenden Einkommen, wie beispielsweise Mieterträge zu berücksichtigen seien, ist natürlich bei Geringverdienern Unsinn, denn der durchschnittliche Geringverdiener verfügt in der Regel gerade nicht über Wohnungseigentum“.
„Fest steht“ so BSZ®-Vertrauensanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte „dass Anleger vor dem Erwerb der Riester-Beteiligung auf diesen Umstand hätten hingewiesen werden müssen. Geschah dies nicht, so stellt dies i.d.R. eine Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag dar, die unseres Erachtens zu Schadensersatzansprüchen und somit auch zu einer Rückabwicklung des Vertrages führen kann“.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Rente" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Denn, so es ist für Geringverdiener „durchaus rational (...), eben keinen [Riester-] Vertrag abzuschließen, so generös sie auch immer gefördert“ sind. Dies ist das Resümee, welches der „Vater der Rentenreform“ Bert Rürup in dem Monitor-Beitrag „Arm trotz Riester: Sparen für das Sozialamt“ zog. So könnte sich „die private Riester-Rente in 15 bis 20 Jahren für Hunderttausende, möglicherweise für Millionen als Fehlinvestition herausstellen“ weil sich für diese „die Riester-Förderung gewissermaßen (...) in Luft auflöst“. So zumindest lautet die niederschmetternde Einschätzung von Prof. Winfried Schmähl in den Monitor-Beitrag.
Was den Experten zu diesem Urteil kommen lässt, ist die Regelung, wonach die spätere Riester-Rente bei der Gewährung von Grundsicherung berücksichtigt wird. Grundsicherung erhalten all jene Rentner, die im Alter so wenig gesetzliche Rente bekommen, dass sie von dieser nicht leben können. Was viele nicht wussten, und worauf der Monitor Beitrag hinwies ist, dass bei der Berechnung des Bedarfs die Riester-Rente voll berücksichtigt wird, so dass der Rentner dann kein zusätzliches Einkommen hat, sondern lediglich der Staat entsprechend weniger Zuschuss zum Lebensunterhalt zahlen muss.
Damit betrifft das „Anrechnungs-Problem“ aber nicht nur Geringverdiener. Monitor rechnet in seinem Beitrag auf der Grundlage interner Zahlen der Deutschen Rentenversicherung vor, dass selbst für einen Durchschnittsverdiener - das sind derzeit Menschen mit einem durchschnittlichen Gehalt von € 29.500,00 brutto im Jahr - sich Riester nicht lohnt „wenn er 2030 in Rente geht und nicht mehr als 32 Jahre voll in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat.
Mit seinem Beitrag vom 10.01.2008 trat das ARD-Magazin eine hitzige Diskussion los über Sinn und Unsinn einer zusätzlichen Altersabsicherung, bei der der Rentner am Ende mit Riester-Rente doch nicht mehr hat, als ohne:
So weist beispielsweise die Frankfurter allgemeine Sonntagszeitung am 13.01.2008 darauf hin, dass Ende 2006 nur 2,3 Prozent (371.000) der Ruheständler so bedürftig waren, dass sie Grundsicherung erhielten und ermahnt, dass derjenige, der auf Riester verzichtet, zu früh resigniert: „ er nimmt an, dass er bis zum Ruhestand kein höheres Einkommen mehr erreicht“ und „sich darauf (verlässt), dass die staatliche Grundsicherung so hoch bleibt wie heute“, was nicht garantiert sei.
Dennoch bringt der Monitor Bericht die Verantwortlichen in Erklärungsnot. Allen voran den Namensgeber und Ex-Arbeitsminister Walter Riester, der den Monitor Beitrag in einem Interview im ARD-Morgenmagazin als „Katastrophe“ bezeichnete. Tatsächlich kann Riester als Argument dafür, dass auch Gering- und Durchschnittsverdiener weiterhin riestern sollen, nur eine, wie auch immer geartete, moralische Verpflichtung anführen, dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen.
„Natürlich“, so BSZ® Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte „hat auch der Chefredakteur der Zeitschrift FINANZtest mit seiner Hinweis nicht ganz unrecht, dass heute noch niemand wissen kann, ob er in 30 Jahren wirklich auf eine Grundsicherung angewiesen ist, oder nicht. Das Argument der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hingegen, die auf den Monitor Beitrag hin allen Ernstes vortrug, dass auch weitere im Alter zur Verfügung stehenden Einkommen, wie beispielsweise Mieterträge zu berücksichtigen seien, ist natürlich bei Geringverdienern Unsinn, denn der durchschnittliche Geringverdiener verfügt in der Regel gerade nicht über Wohnungseigentum“.
„Fest steht“ so BSZ®-Vertrauensanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte „dass Anleger vor dem Erwerb der Riester-Beteiligung auf diesen Umstand hätten hingewiesen werden müssen. Geschah dies nicht, so stellt dies i.d.R. eine Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag dar, die unseres Erachtens zu Schadensersatzansprüchen und somit auch zu einer Rückabwicklung des Vertrages führen kann“.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Rente" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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