Montag, Juli 11, 2005

Geschädigte Venturion Anleger rufen Schlichtungsstelle an

Die Rechtsanwälte der „DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Venturion“ kämpfen mit viel Engagement um Schadenersatz für die geschädigten Venturion-Anleger. Jetzt ist ein weiterer Schritt in Richtung Schadenersatz, für die geschädigten Anleger aus dem Umfeld der Venturion Insolvenz getan.

Im Juni wurden von der mit der Führung der „DSK/BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Venturion“ betrauten Kanzlei, die ersten 62 Güteanträge an die Schlichtungsstelle übersandt. Die DSK/BSZ® Anlegerschutzanwälte finden es sehr erfreulich, dass die Schlichtungsstelle auf die eingereichten Anträge bisher auch umgehend reagierte.

Gleichzeitig werden täglich weitere Güteanträge an die Schlichtungsstelle übersandt, um die drohende Verjährung von Ansprüchen zu unterbrechen. Im Interesse einer rationellen Bearbeitung der Anträge, in dieser für die Anleger so emotionalen Situation, versuchen die Rechtsanwälte alle Anträge von Geschädigten im Monat Juli, spätestens aber im August an die Schlichtungsstelle zu übersenden.

Parallel hierzu werden für Mandanten, die sich dem Schlichtungsverfahren nicht anschließen wollten, Mahnbescheide bei Gericht beantragt. Dies entspricht zwar nicht der Empfehlung der Rechtsanwälte, da hierdurch ein gerichtlicher Prozess unausweichlich erscheint, aber selbstverständlich steht auch diese Alternative, auf ausdrücklichen Wunsch der Mandanten, zur Verfügung.

Zusätzlich wird das in Auftrag gegebene Gutachten über die Plausibilitätsprüfung des der Kanzlei vorliegenden Wertgutachtens, über die Macro-Plan AG und die Conrenta AG aus dem Jahr 2002, nun spätestens Ende Juli fertig gestellt sein. Nach Durchprüfen der endgültigen Fassung wird dann seitens der Rechtsanwälte versucht werden, ein Verfahren vor der Wirtschaftsprüfungskammer gegen die Wirtschaftsprüfer einzuleiten, die damals an der Erstellung des Wertgutachtens mitgewirkt haben. Über diesen Schritt soll versucht werden, für die geschädigten Anleger eine Schadenersatzzahlung zu erreichen, ohne dass ein gerichtlicher Prozess gegen die Wirtschaftsprüfer angestrengt werden muss. Sofern dies nicht machbar sein sollte, wird auch gegen die Wirtschaftsprüfer ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Auch hier wird jedoch ebenfalls die Möglichkeit eines Mahnbescheides gegeben sein, sofern die Mandanten dies wünschen.

Ob und wie die Gegenseite nun auf diese Schlichtungsanträge reagieren wird, kann nicht vorhergesagt werden. Im Interesse der Mitglieder der Interessengemeinschaft wurden jedoch bereits die Anspruchsschreiben sehr ausführlich gehalten, um der Gegenseite bewusst zu machen, dass die beauftragten Rechtsanwälte gewillt sind um die Gelder der Mitglieder zu kämpfen. Aus den Anspruchsschreiben sollte auch ersichtlich sein, dass die Obsiegenschancen innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durchaus gar nicht so schlecht stehen würden. Natürlich kann niemand vorhersagen, wie ein Gericht entscheiden würde, zumal das Landgericht Frankfurt/Main, das Landgericht Dortmund und das Amtsgericht Hamm mit einer Klage gegen die Vorstände der einzelnen Gesellschaften der Venturion Gruppe befasst wäre. Dies birgt natürlich auch immer die Möglichkeit von abweichenden Entscheidungen der Gerichte untereinander. Innerhalb der Gerichte wären, sofern es solche Kammern gibt, die Handelskammern zuständig. Das sollte für die notwendige Qualifikation der Richter und einem entsprechenden Verständnis für die Situation der Geschädigten sorgen und damit letztlich für die Mitglieder der Interessengemeinschaft sprechen.

Betroffene Anleger die bisher noch nichts unternommen haben um ihr Geld wieder zurückzuerhalten, haben jetzt noch die Möglichkeit sich dem Schlichtungesverfahren anzuschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-2089906
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

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