Sozialversicherungsbeiträge teilweise nicht bezahlt
Richter wegen Befangenheit abgelehnt!
Am 16.11.2007 waren die vertraglich geschuldeten halbjährlichen Zinszahlungen für die Anleger der Solaranleihe fällig.
Entgegen der vertraglichen Verpflichtung und entsprechenden Erklärungen bei Gericht und im Internet haben bisher aber nicht alle Anleger der EECH ihre Zinsen erhalten. Teilweise wurden die Zinsen storniert, teilweise nur mit Abschlägen ausbezahlt, berichten Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 470 Anleger der EECH vertritt und für diese vor dem Landgericht Hamburg über 300 Klageverfahren führt, wobei bereits über 50 erstinstanzliche Urteile mit einem Gesamtvolumen von mehr als € 1,5 Mio. erstritten werden konnten
Schon beim Zinszahlungstermin zum 16.05.2007 kam es zu Unregelmäßigkeiten. Teilweise haben Anleger ihre Zinsen für diesen Zeitraum bis heute nicht erhalten. In zwei Fällen wurden Mandanten der Kanzlei CLLB zum Zinszahlungstermin November 2007 seitens der EEECH AG ungedeckte Schecks übersandt.
Die Verzögerung bei der Zinszahlung im Mai 2007 wurde seitens der EECH mit einer „technischen Panne“ erklärt, die allerdings bisher nicht weiter erläutert wurde.
CLLB hat zwischenzeitlich für einen Teil ihrer Mandanten, bei denen die Rückzahlungsansprüche bereits durch Urteile des Landgerichts Hamburg erfolgreich tituliert werden konnten, Sicherungsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen. U. a. wurde beim zuständigen Amtsgericht Hamburg ein Pfändungsbeschluss hinsichtlich des Kontos der EECH AG bei der Hamburger Sparkasse erwirkt.
Im Rahmen der Pfändungsmaßnahmen wurde nun bekannt, dass die Anleger der EECH nicht die einzigen Gläubiger sind, deren Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Sowohl das Finanzamt Hamburg als auch 4 weitere Gläubiger hatten bereits vor Zustellung der von der Kanzlei für ihre Mandanten erwirkten Pfändungsbeschlüsse, vorrangige Pfändungen gegen die EECH AG in Höhe einer Gesamtforderung von insgesamt
€ 490.902,67 ausgebracht.
Allein die vom Finanzamt Hamburg im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemachte Forderung beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von € 399.335,76. Darüber hinaus werden auch seitens der Sozialversicherungsträger weitere Forderungen gegenüber der EECH geltend gemacht.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB ist trotz dieser Entwicklung nach wie vor zuversichtlich, dass die von ihm vertretenen Anleger ihre Gelder wiedersehen. Schließlich ist die EECH AG nach eigenen Angaben noch Inhaber werthaltiger und durch entsprechendes Sicherungseigentum abgesicherter Kaufpreisforderungen über ca. 17 Mio. Euro, die im Wege der Sicherungsvollstreckung ebenfalls gesichert werden können.
Aus Sicht von Rechtsanwalt István Cocron ist es aber völlig unverständlich, warum die EECH ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern nicht freiwillig nachkommt, wenn entsprechende Mittel und Forderungen vorhanden sind. Durch die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen der EECH AG unnötige weitere Kosten, die dann für zukünftige Investitionen des Unternehmens fehlen.
Durch die nicht abgeführten Sozialabgaben besteht zudem die Gefahr der Einleitung eines weiteren strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen des Unternehmens.
Wie bereits berichtet, wurde seitens der EECH beim LG Hamburg zwischenzeitlich ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Dem Antrag wurde nun durch die zuständige Kammer stattgegeben. Die kurzzeitige Unterbrechung der laufenden Verfahren ist damit beendet. Seitens des Gerichts wurden bereits weitere Verhandlungstermine bestimmt.
Obwohl die EECH die Ablehnung des Vorsitzenden Richters als Erfolg für Ihre Argumentation veröffentlicht, ist die Kanzlei CLLB auch weiterhin von der Begründetheit der eingereichten Klagen überzeugt.
„Es spielt für uns keine Rolle, welcher Richter die Sache entscheidet“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB.
„Es wäre aber in der Tat überraschend, wenn ein Richter bei dem hier vorliegenden Sachverhalt zu dem Ergebnis käme, dass die Anleger ihre Gelder nicht vorzeitig zurückverlangen können. Schließlich kommen neben dem Vorwurf der zweckfremden Mittelverwendung mittlerweile folgende weiteren Umstände zusammen:
es läuft ein Strafverfahren gegen den Vorstand der EECH AG wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs.
seitens des Finanzamts wurde wegen nicht bezahlter Steuern das Konto der EECH AG gepfändet.
die Zinsen der Solaranleihe für den Monat November 2007 konnten nur bezahlt werden, weil dafür ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge für die eigenen Mitarbeiter nicht abgeführt worden ist.
selbst nach einem Anerkenntnisurteil des LG Hamburg musste die Zwangsvollstreckung gegen die EECH eingeleitet werden, da freiwillig keine Zahlung erfolgte.
Die Rechtslage ist für Rechtsanwalt Cocron daher nach wie vor eindeutig, unabhängig davon, welche Richter hierüber entscheiden.
Zwischenzeitlich wurde für die EECH Herr Rechtsanwalt Gunter Kramper als weiterer Vorstand berufen. Die Rechtsanwälte und BSZ® e.V. Vertrauensanwälte Cocron und Braun führten bereits erste persönliche Gespräche mit dem neuen Vorstand, um die zukünftigen Entwicklungen für die von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger besser einschätzen zu können und die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung auszuloten.
Es steht nun zu befürchten, dass die Sozialversicherungsträger nun entsprechende Insolvenzanträge stellen. Eine solche müsse jedoch unbedingt vermieden werden, damit es nicht zu einem Schaden für die Anleger kommt, so Kramper.
Allerdings müsse er in seiner Rolle als Vorstand einer Aktiengesellschaft natürlich auch prüfen, ob er nicht selbst einen entsprechenden Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit stellen muss.
Die Situation bei der EECH AG ist daher nach wie vor alles andere als beruhigend für die Anleger.
Die Kanzlei CLLB steht nun aber als Vertreter einer Vielzahl von Anlegern der EECH in direkten Kontakt mit dem Vorstand. Es wurde von dort versichert, dass die Anleger über wesentliche Entwicklungen umgehend informiert werden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Richter wegen Befangenheit abgelehnt!
Am 16.11.2007 waren die vertraglich geschuldeten halbjährlichen Zinszahlungen für die Anleger der Solaranleihe fällig.
Entgegen der vertraglichen Verpflichtung und entsprechenden Erklärungen bei Gericht und im Internet haben bisher aber nicht alle Anleger der EECH ihre Zinsen erhalten. Teilweise wurden die Zinsen storniert, teilweise nur mit Abschlägen ausbezahlt, berichten Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 470 Anleger der EECH vertritt und für diese vor dem Landgericht Hamburg über 300 Klageverfahren führt, wobei bereits über 50 erstinstanzliche Urteile mit einem Gesamtvolumen von mehr als € 1,5 Mio. erstritten werden konnten
Schon beim Zinszahlungstermin zum 16.05.2007 kam es zu Unregelmäßigkeiten. Teilweise haben Anleger ihre Zinsen für diesen Zeitraum bis heute nicht erhalten. In zwei Fällen wurden Mandanten der Kanzlei CLLB zum Zinszahlungstermin November 2007 seitens der EEECH AG ungedeckte Schecks übersandt.
Die Verzögerung bei der Zinszahlung im Mai 2007 wurde seitens der EECH mit einer „technischen Panne“ erklärt, die allerdings bisher nicht weiter erläutert wurde.
CLLB hat zwischenzeitlich für einen Teil ihrer Mandanten, bei denen die Rückzahlungsansprüche bereits durch Urteile des Landgerichts Hamburg erfolgreich tituliert werden konnten, Sicherungsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen. U. a. wurde beim zuständigen Amtsgericht Hamburg ein Pfändungsbeschluss hinsichtlich des Kontos der EECH AG bei der Hamburger Sparkasse erwirkt.
Im Rahmen der Pfändungsmaßnahmen wurde nun bekannt, dass die Anleger der EECH nicht die einzigen Gläubiger sind, deren Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Sowohl das Finanzamt Hamburg als auch 4 weitere Gläubiger hatten bereits vor Zustellung der von der Kanzlei für ihre Mandanten erwirkten Pfändungsbeschlüsse, vorrangige Pfändungen gegen die EECH AG in Höhe einer Gesamtforderung von insgesamt
€ 490.902,67 ausgebracht.
Allein die vom Finanzamt Hamburg im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemachte Forderung beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von € 399.335,76. Darüber hinaus werden auch seitens der Sozialversicherungsträger weitere Forderungen gegenüber der EECH geltend gemacht.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB ist trotz dieser Entwicklung nach wie vor zuversichtlich, dass die von ihm vertretenen Anleger ihre Gelder wiedersehen. Schließlich ist die EECH AG nach eigenen Angaben noch Inhaber werthaltiger und durch entsprechendes Sicherungseigentum abgesicherter Kaufpreisforderungen über ca. 17 Mio. Euro, die im Wege der Sicherungsvollstreckung ebenfalls gesichert werden können.
Aus Sicht von Rechtsanwalt István Cocron ist es aber völlig unverständlich, warum die EECH ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern nicht freiwillig nachkommt, wenn entsprechende Mittel und Forderungen vorhanden sind. Durch die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen der EECH AG unnötige weitere Kosten, die dann für zukünftige Investitionen des Unternehmens fehlen.
Durch die nicht abgeführten Sozialabgaben besteht zudem die Gefahr der Einleitung eines weiteren strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen des Unternehmens.
Wie bereits berichtet, wurde seitens der EECH beim LG Hamburg zwischenzeitlich ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Dem Antrag wurde nun durch die zuständige Kammer stattgegeben. Die kurzzeitige Unterbrechung der laufenden Verfahren ist damit beendet. Seitens des Gerichts wurden bereits weitere Verhandlungstermine bestimmt.
Obwohl die EECH die Ablehnung des Vorsitzenden Richters als Erfolg für Ihre Argumentation veröffentlicht, ist die Kanzlei CLLB auch weiterhin von der Begründetheit der eingereichten Klagen überzeugt.
„Es spielt für uns keine Rolle, welcher Richter die Sache entscheidet“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB.
„Es wäre aber in der Tat überraschend, wenn ein Richter bei dem hier vorliegenden Sachverhalt zu dem Ergebnis käme, dass die Anleger ihre Gelder nicht vorzeitig zurückverlangen können. Schließlich kommen neben dem Vorwurf der zweckfremden Mittelverwendung mittlerweile folgende weiteren Umstände zusammen:
es läuft ein Strafverfahren gegen den Vorstand der EECH AG wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs.
seitens des Finanzamts wurde wegen nicht bezahlter Steuern das Konto der EECH AG gepfändet.
die Zinsen der Solaranleihe für den Monat November 2007 konnten nur bezahlt werden, weil dafür ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge für die eigenen Mitarbeiter nicht abgeführt worden ist.
selbst nach einem Anerkenntnisurteil des LG Hamburg musste die Zwangsvollstreckung gegen die EECH eingeleitet werden, da freiwillig keine Zahlung erfolgte.
Die Rechtslage ist für Rechtsanwalt Cocron daher nach wie vor eindeutig, unabhängig davon, welche Richter hierüber entscheiden.
Zwischenzeitlich wurde für die EECH Herr Rechtsanwalt Gunter Kramper als weiterer Vorstand berufen. Die Rechtsanwälte und BSZ® e.V. Vertrauensanwälte Cocron und Braun führten bereits erste persönliche Gespräche mit dem neuen Vorstand, um die zukünftigen Entwicklungen für die von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger besser einschätzen zu können und die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung auszuloten.
Es steht nun zu befürchten, dass die Sozialversicherungsträger nun entsprechende Insolvenzanträge stellen. Eine solche müsse jedoch unbedingt vermieden werden, damit es nicht zu einem Schaden für die Anleger kommt, so Kramper.
Allerdings müsse er in seiner Rolle als Vorstand einer Aktiengesellschaft natürlich auch prüfen, ob er nicht selbst einen entsprechenden Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit stellen muss.
Die Situation bei der EECH AG ist daher nach wie vor alles andere als beruhigend für die Anleger.
Die Kanzlei CLLB steht nun aber als Vertreter einer Vielzahl von Anlegern der EECH in direkten Kontakt mit dem Vorstand. Es wurde von dort versichert, dass die Anleger über wesentliche Entwicklungen umgehend informiert werden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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