Samstag, November 21, 2020
Elcurrency auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Elcurrency
Finansinspektionen (FI) wurde darüber informiert, dass Vertreter, die vorgeben, Elcurrency zu vertreten, schwedischen Anlegern den Handel mit Wertpapieren anbieten. Elcurrency hat keine Erlaubnis von FI, Wertpapiergeschäfte oder andere finanzielle Aktivitäten in Schweden durchzuführen, und steht daher nicht unter der Aufsicht von FI. Finansinspektionen aus keinem anderen EWR-Land wurden grenzüberschreitende Aktivitäten für Elcurrency gemeldet.
Elcurrency ist auch nicht zur Durchführung von Finanzaktivitäten gemäß der Aufsichtsbehörde in dem Land lizenziert, in dem das Unternehmen seinen Sitz angibt. FI warnt Investoren und andere, mit Unternehmen zu handeln, die keine Lizenz zur Durchführung von Finanzaktivitäten haben.
Elcurrency hat eine Website (www.elcurrency.com) und verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
Elcurrency / Hello Technology Ltd.
Trust Company Complex Ajeltake Road,
Ajeltake Island Majuro Marshall Island MH96960
Telefon: +43720775153
Email: support@elcurrency.com
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Freitag, November 20, 2020
Corona: Gastronomie geschlossen. Busse und Bahnen proppenvoll. Fahrgäste dicht an dicht.
Das Coronavirus fährt also nicht mit Bus und Bahn, sondern besucht lediglich Gaststätten. Die mussten bekanntlich geschlossen werden. Die Schutzwirkung des Mund-Nasenschutzes - auch als Maske bekannt – beruht nur auf Hypothesen die durch die Einheitsmeinungsmedien zu einer als wissenschaftlich allgemein bekannten Tatsache umfunktioniert wurden. Lesen Sie dazu die Dänische Maskenstudie.
Dänische Maskenstudie: Kein Nutzen
Die dänische randomisierte kontrollierte Studie zur realen Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen Coronavirus-Infektionen - die erste ihrer Art - wurde jetzt in den Annals of Internal Medicine veröffentlicht. Wie erwartet ergab die Studie keinen statistisch signifikanten Vorteil beim Tragen einer Gesichtsmaske. Die Studie verwendete „hochwertige chirurgische Masken mit einer Filtrationsrate von 98%“.
Der US-Forscher Yinon Weiss hat inzwischen seine Diagramme zu Maskenmandaten und Coronavirus-Infektionen in verschiedenen Ländern und US-Bundesstaaten aktualisiert. Die Diagramme zeigen, dass Maskenmandate keinen Unterschied gemacht haben oder sogar kontraproduktiv waren.
Menschen, die eine Coronavirus-Infektion vermeiden möchten, müssen Situationen vermeiden, in denen sie infiziert werden können. Wenn sie solche Situationen nicht vermeiden können und einer Hochrisikogruppe angehören, sollten sie mit ihrem Arzt über prophylaktische und frühzeitige Behandlungsoptionen sprechen , die laut internationalen Studien das Risiko schwerer Krankheiten und Krankenhausaufenthalte um bis zu 90% senken können.
Die dänische Studie : Wirksamkeit des Hinzufügens einer Maskenempfehlung zu anderen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Verhinderung einer SARS-CoV-2-Infektion bei dänischen Maskenträgern. Eine Randomisierte Kontrollierte Studie. ZIEL 2020 .
Quelle: https://swprs.org/2020/11/18/danish-mask-study-no-benefit
Zu diesem Thema lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Dougla
VIRENSCHLEUDER OMNIBUS: Fährt Corona Bus und Bahn?
Die Bundesregierung ruft dazu auf, den Öffentlichen Personenverkehr möglichst zu meiden. Im Gegensatz zu Gaststätten werden Busse und Bahnen aber nicht geschlossen. Was denn nun?
Das Auto soll bekanntlich weg, die individuelle Mobilität mit dem eigenen Kraftfahrzeug ist des Teufels, und wir sollen alle mit den Betriebsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, kurz: ÖPNV fahren. Nur so können wir das Klima vor der Katastrophe retten.
Doch kann Corona Omnibus oder Straßenbahn fahren? Wie sieht es in der U-Bahn aus? Die Virenschleuder »Mensch« steht dicht an dicht, hustet sich gegenseitig an, verteilt Aerosole über Aerosole und schmiert an den Handgriffen auch Viren und Bakterien ab. Eigentlich müssten Ganzkörperschutzanzüge vorgeschrieben werden.
Jetzt ruft die Regierung zum ÖPNV-Verzicht auf, bemerkt spöttisch der FDP-Bundestagsabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher Oliver Luksic:
»Sie empfiehlt:
»d) private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken.
e) auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren gänzlich verzichten.
f) Auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmittel verzichten.«
Sollen »wir« jetzt doch auf Bus und Bahn verzichten, das Auto nehmen und damit das Klima zerstören? Fragen über Fragen.
Entwarnung gibt die Berliner Charité, die in einer Studie festgestellt haben will, dass Bahnreisende keinem erhöhten Coronarisiko ausgesetzt seien.
So testeten Bahn und Charité 1072 Mitarbeiter, von Lokführern und Instandhaltungstechnikern angefangen bis hin zu Zugbegleitern. Bei lediglich 1,3 Prozent der Zugbegleiter, die bekanntlich in intensivem Kontakt mit den Bahnreisenden stehen, wurden Corona-Antikörper nachgewiesen. Das seien prozentual weniger als bei anderen Berufsgruppen. Berthold Huber, Vorstand für Personenverkehr der Deutschen Bahn: »Wir ziehen die Schlussfolge, dass normale Reisende, die die ICEs benutzen, natürlich auch keinem erhöhten Infektionsrisiko unterliegen. Die Zugbegleiter sind bis zu acht oder neun Stunden im Zug. Insofern gibt es Hinweise darauf, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko in unseren Zügen nicht gegeben ist.«
Der Fahrgastverband »Pro Bahn« gibt zu bedenken, dass damit nichts über das Geschehen in vollbesetzten Regionalzügen und S-Bahnen gesagt sei:
»Es sagt aber nichts aus, was passiert in vor allem S-Bahnen und U-Bahnen, … wenn Leute dicht gedrängt stehen, und wenn vor allen Dingen auch noch Leute angerannt kommen und dann schnell atmend noch schnell in die S-Bahn oder die U-Bahn springen.«
Der Bund wiederum betont zwar die Sicherheit der Züge, empfiehlt aber seinen eigenen Angestellten das Auto. Die Nutzung eines Mietwagens könne anerkannt werden, da das Infektionsrisiko mangels Mitreisender geringer ausfalle.
Das Coronavirus fährt also nicht mit Bus und Bahn, sondern besucht lediglich Gaststätten. Die mussten bekanntlich geschlossen werden.
Wir dürfen an jene legendären Bilder aus den Tokioter U-Bahnen erinnern. Zu den Stoßzeiten werden die Passagiere von robusten Bahnangestellten mit Gewalt in die überfüllten Waggons gepresst. Nicht bekannt ist übrigens, dass dadurch tödliche Seuchenausbrüche produziert wurden.
Autor: Holger Douglas
Obwohl nach Ansicht von Gesundheitsexperten die selbst gebastelten Masken keinen wirksamen Schutz bieten, darf sich nun kein Untertan ohne Maske zeigen.
Das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zementiert sogar die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) nach Nummer 3 ist ein zentraler Baustein zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Sie stellt eine notwendige und einfache Schutzmaßnahme dar.
Statt Angst und Panik zu schüren und die alleinige Hoffnung auf einen Impfstoff zu setzen, wäre es durchaus wünschenswert die prophylaktische Behandlung durch den Arzt wieder in den Vordergrund zu stellen. Eine frühzeitige Behandlung kann eine Hospitalisierung verhindern. Mit dieser einfachen sicheren und kostengünstigen vorgehensweise können komplexere Medikamente, Impfungen und Maßnahmen weitgehend obsolet werden.
Als Beispiel möchten wir an dieser Stelle verweisen auf den Beitrag:
“Wunder von Elgg”: Vitamin D
Im August und September kam es in einem Pflegeheim in der Schweizer Ortschaft Elgg zu einer doppelten Corona-Welle mit 56 Infektionen, darunter 25 hochbetagte Bewohner. Doch es kam zukeinen Todesfällen und zu keinen Hospitalisierungen. Medien und Ärzte sprachen von einem “Wunder” und einem “Rätsel” – und untersuchten den Vorfall seither dennoch nicht mehr.
Aus professioneller Sicht gab es nur zwei realistische Erklärungen für das angebliche “Wunder von Elgg”: Eine Serie von falsch-positiven PCR-Tests durch Laborkontamination (wie bereits häufig passiert), oder eine erfolgreiche Prophylaxe bzw. Frühbehandlung.
(Ein “abgeschwächtes Virus” oder die erneut weitgehend nutzlosen Masken waren nie plausibel.)
Vor kurzem machte eine Zentralschweizer Zeitung nun publik, dass Letzteres zutraf: Die Bewohner des Pflegeheims erhielten täglich 800 Einheiten Vitamin D, ein stark immun¬unter¬stützendes Steroidhormon. Eine französische Pflegeheim-Studie reduzierte die Covid-Mortalität damit um 89%, eine spanische Studie reduzierte Intensivbehandlungen um 96%. (Mehr)
Die britischen Behörden haben eben erst die großflächige und kostenlose Abgabe von Vitamin D an Risikogruppen eingeführt sowie eine umfangreiche Studie zu Aspirin gestartet. Im Winter ist die Supplementierung von Vitamin D bei Risikogruppen besonders relevant, da sich der Vitamin-D-Spiegel von Ende Sommer bis Ende Winter mangels UV-Sonnenlicht fast halbiert.
Das wirkliche Rätsel ist also vielmehr, warum das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Corona-Taskforce und die kantonalen Behörden die Corona-Prophylaxe und Frühbehandlung für Risikogruppen weiterhin vollständig ignorieren oder sogar noch aktiv davor warnen.
Zumal die Schweiz nun eines der letzten Länder Europas ohne Lockdown und Ausgangssperren ist.
Hinweis: Privatpersonen wenden sich an ihren Arzt.
Quelle: https://swprs.org/wunder-von-elgg-vitamin-d/
Es wird die Zeit kommen, wo die Pandemie vorüber ist und die Masken abgelegt werden und Politiker über ihre politischen Entscheidungen Rechenschaft abzulegen haben. Ob unser Land dann allerdings noch das selbe wie vor der Pandemie ist, darf bezweifelt werden, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com
online-trading.io auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 16.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
www.online-trading.io
Suite 305, Griffith Corporate Center
Beachmont, Postfach 1510
Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
E-Mail: support@online-trading.io
Website: www.online-trading.io
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
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TradeLtd auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 20.11.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
TradeLtd (betrieben von Currency Board OU)
Harju Maakond
Tallinn, Estland
https://tradeltd.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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capfinance-gestion.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 20. November 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt.
www.capfinance-gestion.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.capfinance-gestion.com, auf der ein Unternehmen, das behauptet, in 12D, Impasse Drosbach, Luxemburg, bzw. 4 rue T. Edison, Luxemburg, gegründet zu sein bietet Wertpapierdienstleistungen (einschließlich Anlagekonten) unter dem Namen Cap Finance an.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen, das sich auf der Website als Cap Finance präsentiert, keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder aus Luxemburg erteilt wurde und dass es nicht als Investmentfonds zugelassen ist.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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ADCADA.healthcare GmbH, Bentwisch: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der ADCADA.healthcare GmbH, Bentwisch, mit Bescheid vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „ADCADA.healthcare Bond“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Donnerstag, November 19, 2020
Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein warnt vor Klonfirma
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 19.11.2020 mitgeteilt wurde, hat die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li über folgendes Unternehmen eine Warnmeldung veröffentlicht:
Die Betreiber der Website www[dot]general-european-finance[dot]com geben sich als das an der Adresse Josef Rheinberger Strasse 2, 9490 Vaduz, Liechtenstein, ansässige Finanzunternehmen (Registernummer: FL-0001.008.001-1) aus.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass zwischen der Website www[dot]general-european-finance[dot]com und dem General European Finance & Investment Trust reg., (GEFI Trust), Registernummer: FL-0001.008.001-1 keine Verbindung besteht.
Die Website www[dot]general-european-finance[dot]com bedient sich in unrechtmässiger Weise der Identität der genannten liechtensteinischen Gesellschaft. Die Betreiber von www[dot]general-european-finance[dot]com verfügen über keine Bewilligung der FMA und haben keinen Geschäftssitz in Liechtenstein.
Bei der „GEF - General European Financement“ und der Webseite www[dot]general-european-finance[dot]com handelt es sich vermutlich um einen Klon zwecks Vermittlung betrügerischer Finanzanlagen oder Phishing.
Die FMA rät dringend davon ab, Finanzgeschäfte über die Website www[dot]general-european-finance[dot]com zu tätigen.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com http://whistleblower.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
BETRÜGERISCHE ONLINE-HANDELSPLATTFORMEN: Die belgische Finanzaufsicht (FSMA) aktualisiert ihre Liste verdächtiger Websites Warnungen.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten neuer betrügerischer Websites.
In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen , die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Der Ansatz bleibt der gleiche. Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien schalten. In diesen gefälschten Anzeigen erklärt eine bekannte Person oft, wie man schnell reich wird. Diese Methoden oder Projekte sind häufig Teil des Angebots einer virtuellen Währung oder eines Schulungskurses. Nach dem Klicken auf die Anzeige und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Investitionsvorschlag vorlegen (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen usw.).
Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers durchzuführen. Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer mehr Geld zu investieren.
In letzter Zeit haben sich diese Plattformen sogar in Benutzerprofile in sozialen Medien gehackt, um die oben genannten gefälschten Anzeigen weiter zu verbreiten.
Opfer, die dem zustimmen, beschweren sich insbesondere über:
sich nicht in der Lage fühlen, ihr Geld zurückzugewinnen, oder
einfach nicht mehr von der Plattform zu hören, mit der sie ihr Geld investiert haben.
Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Investitionsbetrug.
Der FSMA sind die folgenden neuen gefälschten Anzeigen und Websites bekannt, die auf nachfolgende Projekte und Schulungen verweisen:
Bitcoin-Ära (www.bitcoinera.com und www.bitcoinera.app)
Ethereum-Code
Darüber hinaus sind in den letzten Wochen verschiedene neue Handelsplattformen im Internet erschienen.
Die FSMA rät daher dringend davon ab, auf Angebote von Finanzdienstleistungen der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:
365capitalmarkets (www.365capitalmarkets.com)
Bright Finance (www.brightfinance.co)
Markets Pilot (www.marketspilot.com)
MottoFX (www.mottofx.com)
MyCoinBanking (www.mycoinbanking1.com und www.mycoin-banking.com)
OnlineMarketShare (www.onlinemarket-share.com)
OTPFX (www.otpfx.com)
Profits Trade (www.profitstrade.com)
Solid Invest (www.solidinvest.co)
Synergy Capitals (www.synergycapitals.co.uk)
TradersChain (www.traderschain.com)
Uptos (www.uptos.com)
***.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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https://whistleblowertreff.wordpress.com
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Legendary Learning und Tradinvest: Warnung der Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich https://www.amf-france.org folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Der AMF fordert Privatanleger nachdrücklich auf, bestimmte von Laurent Chenot vorgeschlagene Aktivitäten mit größter Wachsamkeit zu betrachten.
Nach mehreren Berichten von Investoren warnt die Autorité des Marchés Financiers die Öffentlichkeit über die Vorschläge und Aktivitäten von Laurent Chenot durch seine Unternehmen Legendary Learning und Tradinvest.
Laurent Chenot hat Privatpersonen eingeladen, auf seiner Website kostenpflichtige Schulungen zum Thema Finanzen zu abonnieren, bevor sie an Online-Broker weitergeleitet werden. Sobald sie auf diesen Plattformen registriert sind, haben die Anleger Finanztransaktionen mit hochspekulativen Finanzprodukten auf der Grundlage spezifischer Anlageempfehlungen durchgeführt. Eine Reihe von Investoren hat sich an den AMF gewandt, nachdem sie auf diesen Plattformen erhebliche Verluste gemacht hatten.
Die von Laurent Chenot und seinem Team durchgeführten Aktivitäten scheinen den Wertpapierdienstleistungen der Vermögensverwaltung im Auftrag Dritter und / oder der finanziellen Anlageberatung zu entsprechen, für die weder Laurent Chenot, sein Team noch seine Unternehmen Legendary Learning oder Tradinvest tätig sind die behördlichen Genehmigungen. Darüber hinaus sind die außereuropäischen Makler, die Laurent Chenot den Privatanlegern vorstellt, auch nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in Frankreich zu erbringen.
Gemäß den Bestimmungen des Währungs- und Finanzgesetzbuchs bedarf die Erbringung dieser Wertpapierdienstleistungen der Genehmigung des AMF.
Der AMF empfiehlt den Anlegern, nicht auf Kontakte oder Angebote für Finanzschulungen zu reagieren, die direkt von Laurent Chenot oder seinen Unternehmen gemacht wurden, insbesondere nicht für die Dienste "Livret Alpha", "Livret Alpha Performance", "Dollar King", "Money Daddy" "oder" First Trading ", und dass sie es unterlassen sollten, sie in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben.
Im Allgemeinen erinnert der AMF Privatanleger daran, diese Sicherheitsrichtlinien zu befolgen, bevor sie eine Investition tätigen:
Kein Werbematerial sollte Sie übersehen lassen, dass hohe Renditen immer mit einem hohen Risiko verbunden sind.
Erfahren Sie so viel wie möglich über das Unternehmen oder den Vermittler, der versucht, Ihnen ein Produkt zu verkaufen (Identität, Niederlassungsland, zivilrechtliche Haftung, Organisationsregeln usw.).
Seien Sie sich bewusst, dass Sie nicht in nur wenigen Stunden Online-Training ein erfahrener Händler werden können.
Vermeiden Sie die nicht regulierten Forex-Märkte, an denen das Risiko besteht, mehr Kapital als den von Ihnen investierten Betrag zu verlieren (wenn Sie kein erfahrener Investor sind).
***
Für Informanten:
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24XploiTTrade auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 19.11.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
24XploiTTrade
13-14 Hertslett Rd, Großbritannien
Telefonnummer:
+1 765 374 6802
https://24xploittrade.com https://24xploittrade.co.uk
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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Mittwoch, November 18, 2020
Geldverlust durch betrügerische Online Handelsplattform. Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein, weil die Täter zu clever sind.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat schreibt auf seiner Webseite (https://www.bmi.bund.de) „Das Streben nach maximalen Gewinnen, ist die Grundmotivation der Organisierten Kriminalität. Daher sind ein effektives und konzertiertes Vorgehen gegen Geldwäsche und der Einzug der belasteten Gelder zentral im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität.“
Wie das effektive und konzertierte Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen Geldwäsche und der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität in der Praxis aussieht, das versuchen wir hier zu beschreiben.
Das Milliardengeschäft Anlagebetrug ist meist auch mit Geldwäsche verbunden.
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und gehandelt werden, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert. Von diesen Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.
Geldwäsche ist ein grenzüberschreitendes, internationales Phänomen. Durch die Globalisierung der Finanzmärkte sind die Methoden der Geldwäsche komplexer geworden. Auch die Verfolgung und Eindämmung illegaler Transaktionen sind schwieriger. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnern von zentraler Bedeutung. Das betrifft zum einen die Kooperation in konkreten grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren. Zum anderen ist es wichtig, gemeinsame Standards für die Bekämpfung der Geldwäsche zu schaffen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt.
Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binary Options (Binäre Optionen), CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle.
Diese Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, soll der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein, wird meist behauptet. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Meist führt ein solches „Unternehmen“ keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.
Es besitzt außer Bankverbindungen meist nur einen Briefkasten. Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab. Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.
Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die jeweiligen Hintermänner ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können. Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling – Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.
Viele unregulierte Online-Handelsplattformen locken mögliche Investoren mit hohen Gewinnversprechen auf ihre Internetseiten.
Aber Achtung: Es sind Betrüger! – Sie versuchen mit falschen Angaben sich als legitim zu präsentieren.
• Der angeblich international erfahrene Broker ist oft reine Erfindung.
• Die garantiert hohe Rendite bei null Risiko ist eine glatte Lüge.
• Die Vertrauen erweckenden Texte auf ihren Internetseiten sind unwahr und absolut irreführend.
• Das Unternehmen ist im besten Falle eine Briefkastenfirma oder es ist eine reine Erfindung und existiert überhaupt nicht.
Viele Online-Handelsplattformen haben angeblich in Ländern wie Zypern, Belize und den Seychellen ihren Firmensitz. Über eine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügen sie in der Regel nicht. Mitunter wird das Logo einer Finanzaufsichtsbehörde kopiert und auf der eigenen Webseite eingefügt, um das Unternehmen als legal erscheinen zu lassen.
Geldwäsche schafft organisierte Kriminalität.
Wenn das Geld erfolgreich gewaschen wurde, kann es an die kriminelle Organisation zurückgeführt werden, die damit ein Unternehmen gründen kann, das die Entdeckung weiter verhindert. Dies kann auch zu einer illegalen Untergrundwirtschaft führen, die nicht reguliert und steuerfrei ist. Diese versteckte Wirtschaft erzeugt ein staatliches Haushaltsdefizit und Probleme mit dem Staatshaushalt, was die Regierung zwingt, Geld zu leihen.
Die Gefahr der Geldwäsche hat zugenommen, da neue Technologien es ermöglichen, dass sich Geld schneller und automatisiert bewegt.
Diese Automatisierung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Strafverfolgungs- oder Finanzbehörden Schritte verpassen und das Schmuggeln von gewaschenem Geld stattfindet. Durch die Automatisierung ist es auch schwieriger nachzuvollziehen, woher das Geld stammt und wohin es fließt, sodass schmutziges Geld ausgetauscht werden kann. In dem Maße, in dem sich die Technologie und die Methoden für den Geldtransfer weiter ändern, wird es für ein Unternehmen immer wichtiger, verdächtige Aktivitäten und den Weg des Geldes innerhalb seines Systems zu verfolgen, um Cyberkriminalität zu verhindern .
Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist beispielsweise anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu verhindern.
Daher sind Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden. Die Vorschriften sind auch für sogenannte Finanzagenten von Bedeutung. Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen. Dort eingehende Beträge leiten sie gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiter. Oftmals handelt es sich dabei um (arglose) Bürgerinnen und Bürger, die von Geldwäschern für ihre Zwecke missbraucht werden. Finanzagenten drohen dabei Strafen wegen Geldwäsche. Besonders verdächtig sind Anzeigen in Zeitungen oder im Internet, in denen nach Geschäftspartnern gesucht wird. Diese sollen oftmals die gegen eine hohe Provision ihre Konto- und Kontaktdaten zur Verfügung stellen.
Die Bekämpfung der Geldwäsche hat eine repressive Seite, bei der es darum geht, die Täter zu ergreifen und zu bestrafen.
Zudem gibt es eine präventive Seite. Bereits das Melden von Verdachtsfällen soll die Transparenz von Finanzströmen erhöhen und die Verschleierung von Geldströmen verhindern.
Dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wurde von einem von einer Internet-Handelsplattform um über 10 000.- Euro betrogenen Anleger mitgeteilt, dass er bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Betrugs erstattet habe.
Die Antwort der Staatsanwaltschaft kam schnell. „Das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß §170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.“
Der § 170 bestimmt die Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Auszüge der Begründung der Staatsanwaltschaft, warum sie kein Ermittlungsverfahren einleitet:
1. „Zunächst ist hinsichtlich der vorgenannten Beschuldigten aufgrund kriminalistischer Erfahrung davon auszugehen, dass es sich um falsche Alias-Personalien handelt, dies insbesondere, da die Täter vorliegend erheblichen Aufwand betrieben haben, um die Geldtransaktionen sowie ihre Idendität zu verschleiern.“
2. „Aus ähnlich gelagerten verfahren ist bekannt, dass am (angeblichen) Firmensitz der Gesellschaft auf den Marshall Islands lediglich ein Bürodienstleister für virtuelle Büros und sog. Briefkastenfirmen befindet.“
3. „Aus diesen Verfahren ist zudem bekannt, dass die verwendeten Firmennamen entweder erfunden oder mittels falsche Personalien, gefälschter Handelsregistereintragungen usw. gegründet wurden. Ermittlungen am angeblichen Firmensitz sind daher nicht erfolgversprechend.“
4. „Einzig verbleibender Ermittlungsansatz wäre daher die Nachverfolgung der Zahlungsströme sowie die verwendeten Telefonnummern usw. Sämtliche Ermittlungen wären im Ausland zu führen und könnten nur im Wege der formellen Rechtshilfeersuchen erfolgen“.
5. „Da die Staatsanwaltschaften im Bereich der Rechtshilfe als Behörden der Exekutive tätig werden, kann von einem Ersuchen abgesehen werden, wenn es unverhältnismäßig ist oder voraussichtlich keinen Erfolg verspricht. So liegen die Dinge hier“
6. „Rechtshilfeersuchen zwecks Überprüfung angeblicher Firmensitze scheinen aus hiesiger Sicht nicht erfolgversprechend. An den angeblichen Firmensitzen dürften lediglich Briefkastenfirmen ansässig sein, wobei bei deren Betreibern keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass diesen Betreibern Erkenntnisse vorliegen, welche auf die Identität der wahren Täter schliessen lassen. „
7. „Erfahrungsgemäß ist bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art davon auszugehen, dass letztliche Empfängerkonten unter Verwendung falscher Personalien und Ausweispapiere – in der Regel Online – eröffnet wurde oder dass es sich bei dem Inhaber des Kontos um einen sogenannten Finanzagenten handelt, mithin um eine Person, die ihr Konto – möglicherweise gegen Entgelt – anderen, nämlich den eigentlichen Tätern des Betruges, für die Transaktion zur Verfügung gestellt hat. Insoweit käme allenfalls der Tatbestand der Geldwäsche in Betracht. In der Vergangenheit in gleichgelagerten Fällen durchgeführte Rechtshilfeersuchen verliefen erfolglos. Entweder wurde festgestellt, dass der Kontoinhaber nicht existent war, oder es wurde bekannt, dass den Kontoinhabern, ein vermeintlich legaler Hintergrund der Finanztransfers vorgegaukelt wurde und sie gutgläubig ihre Konten zum Empfang und zwecks Weiterleitung der Gelder per Western Union oder Mony Gram zur Verfügung gestellt hatten. Dass bei dieser Fallkonstellation erfolgreiche Ermittlungen im Hinblick auf die professionell agierenden Hintermänner geführt werden können, ist nahezu ausgeschlossen.“
8. „Hinsichtlich der verwendeten Telefonnummer ist aus gleichgelagerten Verfahren bekannt, dass diese entweder nicht registriert oder unter falschen Alias-Personalien registriert wurden. In der regel benutzen derart professionell agierende Täter Internettelefonie mit sog. Call-ID-Spoofing, wobei die Täter jede beliebige Rufnummer im Display des Anrufenden anzeigen lassen können, um ihre wahre Identität zu verschleiern“.
9. „Da den für ein Rechtshilfeersuchen anfallenden nicht unerheblichen Übersetzungskosten eine nur äußerst vage Aussicht auf einen Ermittlungserfolg gegenüber steht, erscheint ein Rechtshilfeersuchen nicht verhältnismäßig.“
10. „Weitere Anhalspunkte zur Überführung der Täter sind nicht ersichtlich, so dass ich das Ermittlungsverfahren sowohl gegen die genannten beschuldigten als auch gegen Unbekannt gemäß § 170 Abs. 2 STOPP eingestellt habe. „
Wenn dies das Eingangs erwähnte effektive und konzertierte Vorgehen gegen Geldwäsche sein soll, dann kann eigentlich kein einziger Geldwäscheprozess gestoppt werden.
Gerade das größte Risiko für Personen die an Geldwäsche beteiligt sind, nämlich die Gefängnisstrafe, droht dann nicht mehr.
Wenn Kriminelle ihr ergaunertes Geld anonym bewegen könne, weil Geldwäsche nicht unerbittlich verfolgt wird, werden die Betrüger ihre Beute weiter steigern können und sich mit ihrem vielen Geld Respekt und Ansehen verschaffen, indem sie die soziale Leiter erklimmen und sich die Möglichkeit eröffnet, weitere Verbrechen zu begehen. Die Strafverfolgungsbehörden werden dann noch weiter geschwächt.
Finanzunternehmen egal wo sie ihren Sitz haben, sollten sich eigentlich ständig der Gefahr bewusst sein, angeklagt zu werden, weil sie die verbindlichen Standards nicht einhalten und Kunden und deren Unternehmen nicht ausreichend identifizieren.
Die Betrugsindustrie der nicht lizenzierten Trading-Plattformen ist bestens organisiert und vernetzt. Die Opfer dieser Betrüger dagegen haben es schwer auf zivilrechtlichem Wege ihr Geld wieder zu bekommen, geschweige denn über Strafanzeigen etwas zu bewirken.
Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.
Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger Klage eingereicht. Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.
Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.
Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen, denn bei ihrer Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.
„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“.
Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.
Es ist nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu vertreten.
Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.
Die Bank welche für ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat wird zu drängenden Fragen den ESK-Rechtsanwälten vor Gericht Rede und Antwort stehen müssen:
• Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
• Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
• Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
• Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
• Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
• Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
• Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
• Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
• Darüber hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich des fraglichen Unternehmens, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
• Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
• Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
• Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.
Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.
Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.
Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.
Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.
Es gibt aber auch Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.
Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit, ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst, denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten, bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von ihnen gemieden.
Unseriöse Trading-Plattformen haben bereits massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen.
Die eingesammelten Gelder bewegen sich im Milliardenbereich. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.
Die Anleger vertrauten den Banken wohin sie ihr Geld überwiesen haben.
Leider haben sich viele Banken, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die verschiedenen Anbieter belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass viele solcher Kunden nicht im Besitz einer Genehmigung der zuständigen Finanzsaufsichtsbehörde waren.
Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.
In den meisten Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz.
Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit dieser Kunden hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass eine Gesellschaft über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank.
Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.
Die Bekämpfung der Geldwäsche hat zum Ziel, Täter daran zu hindern, illegal erwirtschaftetem Geld den Anschein der Legalität zu geben. Sie sollen es nicht für ganz alltägliche Geschäfte nutzen können.
Wieso ist es möglich, dass in Deutschland abertausende Opfer von dem international operierenden Netzwerk betrügerischer Online Handelsplattformen täglich um viel Geld betrogen werden?
Diese Kriminellen können nur dadurch gestoppt werden, dass ihr kriminelles Treiben täglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung tut dies in vorbildlicher Weise mit seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com.
Wir hoffen, dass die Strafverfolgungsbehörden auch erkennen dass „das Streben nach maximalen Gewinnen, die Grundmotivation der Organisierten Kriminalität ist.
Daher sind ein effektives und konzertiertes Vorgehen gegen Geldwäsche und der Einzug der belasteten Gelder zentral im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität.“ Solange aber Strafverfahren eingestellt werden, weil die Täter sich verstecken, Alias-Namen benutzen, über nicht Rückverfolgbare Telefonnummern agieren, die Wege des Geldes verschleiert werden und Banken ohne wenn und aber Konten für diese Kriminellen eröffnen, werden die Anleger weiterhin viel Geld verlieren und die Abzocke von Anlegern verbunden mit Geldwäscherei kann von den Gangstern weiterhin sorgenfrei betrieben werden. Eine Schande für den Rechtsstaat Deutschland!
Die Strafverfolgungsbehörden sollten einmal zur Kenntnis nehmen, dass der klassische Raubüberfall längst schon durch den Cyber-basierter Finanzbetrug ersetzt wurde.
Bei einem Raubüberfall ist das Risiko, schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden, extrem hoch. Dagegen geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Europa fast gegen Null. Der Markt für binäre Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading operiert größtenteils außerhalb von Europa über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit. Gigantische Anlegerverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf.
Viele Anleger wissen bei Online-Handelsplattformen nicht, was mit ihrem Geld eigentlich passiert ist.
Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden. Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen der Kunden von betrügerischen Online-Handelsplattformen und E-Mails der Kunden ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Viele Kunden glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.
Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen unregulierten Online Handelsplattformen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.
Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch ärger kommen.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs durch unregulierte Online Handelsplattformen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
SwissKapital auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 18. November 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
SwissKapital
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7BWG und § 92 Abs 11, 1. Satz WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) oder Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17.11.2020 teilt die FMA daher mit, dass
SwissKapital
https://swisskapital.eu/
mit angeblichen Sitz in
Bern-Mittelland 3000-3030, Schweiz
E-Mail: support@swisskapital.eu
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§1 Abs 1 Z 7 BWG) und die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Betroffene Anleger melden sich unter:
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Premium Service ECN GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an, (Änderung vom 17.11.2020)
Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. September 2020 gegenüber der Premium Service ECN GmbH ngeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Premium Service ECN GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.tradedax.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 19.10.2020, geändert am 17.11.2020
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Dienstag, November 17, 2020
otc-markets.eu auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 17. November 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt.
www.otc-markets.eu
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.otc-markets.eu, auf der ein Unternehmen, das behauptet, in der 121 avenue de la Faïencerie, L-1511 Luxemburg, gegründet zu sein, unter dem Namen Wertpapierdienstleistungen anbietet von OTC-Märkten oder Brokerhouse OTC.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als OTC Markets oder Brokerhouse OTC präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Concord Financial Consult auf der Warnliste der belgischen Finanzaufsicht (FSMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 17.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von
CONCORD FINANCIAL CONSULT LTD
Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Concord Financial Consult, einem Unternehmen, das Wertpapierdienstleistungen anbietet. Darüber hinaus hat dieses Unternehmen den Namen und das Logo der FSMA an sich gerissen.
Concord Financial Consult ist keine autorisierte Investmentfirma in Belgien. Es ist daher nicht gestattet, Wertpapierdienstleistungen in oder von Belgien aus zu erbringen.
Nach den der FSMA zur Verfügung stehenden Informationen könnten die vorgeschlagenen Aktivitäten betrügerischer Natur sein und insbesondere das betrügerische Angebot der Vermögensverwaltung betreffen.
Die FSMA rät daher dringend ab auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen zu reagieren welches von Concord Finanz Consult gemacht wird.
Concord Financial Consult verwendet die folgenden Kontaktdaten:
Website: www.concordfinancialconsult.com
Adresse : Boulevard de Waterloo / Waterloolaan 36, 1000 Brüssel
E-Mail : info@concordfinancialconsult.com
Tel. : +358449221594 und +12025949919
Die FSMA hat festgestellt, dass die Namen und Logos der FSMA und der FPS Finance im Zusammenhang mit diesem betrügerischen Angebot von Finanzdienstleistungen und -produkten verwendet werden.
Betrüger senden Verbrauchern ein Dokument, mit dem bestätigt werden soll, dass das Unternehmen über die erforderlichen Berechtigungen zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen verfügt. Dies ist jedoch ein falsches Dokument, das den Namen und das Logo der FSMA an sich reißt.
Dies ist ein Fall von Identitätsdiebstahl, bei dem Betrüger versuchen, Geld und / oder persönliche Informationen von ihren Opfern zu extrahieren. Daher wurde der Fall an die Justizbehörden weitergeleitet.
***.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier
ION & Maga Consulting GmbH: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2020 gegenüber der ION & Maga Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die ION & Maga Consulting GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.bluetrading.com und www.coinbrokerz.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 19.10.2020, geändert am 17.11.2020
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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