Freitag, Juni 03, 2005

Kapitalanlage gescheitert? Vom Vermittler falsch beraten? Von der Bank auf´s Kreuz gelegt?

Ob nun Geld angelegt, eine Versicherung abgeschlossen, ein Kredit aufgenommen, eine Immobilie gekauft oder die Rente aufgestockt werden soll, man muss sich beraten lassen. Immer mehr Bundesbürger werden beraten teilweise bis zum Bankrott, von Banken, Bauträgern, Versicherungen und Allfinanzberatern. Dabei haben sich nicht nur die selbsternannten Finanz - und Anlageberater, schlecht ausgebildete geldgierige Strukturverkäufer und ahnungslose Nebenberufler, sondern auch prominente Banken und Versicherungen als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht. In der Nachsorge leider auch Rechtsanwälte.

Nach Informationen des Bundeskriminalamts werden jedes Jahr Anleger in Deutschland um einige hundert Millionen Euro erleichtert. Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch solche betrügerischen Geschäfte entsteht wird auf mehr als 20 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Unseriöse Anlage- und Vermittlungsgesellschaften ziehen den Anlegern mit diversen Tricks das Geld aus der Tasche. Die Methoden dieser Betrüger sind bekannt: Bankgarantiegeschäfte, Depositendarlehen, Penny Stocks, Steuersparmodelle, Termingeschäfte, Diamanthandel das sind nur einige der beliebtesten Varianten.
Der durch Falschberatung von Banken und Versicherungen und anderen Beratungsinstitutionen angerichtete Schaden wird bisher in keiner Statistik erfasst, ist aber beträchtlich. Hier wird zwar kein Betrug begangen aber durch die Falschberatung entsteht oft der gleiche Schaden. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Betroffene wissen, wie schwierig es ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber einem Geldinstitut durchzusetzen. Die Falschberatung muss konkret nachgewiesen werden, so dass es immer notwendig sein wird, mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts die Rechts- und Beweislage zu erörtern.Wenn der geschädigte Anleger dann versucht das verlorene Kapital wieder herein zu holen, wird er oft nochmals gnadenlos abgezockt. Das sind meist sogenannte Wirtschaftsdetekteien oder selbsternannte Wiederbeschaffer-Gurus die in Kleinanzeigen ihre Dienste anbieten. Zum Anzeigentext gehört regelmäßig der Hinweis "Keine Rechtsberatung". Nach einer dicken Vorauszahlung ist dann meist von Wiederbeschaffung nichts mehr zu merken.

Man muss sich schon fragen, was da von Hilfe noch übrig bleibt wenn die Rechtsberatung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Denn genau die braucht der geschädigte Anleger jetzt dringend. Aber Vorsicht! Anwälte gibt es viele. Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie auskennen und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier werden manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält es aber für unumgänglich, sich durch einen sachkundigen Anwalt vertreten zu lassen. Zitat eines Geschädigten. "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch gegen die alles beherrschende "Supermacht" Bank vorzugehen. Und das ist keineswegs so aussichtslos wie es anfänglich auszusehen vermag".

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.Um nun bei der Schadensbehebung nicht noch weitere unnötige Verluste zu erleiden, ist ein möglichst rascher Besuch bei einem sachkundigen Anwalt wichtig.
Der BSZ® e.V. hat dazu auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.de die BSZ® Topliste Kapitalanlagerecht eingestellt. Die hier gelisteten Rechtsanwälte sind erfahrene Experten für Kapitalanlagerecht, Bankenhaftung und Vermittlerhaftung .Die BSZ® TOPliste Kapitalanlagerecht kann unter folgender Internetadresse direkt aufgerufen werden: http://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/1608/75/

Man kann sich die BSZ®-TOPliste Kapitalanlagerecht auch kostenlos per eMail-Abruf an die eigene eMail-Adresse schicken lassen. Einfach eine leere eMail an diese Adresse senden: topliste-kapitalanlagerecht@bsz-ev.de . Innerhalb von ein paar Minuten ist die gewünschte Liste im eigenen eMail-Postfach.

Geschädigten Anlegern bieten die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und eventuell wegen drohender Verjährung sofort Maßnahmen zu ergreifen sind. Man kann seine Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchsetzen lassen.
Die Aufnahme in eine der vom BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der gewählten Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus. Mehr Info unter: http://www.fachanwalt-hotline.de/content/section/10/95/

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 DieburgUnter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 nennt der BSZ e.V. Rechtsanwälte aus allen Rechtsgebieten. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de
und www.jurafit.de fündig.

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