Donnerstag, Mai 28, 2020

Bright Finance auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Bright Finance

Leeds Innovation Centre, 103 Clarenton Road, LS2 9DF, Leeds, UK

GmbH, HRB242418, Adolf-Kolping-Straße 16, 80336 München, Germany

P.O. Box 1405, Majuro, Marshall Islands, REG. No. 100949

Telephone: 01379646529, 03333365691, +1 917-259-2036
Email: support@brightfinance.co, margaret.p@brightfinance.co, contact@brightfinance.co

Website: https://www.brightfinance.co

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Mittwoch, Mai 27, 2020

www.findealadvisers.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am  27. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt:
www.findealadvisers.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.findealadvisers.com, auf der sich ein unbekanntes Unternehmen unter dem Namen Findeal Advisers präsentiert bietet Wertpapierdienstleistungen an.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich auf der oben genannten Website als Findeal Advisers präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erhalten hat.

Die CSSF möchte darauf hinweisen, dass die in Luxemburg gemäß dem Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor ordnungsgemäß zugelassene und von der CSSF beaufsichtigte Wertpapierfirma Findeal Advisers SA keine Beziehung zu der hier genannten Website hat.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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CFNX Holdings OÜ: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. Mai 2020 gegenüber der CFNX Holdings OÜ, Tallinn, Estland, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.kapnetz.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Währungen und Kryptowährungen laufen.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt CFNX Holdings OÜ jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Das Unternehmen behauptet zudem wahrheitswidrig, von der Aufsicht FI (Finantsinspektsioon) in Estland lizensiert zu sein. Die FI hat eine entsprechende Warnung publiziert

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


Dienstag, Mai 26, 2020

4hundred GmbH, Starnberg: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat der 4hundred GmbH, Starnberg, mit Bescheid vom 13. Mai 2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die 4hundred GmbH nahm von ihren Vertragskunden über die Zahlung von Abschlägen auf die bestehenden Energielieferverträge hinaus Gelder mit dem Versprechen entgegen, das zusätzliche Guthaben mit 4 % p.a. zu verzinsen. Damit betreibt das Unternehmen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die 4hundred GmbH ist verpflichtet, die bislang über die Abschläge hinaus entgegengenommenen Gelder per Überweisung an ihre Kunden zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Die Vielzahl der E-Mails und Telefonanrufe die bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich eingehen, kommen in letzter Zeit hauptsächlich von Anlegern die Probleme mit Online Handelsplattformen für binäre Optionen haben.

Der Betrug mit binären Optionen ist ein offensichtlich noch weit unterschätztes Problem. Die dem ESK von den Anlegern genannten Verluste bewegen sich oft in atemberaubender Höhe. Das wahre Ausmaß des Betrugs dürfte gigantisch sein.

Die Online Plattformen für binäre Optionen sind Teil eines milliardenschweren Markts für den weltweit mehrere Tausend Menschen – überwiegend im Vertrieb - tätig sind.  Allerdings gibt es in diesem Bereich viele betrügerische  Unternehmen oder solche die ohne Genehmigung der zuständigen Behörden  arbeiten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbreitet auf seiner Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu zahlreiche Warnmeldungen zu Unternehmen die auf den Warnlisten der jeweiligen Aufsichtsbehörden gelistet sind.

Es besteht ein riesiges Netzwerk  von Online-Handelsplattformen von denen viele auf reinen Betrug aufgebaut sind. Es wird angeboten, Konten für Anleger zu eröffnen, die Optionen auf verschiedene Vermögenswerte, zum Beispiel Wechselkurse oder wichtige Aktienindizes handeln wollen.

Mit massenhafter weltweiter Werbung über Popup-Anzeigen, gefälschte Nachrichten, gefälschte Testimonials und Mailing-Kampagnen locken diese Online-Handelsplattformen Besucher auf ihre Internetseiten. Die über die Online-Plattformen gewonnenen Informationen dienen dann ausgebufften Verkäufern zu eigentlich verbotenen Telefonanrufen (cold Callings). Man kann dieses Vorgehen durchaus als Massenmarketing-Anlagebetrug bezeichnen.

Diese Betrugsunternehmen stellen sich  als große, weltweit tätige und seriöse und regulierte Finanzunternehmen dar.

Sie versprechen ihren Kunden mit teils kleinen Investitionen astronomische Renditen bei äußerst geringem Risiko. Oft wird sogar von „Risikofreiheit“ fabuliert.

In vielen Fällen fälschen die (scheinbaren) Broker angeblich Online-Guthaben und Kontoauszüge und markieren die Preise der von ihren Kunden gehaltenen Optionen mit willkürlichen Werten. Die ersten Investitionen werden so manipuliert, dass massive Papiergewinne auf dem Konto des Kunden erscheinen. Diese (fiktiven) Gewinne, dienen ausschließlich dazu, die Kunden zu zusätzlichen Investitionen zu drängen. In der Hoffnung, schnell reich werden zu können, werden so oft weitere große Summen investiert.   

Trades werden kontinuierlich manipuliert, so dass der Investor schließlich seine gesamte Investition verliert und denkt, dass er seine Ersparnisse verspielt hat, anstatt betrogen worden zu sein. Kunden welche versuchen ihr scheinbares Guthaben abzuheben, erfahren meist, dass der Broker die Gelder nicht freigeben könne.  Danach wird der Kontakt mit dem Kunden einfach abgebrochen. Es ist niemand mehr erreichbar.
  
Es geht aber noch schlimmer: Die Betrüger versuchen ihrem Opfer ein "Double Down" zu verkaufen. Es wird dem Investor versprochen, dass er  gegen eine Gebühr "alles zurückbekommen" könne. Da die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, setzen hier leider viele Anleger ein zweites Mal ihr Geld in den Sand.

Anleger die aussteigen möchten bzw. ihr Geld zurückfordern, werden mit Formalien hingehalten.

Da muss angeblich vor Auszahlung die Identität geprüft werden, dazu müssen Dokumente wie Ausweis oder Führerschein eingereicht werden. Dazwischen liegen dann aber oft noch viele Anrufe vom „persönlichen Betreuer“ des Kunden, die ihn zum Weitermachen bewegen sollen. Wenn das alles ohne erfolg bleibt, wird die Telefonnummer des Kunden im System des Callcenters einfach gesperrt. Für den Kunden ist dann niemand mehr erreichbar. Darüber hinaus hat der Anleger weder den richtigen Namen seines „persönlichen Beraters“ noch eine gültige Adresse in der Hand.

So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe.

Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der ESK immer wieder.

Die Anrufe erfolgen meist aus einem Callcenter im Ausland. Um den wahren Standort zu verschleiern wird den angerufenen Kunden eine falsche oder lokale Telefonnummer angezeigt. Die Mitarbeiter der Callcenter sind bestens geschult. Sie stellen sich am Telefon als Makler oder Broker vor. Der genannte Name ist meist so falsch wie der manchmal verwandte Dr.-Titel und die gesamte Biografie. Das Studium an der Elite- Universität, der  Job als Führungsperson bei einer bekannten Bank, die jahrelange erfolgreiche Tätigkeit am Markt…. alles frei erfunden. Die beeindruckenden „Finanzfloskeln“ beim Telefonat sind das Ergebnis eines Crash-Kurses in dem gerade so viel Finanzwissen vermittelt wird, dass es für den Kunden gut klingt. Die Unterweisung in der aggressiven Verkaufstaktik ist dann schon wesentlich intensiver.

Die Aufsichtsbehörde BaFin erinnert die Öffentlichkeit daran, dass das Angebot von binären Optionen verboten ist  und dass das Angebot von CFDs für Privatanleger Beschränkungen unterliegt.

Die BaFin stellt fest, dass binäre Optionen im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten nicht auf einem Markt gehandelt werden, auf dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Stattdessen bestimmt der Anbieter den Preis, ohne dass seine Kunden dies verstehen oder untersuchen können. Aufgrund der im Allgemeinen extrem kurzen Laufzeiten ist es für Privatkunden außerordentlich schwierig, das Risiko-Rendite-Profil genau einzuschätzen. Darüber hinaus fungieren Binäroptionsanbieter in der Regel als direkte Gegenpartei für die Geschäfte ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen somit in direktem Widerspruch zu denen ihrer Kunden. Beispielsweise könnten Anbieter den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden ändern, um eine Auszahlung des Optionsvertrags zu vermeiden. (Quelle: BaFin)

Die Täter hinter der glänzenden Fassade für binäre Optionen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen.

  • Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://whistleblowertreff.24.eu und  express-inkasso.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

  • Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

  • Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

  • Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.  Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

  • Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden haben Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

  • Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu


GATE BROKERS LIMITED auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 26.05.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgende  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

GATE BROKERS LIMITED
https://gatebrokersltd.com

Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen Gate Brokers Limited firmiert und behauptet, ein regulierter Broker zu sein.

Das Unternehmen verfügt über eine Internetpräsenz unter https://gatebrokersltd.com/, auf die Website kann jedoch derzeit nicht zugegriffen werden. Nach Informationen, die der MFSA zur Verfügung stehen, ist Gate Brokers Limited ein maltesisches eingetragenes Unternehmen mit der Adresse: Europa Business Center, Ebene 3, Suite 701, Dun Karm Street, BKR 9034.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Gate Brokers Limited von der MFSA NICHT lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.

Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen darauf hin, dass https://gatebrokersltd.com/ wahrscheinlich ein zweifelhaftes System mit einem hohen Risiko für Geldverluste ist. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 







Montag, Mai 25, 2020

Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber der Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland, angeordnet, den von ihr unerlaubt betriebenen Eigenhandel sofort einzustellen.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.elitetrading.co mit Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) ab, die auf Währungspaare, Aktien, Rohstoffe und Indizes laufen. Über ihreHomepage wendet sich die Gesellschaft auch an deutschsprachige Interessenten und dadurch an den deutschen Markt.

Somit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c. Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt die Netbit services and solutions limited jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Sonntag, Mai 24, 2020

Deutschland positioniert sich gegen den Rechtsextremismus und wird von linker Gewalt kalt erwischt.

Rechts vor Links, das dient der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Darauf haben die Deutschen auch politisch vertraut. Das war ein großer Fehler, wie nun die Anschläge  gewaltorientierter Linksextremisten zeigen.

Wer im Straßenverkehr blind seiner „rechts vor links Vorfahrt“ vertraut, wird über kurz oder lang von links gerammt werden. Also Augen auf, und sich der steten Gefahr die von links kommen kann, bewusst sein. Natürlich ist es wichtig, den Rechtsextremismus mit allen Mitteln zu bekämpfen, aber das bedeutet nicht, dass die Linke ignoriert werden darf.

Die linksradikale Szene wiegt sich in Sicherheit und baut darauf, dass kaum ernsthaft gegen sie ermittelt wird. „Und in der Tat ihre Unterstützer und Beschützer sitzen zum Teil an den Schalthebeln der Macht und lassen diese  Linksextremisten unbehelligt weiter gewähren“ ärgert sich  Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

BR: Sendemast abgebrannt – Aufrufe zu »gefährlicher Mai« POLIZEI GEHT VON BRANDSTIFTUNG AUS

Die Corona-Ausnahmesituation erklären Linksextremisten als gute Möglichkeit zum Angriff auf die Infrastruktur des Systems.

In hellen Flammen stand in der Nacht zum Freitag ein Sendemast des Bayerischen Rundfunks (BR) in München-Freimann. Kabel und Teile der Anlage brannten, die technischen Einrichtungen wurden zerstört.

Es gab keine Hinweise auf einen technischen Defekt, die Polizei geht von Brandstiftung aus und leitete mit 20 Streifenwagen und Hubschrauber eine größere Fahndung nach den Tätern ein. Diese seien auf das Gelände des BR eingedrungen und hätten gezielt den Funkmast in Brand gesetzt. Die kurz vor drei Uhr in der Nacht alarmierte Feuerwehr brachte den Brand schnell unter Kontrolle, Teile der Anlage sind verkohlt, während die Stahlkonstruktion des Sendeturmes steht. Rauchmelder hatten offenbar Alarm geschlagen, Menschen wurden nicht verletzt. Wie der BR erklärte, sei lediglich der Radioempfang über DAB+ im Münchner Norden leicht beeinträchtigt.

Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks wurden in der Region München in jüngster Zeit bereits zwei Anschläge dieser Art von der Polizei registriert. Ein Mobilfunkmast im Perlacher Forst und ein Kabelschacht mit Telekommunikationseinrichtungen an der Leinthaler Straße wurden außer Betrieb gesetzt. Der Kabelschacht liegt nur rund 500 m vom Gelände des BR in Freimann entfernt. Die Polizei kann noch keine konkreten Ergebnisse vorweisen und vermutet die Urheber im linksextremen Milieu. Die polizeilichen Ermittlungen leitet das Kommissariat, das für linke Staatsschutzdelikte zuständig ist.

Vor einem knappen halben Jahr hatten nicht weit entfernt an der Leinthaler- und der Herzog-Heinrich-Brücke Kunststoffrohre gebrannt, in denen wichtige Glasfaserkabel verlaufen. Die Feuer brachen fast zeitgleich aus, die bisher unbekannten Täter setzten Brandbeschleuniger ein, den Schaden schätzte die Polizei auf mehr als 100.000 Euro.

Der Brandanschlag in München-Freimann steht möglicherweise im Zusammenhang mit einer Serie von ähnlichen Anschlägen, die seit einiger Zeit im Bundesgebiet stattfinden. ‚Gefährlicher Mai‘ heißt auch das Schlagwort, unter dem linksextreme Kreise seit Wochen im Internet zu Sabotage aufrufen. Wichtige Infrastruktureinrichtungen sollen bei Anschlägen zerstört werden.

»Lasst uns im Mai spielen«, steht in einer »Einladung zu einem gefährlichen Mai 2020«. Und weiter: »Wir sind nun in diesem futuristischen System gefangen und unsere einzige Lösung ist es, der Normalität den Krieg zu erklären, wenn wir nicht in steriler Langeweile sterben wollen. Wir sind mit einer zweiseitigen Entwicklung konfrontiert. Einerseits scheint es, dass die Macht niemals so stark gewesen ist, wenn sie den Geist und die Herzen der gehorsamen Bürger*innen für sich gewinnt. Andererseits scheint es auch, dass sie noch nie eine so komplexe Situation verwalten musste (zumindest nicht, seit wir geboren sind).«

Die Corona-Ausnahmesituation stellt sich für die Linksextremisten als gute Möglichkeit zum Angriff dar: »Gute Gelegenheit bedeutet hier, dass unser Gegner vollkommen mit anderen Dingen beschäftigt ist und wir weder wissen können, was die genauen Konsequenzen unserer Aktionen (in einer so undurchschaubaren Lage) sind, noch ob wir in der nächsten Zeit eine weitere Gelegenheit haben werden.

Es sieht nach einer interessanten Wette für alle Feind*innen der Macht aus, die Gelegenheit zu ergreifen und zu sehen, was passieren kann.«

»Nun, da die Einsatzkräfte, die das Gebiet mit Fahrzeugen, Drohnen oder zu Fuß durchstreifen, mehr als je zuvor eingesetzt und überarbeitet sind, was würde passieren, wenn diese innerhalb ihrer Festung angegriffen werden würden? Gesprühte Todesdrohungen? Regelmäßige Angriffe mittels Steinen, Molotowcocktails, Feuerwerk, Böller inmitten der Nacht, während ihres Schlafes?«

»Nun, da die Käfige gerammelt voll sind und wir langsam hinter Schloss und Riegel sterben, was würde passieren, wenn die Fahrzeuge der Wärter*innen unglücklicherweise Bekanntschaft mit einem Schraubenzieher, einem Hammer oder einem Grillanzünder machen würden? Wenn die Menschen, die andere einsperren und bewachen – und dabei bereits unter beständigem Druck stehen – verprügelt und zusammengeschlagen werden würden, wenn sie nach Hause kommen?«

Als Angriffsziel sehen sie etwa die Glasfaserkabel an. Die liegen leicht zugänglich an jeder Straßenecke: »Nun, da beinahe jede*r vor einem Bildschirm arbeitet/lernt/entspannt/rebelliert/Sex hat/…, was würde da passieren, wenn einige einfach zugängliche Glasfaserkabel sabotiert werden würden?«

»Nun, da beinahe jede*r durch Mobiltelefone „kommuniziert“, bestellt, befiehlt, systematisch plant, die Produktion organisiert (und manchmal aufbegehrt) oder sich mithilfe von Apps und permanenten Anrufen „kümmert“, was könnte da passieren, wenn einige Übertragungsantennen, die manchmal irgendwo im Nirgendwo liegen, zerstört werden würden?«

»Nun, da beinahe jeder*r eingesperrt in automatisierten Nestern, die mit der Matrix verbunden sind lebt, als wären diese ein Ersatz für das Leben, was könnte da passieren, wenn ein Strommast einstürzen würde?«

Sie schließen: »Wir haben absolut keine Ahnung, was passieren würde. Und das ist der Grund, warum wir es dringend ausprobieren sollten.«
***
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