Die Vielzahl der E-Mails und Telefonanrufe die bei dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich eingehen, kommen in letzter
Zeit hauptsächlich von Anlegern die Probleme mit Online Handelsplattformen für
binäre Optionen haben.
Der Betrug mit binären Optionen ist ein offensichtlich noch
weit unterschätztes Problem. Die dem ESK von den Anlegern genannten Verluste
bewegen sich oft in atemberaubender Höhe. Das wahre Ausmaß des Betrugs dürfte
gigantisch sein.
Die Online Plattformen für binäre Optionen sind Teil eines
milliardenschweren Markts für den weltweit mehrere Tausend Menschen –
überwiegend im Vertrieb - tätig sind.
Allerdings gibt es in diesem Bereich viele betrügerische Unternehmen oder solche die ohne Genehmigung
der zuständigen Behörden arbeiten.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
verbreitet auf seiner Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu
zahlreiche Warnmeldungen zu Unternehmen die auf den Warnlisten der jeweiligen
Aufsichtsbehörden gelistet sind.
Es besteht ein riesiges Netzwerk von Online-Handelsplattformen von denen viele
auf reinen Betrug aufgebaut sind. Es wird angeboten, Konten für Anleger zu
eröffnen, die Optionen auf verschiedene Vermögenswerte, zum Beispiel Wechselkurse
oder wichtige Aktienindizes handeln wollen.
Mit massenhafter weltweiter Werbung über Popup-Anzeigen,
gefälschte Nachrichten, gefälschte Testimonials und Mailing-Kampagnen locken
diese Online-Handelsplattformen Besucher auf ihre Internetseiten. Die über die
Online-Plattformen gewonnenen Informationen dienen dann ausgebufften Verkäufern
zu eigentlich verbotenen Telefonanrufen (cold Callings). Man kann dieses
Vorgehen durchaus als Massenmarketing-Anlagebetrug bezeichnen.
Diese
Betrugsunternehmen stellen sich als
große, weltweit tätige und seriöse und regulierte Finanzunternehmen dar.
Sie versprechen ihren Kunden mit teils kleinen Investitionen
astronomische Renditen bei äußerst geringem Risiko. Oft wird sogar von
„Risikofreiheit“ fabuliert.
In vielen Fällen fälschen die (scheinbaren) Broker angeblich
Online-Guthaben und Kontoauszüge und markieren die Preise der von ihren Kunden
gehaltenen Optionen mit willkürlichen Werten. Die ersten Investitionen
werden so manipuliert, dass massive Papiergewinne auf dem Konto des Kunden erscheinen.
Diese (fiktiven) Gewinne, dienen ausschließlich dazu, die Kunden zu
zusätzlichen Investitionen zu drängen. In der Hoffnung, schnell reich werden zu
können, werden so oft weitere große Summen investiert.
Trades werden kontinuierlich manipuliert, so dass der
Investor schließlich seine gesamte Investition verliert und denkt, dass er
seine Ersparnisse verspielt hat, anstatt betrogen worden zu sein. Kunden welche
versuchen ihr scheinbares Guthaben abzuheben, erfahren meist, dass der Broker
die Gelder nicht freigeben könne. Danach
wird der Kontakt mit dem Kunden einfach abgebrochen. Es ist niemand mehr
erreichbar.
Es geht aber noch
schlimmer: Die
Betrüger versuchen ihrem Opfer ein "Double Down" zu verkaufen. Es
wird dem Investor versprochen, dass er gegen
eine Gebühr "alles zurückbekommen" könne. Da die Hoffnung bekanntlich
zuletzt stirbt, setzen hier leider viele Anleger ein zweites Mal ihr Geld in
den Sand.
Anleger die aussteigen
möchten bzw. ihr Geld zurückfordern, werden mit Formalien hingehalten.
Da muss angeblich vor Auszahlung die Identität geprüft
werden, dazu müssen Dokumente wie Ausweis oder Führerschein eingereicht werden.
Dazwischen liegen dann aber oft noch viele Anrufe vom „persönlichen Betreuer“
des Kunden, die ihn zum Weitermachen bewegen sollen. Wenn das alles ohne erfolg
bleibt, wird die Telefonnummer des Kunden im System des Callcenters einfach
gesperrt. Für den Kunden ist dann niemand mehr erreichbar. Darüber hinaus hat
der Anleger weder den richtigen Namen seines „persönlichen Beraters“ noch eine
gültige Adresse in der Hand.
So manch betrogener
Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen
kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe.
Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und
habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut
überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche
Schilderungen hört der ESK immer wieder.
Die Anrufe erfolgen meist aus einem Callcenter im Ausland.
Um den wahren Standort zu verschleiern wird den angerufenen Kunden eine falsche
oder lokale Telefonnummer angezeigt. Die Mitarbeiter der Callcenter sind
bestens geschult. Sie stellen sich am Telefon als Makler oder Broker vor. Der
genannte Name ist meist so falsch wie der manchmal verwandte Dr.-Titel und die
gesamte Biografie. Das Studium an der Elite- Universität, der Job als Führungsperson
bei einer bekannten Bank, die jahrelange erfolgreiche Tätigkeit am Markt….
alles frei erfunden. Die beeindruckenden „Finanzfloskeln“ beim Telefonat sind
das Ergebnis eines Crash-Kurses in dem gerade so viel Finanzwissen vermittelt
wird, dass es für den Kunden gut klingt. Die Unterweisung in der aggressiven
Verkaufstaktik ist dann schon wesentlich intensiver.
Die Aufsichtsbehörde
BaFin erinnert die Öffentlichkeit daran, dass das Angebot von binären Optionen
verboten ist und dass das Angebot von CFDs für Privatanleger
Beschränkungen unterliegt.
Die BaFin stellt fest, dass binäre Optionen im Gegensatz zu
anderen Finanzinstrumenten nicht auf einem Markt gehandelt werden, auf dem sich
die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Stattdessen bestimmt der Anbieter
den Preis, ohne dass seine Kunden dies verstehen oder untersuchen können.
Aufgrund der im Allgemeinen extrem kurzen Laufzeiten ist es für Privatkunden
außerordentlich schwierig, das Risiko-Rendite-Profil genau einzuschätzen.
Darüber hinaus fungieren Binäroptionsanbieter in der Regel als direkte
Gegenpartei für die Geschäfte ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen
somit in direktem Widerspruch zu denen ihrer Kunden. Beispielsweise könnten
Anbieter den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren
oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden ändern, um
eine Auszahlung des Optionsvertrags zu vermeiden. (Quelle: BaFin)
Die Täter hinter der glänzenden Fassade für binäre Optionen
sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu
machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen.
- Nur
durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK
Internetseiten http://whistleblowertreff.24.eu und express-inkasso.24.eu kann
das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf
Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt
werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht
vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die
erste Wette platzieren.
Erste Schritte zur
Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die
Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet
haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen
gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten
Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über
sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Geschädigte Kapitalanleger die verlässlich wissen
möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem
ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug anfordern.
Nach der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein
Frageformular zu seiner Anlage. Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell
weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den
betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage
und Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu
seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung
seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden
Anwaltskosten beziffern.
Die ESK
Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den Anleger 50%
des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine
Erfolgsprovision.
Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher
von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt
Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.
- Für
Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK
Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang
Deckungszusage erteilt, sind die betreffenden Anleger von allen
Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben,
können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte
profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland,
Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
- Sehr
oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen
Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!
- Die
Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des
zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als
nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen
vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Verluste sollte
man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der
Geschädigte sollte schnell reagieren.
- Wer
sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die
Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger
die es verstanden haben Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin
genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem
Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder
betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft
erstatten.
- Die
Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und
Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für
den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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