Commerzbank AG muss mit Regressansprüchen in Höhe von ca. 450 Millionen Euro rechnen
Am 18.12.2007 hat das Oberlandesgericht München (Az.: 5 U 3700/07) der Berufung einer VIP 4-Anlegerin, die von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel vertreten wurde, gegen die Commerzbank AG stattgegeben und das klageabweisende Urteil des Landgerichts München I aufgehoben. In der mündlichen Verhandlung hat das Oberlandesgericht den Prospekt des VIP 4-Fonds als fehlerhaft beurteilt. Zudem ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass dieser Prospektfehler für die Commerzbank AG im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung erkennbar war. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer bewertet die Folgen dieser Grundsatzentscheidung: "Das Urteil bedeutet im Ergebnis, dass ca. 8.000 Anleger, die über die Commerzbank gezeichnet haben, ihre Beteiligung rückabwickeln können. Gleiches gilt für Anleger, die bei anderen Banken oder Vermittlern gezeichnet haben. Auf die Banken und Vermittler kommen Regressansprüche von ca. 600 Mio. Euro zu. Allein bei der Commerzbank ist mit einem Regressvolumen von ca. 450 Mio. Euro zu rechnen."
Hintergrund des VIP-Skandals ist, dass bei den VIP 3- und VIP 4-Fonds von den eingezahlten 105 % (100 % Nominalkapital zzgl. 5 % Agio) nach Abzug von 17,8 % weicher Kosten bei wirtschaftlicher Betrachtung ca. 70 % des Nominalkapitals nicht in Filme investiert, sondern an die HypoVereinsbank AG bzw. die Dresdner Bank AG als sog. "Barwert" für die Schuldübernahmen (angebliche Garantien) weitergeleitet wurden. Damit haben die Anleger ihre "Garantie" selbst finanziert.
Rechtsanwalt Kälberer: "Bei wirtschaftlicher Betrachtung haben die Anleger für eine niedrig verzinste Festgeldanlage Kosten in Höhe von 17,8 % gezahlt. Diese Festgeldanlage wurde den Anlegern als angebliche ‚Garantie' verkauft. Nach unserer vom Oberlandesgericht bestätigten Auffassung müssen nun nicht (wie üblich) die Anleger sondern die vermittelnden Banken den Schaden tragen. Die Commerzbank hatte für die Vermittlung des Fonds zwischen 8,25 % bis 8,72 % des Nominalkapitals (ca. 30 bis 40 Mio. Euro) an Provisionen erhalten."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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