Die VITADOMO eG zahlt. BGKS-Mandanten erhalten alle Einzahlungen zurück und werden von allen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen freigestellt.
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vom Hamburger BGKS-Büro: "Wir haben für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung und Kapitalanlagebetrug geltend gemacht und parallel dazu die Beteiligungserklärungen widerrufen. Daraufhin hat die Genossenschaft die gesamte Forderung zuzüglich der Zinsen gezahlt. Das ist ein großartiger Erfolg für alle VITADOMO-Opfer."
BSZ® Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper rät deshalb allen VITADOMO-Opfern, sich schnellstmöglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Rechtsanwalt Gröpper: "Nach unserer Einschätzung können viele Mitglieder die Beteiligung widerrufen und Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrug geltend machen." Wenn die Forderungen durchgehen, erhalten die Mitglieder alle bereits geleisteten Zahlungen zurück und werden von allen zukünftigen Forderungen freigestellt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vitadomo" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vom Hamburger BGKS-Büro: "Wir haben für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung und Kapitalanlagebetrug geltend gemacht und parallel dazu die Beteiligungserklärungen widerrufen. Daraufhin hat die Genossenschaft die gesamte Forderung zuzüglich der Zinsen gezahlt. Das ist ein großartiger Erfolg für alle VITADOMO-Opfer."
BSZ® Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper rät deshalb allen VITADOMO-Opfern, sich schnellstmöglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Rechtsanwalt Gröpper: "Nach unserer Einschätzung können viele Mitglieder die Beteiligung widerrufen und Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrug geltend machen." Wenn die Forderungen durchgehen, erhalten die Mitglieder alle bereits geleisteten Zahlungen zurück und werden von allen zukünftigen Forderungen freigestellt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vitadomo" anschließen.
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