Dienstag, Januar 15, 2008

EUROVENTA AG Ltd Anlegerschutzanwälte zweifeln an Seriosität d. Anlageangebots

CLLB prüfen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und sonstige Beteiligte. Nach Einschätzung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte steht zu befürchten, dass Anleger das Kapital, welches sie der Euroventa AG Ltd. zur Verfügung gestellt haben, nicht wieder sehen werden.

„Ich bin davon überzeugt, dass es sich hier um ein Schneeballsystem handelt und Auszahlungen von vornherein nur durch die Einzahlungen neuer Anleger finanziert werden konnten“ meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Euroventa AG Ltd. hatte bereits im Herbst 2006 mit angeblich „höchster Sicherheit“ bei „höchster Rendite“ um Anlegergelder geworben. Trotz der Bezeichnung „AG“ handelt es sich jedoch nicht um eine deutsche, sondern um eine englische Gesellschaft. Man könne angeblich auf mehrjährige Erfahrung im „Bank-to-Bank-Business“ zurückblicken und ermögliche den Anlegern, in 16 Monaten eine Rendite von 350 % zu erwirtschaften. Dabei sei die Einlage zu 100 % abgesichert

Das Versprechen wird wohl nicht mehr eingehalten werden können, so Rechtsanwalt Franz Braun weiter. Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ®-Vertrauensanwälte CLLB haben in ähnlichen Fällen für ihre Mandanten bereits Erfolge erringen können. So wurde beispielsweise im Rahmen der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Vermittler eines Investments in die Private Commercial Office (PCO), Florida nach Androhung entsprechender Klageverfahren die vollständige Rückzahlung des gesamten investierten Kapitals in Höhe von€ 100.000,00 erreicht.

Der Fall Euroventa weist zahlreiche Parallelen zum Fall PCO auf. So wurden jeweils überdurchschnittliche Renditen durch besondere Finanzgeschäfte bei gleichzeitigem Kapitalerhalt zugesichert. „Ich gehe davon aus, dass den meisten Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Euroventa zustehen, weil sie auf die Risiken nicht hingewiesen wurden“, so Rechtsanwalt Braun. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Vermittler auch dazu verpflichtet, die von ihnen vertriebenen Anlagemodelle auf Plausibiliät hin zu überprüfen. „Bei den hier im Raum stehenden Renditen kann diese Plausibilitätsprüfung wohl kaum ordnungsgemäß erfolgt sein“, meint BSZ®-Vertrauensanwalt Franz Braun. „Hier scheinen vielmehr die eigenen Provisionen bei der Beratung die ausschlaggebende Rolle gespielt zu haben.“

Anleger sollten daher unbedingt überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler der Anlage und die weiteren Verantwortlichen zustehen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EUROVENTA AG Ltd." anschließen

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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