Donnerstag, Februar 27, 2020

Coronavirus in Deutschland: Alles im Griff oder doch nur Propagandasprüche?

Der Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V. Horst Roosen, glaubt den Verlautbarungen, dass unser Gesundheitssystem auf alles vorbereitet sei und durch die Coronavirus Epidemie nicht überfordert sein könnte, aus eigener Erfahrung nicht.

Wie schnell Krankenhäuser an ihre Grenzen stoßen, hat Roosen vor 3 Monaten erlebt. Mit dem Rettungswagen in das Klinikum eingeliefert, um dann 8 Stunden auf einer Transportpritsche in der Notaufnahme zu verbringen. Als nach 8 Stunden eine Ärztin kam, entschuldigte diese sich bei Roosen mit den Worten „ Es tut mir leid, dass Sie so lange warten mussten, aber ich kann mich ja nicht teilen“.

Vor 8 Wochen war ein schon über Jahre eingenommenes ärztlich verordnetes Medikament über mehrere Wochen nicht lieferbar. „Nach solchen Erlebnissen fällt es schwer an die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems in Ausnahmesituationen zu glauben“ sagt Roosen.

Offensichtlich verfügt Deutschland, selbst vor dem Hintergrund, dass unsere Pharmaindustrie aus Kostengründen viele Medikamente in asiatischen Ländern fertigen lässt, noch nicht einmal über Notvorräte an Medikamenten. Da helfen die deutschtypischen Durchhalteparolen man bräuchte sich überhaupt keine Sorgen machen und man habe alles im Griff, wenig überzeugend.

Der Obermanager der Corona-Krise, Gesundheitsminister Jens Spahn, ist offensichtlich mit Vorbereitung und  Notfallinterventionsplanung nicht ausgelastet. Wie sonst ist es zu erklären, dass Spahn Zeit findet, sich aktiv bei der Suche nach einem neuen Unionschef zu beteiligen und für Armin Laschet Wahlkampf zu betreiben.

Zitat Laschet: „Wir haben die Corona-Lage unter Kontrolle!“
Zitat Spahn:   „ Deutschland steht am Beginn einer Epidemie.“

„Von regelmäßige gründlichem Händewaschen wird sich der Coronavirus kaum beeindruckt zeigen“, vermutet Roosen.

Lesen Sie nachfolgend den Beitrag von Holger Douglas.


Weiter unklare Lage: Coronavirus in Deutschland

Am Beispiel China sieht man, wie schnell ein Gesundheitssystem durch eine Epidemie überfordert werden kann und Krankenhäuser an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazität stoßen.

Die ersten Fälle von Coronavirus COVID-19 Infizierten werden aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gemeldet. Zwei Patienten sind in Behandlung, bestätigte das Universitätsklinikum Düsseldorf. In ein Krankenhaus in Erkelenz wurde am Wochenende ein Mann mit einer schweren Lungenentzündung eingeliefert; er sollte nach Düsseldorf transportiert werden. Wie das Gesundheitsministerium NRW mitteilte, war der Mann in einem ernsten Zustand. Er leidet, wie dpa berichtete, unter einer Vorerkrankung und hatte offenbar Kontakt zu einem Bekannten, der sich geschäftlich in China aufhielt. Keine Symptome zeigen dessen Kinder. Laut BILD habe der Patient auch mit einem Bundeswehr-Soldaten in Kontakt gestanden, der im Krankenhaus Koblenz untersucht werde. Der Stützpunkt der Bundeswehr in Köln-Wahn wurde abgeriegelt.

Schulfrei gibt es im Kreis Heinsberg an der deutsch-niederländischen Grenze ab heutigem Mittwoch bis zum kommenden Montag. Auch die Kitas sollen geschlossen bleiben.

Lässt sich das noch am einem Aschermittwoch einigermaßen ordentlich regeln, so wird die Frage in den nächsten Tagen laut: Wie mit dem Coronavirus umgehen?

In Geilenkirchen wurden Schwimmbad und Stadtbücherei geschlossen, ebenso das Rathaus für den Publikumsverkehr. So bleiben die Angestellten einigermaßen geschützt. Doch der so heftig propagierte öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn erweist sich als Falle. Eng gedrängte Menschenmassen sind ideal für die Verbreitung von Erregern. An Haltegriffen und Griffstangen verbreiten sie sich besonders gut.

In Baden-Württemberg im Landkreis Göppingen erkrankte ein 25-jähriger, der sich zuvor in Italien aufgehalten hatte.

Nicht besonders klug dürfte der Rat der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit an aus den betroffenen Regionen Norditaliens rückkehrende Menschen sein, sicherheitshalber einen Arzt zu kontaktieren. Das dürfte Berliner Praxen vollends kollabieren lassen. Dagegen empfiehlt das Robert-Koch-Institut, dass nur Reisende, die einen persönlichen Kontakt mit einem COVID-19 Infizierten hatten, sich beim Gesundheitsamt melden sollen.

Ebenfalls aus Berlin kommt die Idee von Innensenator Andreas Geisel (SPD) die gesamte Stadt abzuriegeln. Wie in Italien könnten die Stadt oder einzelne Kieze abgesperrt werden. »Wir machen uns darüber Gedanken«, so wird Geisel zitiert. Der Katastrophenschutz sei vorbereitet, will der Senator Berliner Handlungsbereitschaft demonstrieren. Derweil gehen Berliner Apotheken Atemschutzmasken aus, die Lager der Großhändler sind offenbar leer. Die Masken werden normalerweise zum großen Teil in China produziert.

Wie der Berliner Virologe Christian Drosten sagte, würde eine Infektionswelle volle Arztpraxen, belegte Intensivstationen und überlastete Gesundheitsämter bedeuten. Zur Zeit registriere man bereits eine Grippewelle; die Ärzte fürchten ein Zusammentreffen beider Infektionswellen. Drosten: »Wir müssen mit angemessenem Aufwand versuchen, die Ausbreitung zu verlangsamen, um einen intensiven Belastungspuls auf das Gesundheitssystem abzumildern.«

Doch am Beispiel China sieht man, wie schnell ein Gesundheitssystem durch eine Epidemie überfordert werden kann und Krankenhäuser an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazität stoßen.

Vermutlich nicht besonders zielführend war die Entscheidung der italienischen Regierung, Direktflüge nach China einzustellen. Der Sonderberater der italienischen Regierung, der WHO-Arzt Walter Ricciardi, erklärte, dass sich deshalb die Reisenden andere Wege gesucht hätten. So habe niemand mehr einen Überblick darüber, wer aus China kam. Möglicherweise Infizierte hätten nicht entdeckt und gegebenenfalls unter Quarantäne gestellt werden können. Die Suche nach dem berühmten »Patienten null« musste erfolglos bleiben. Das lässt kaum mehr einen Schluss auf Ausbreitungswege zu und vor allem nicht darauf, wie viele Personen bereits mit dem Virus infiziert worden sein könnten. So könnten die bislang bekannt gewordenen Zahlen nur die Spitze eines Eisberges sein, wie das der Generalsekretär der WHO bereits in den Raum gestellt hatte.

Mittlerweile über 81.000 bestätigte Erkrankte weltweit meldet die Johns Hopkins Universität auf ihrer Übersichtsseite.

Das Gute: Die Kurve der Erkrankungen in China flacht nach steilem und rasantem Anstieg langsam, aber deutlich ab, während sie in anderen Ländern langsam, aber auf einem wesentlich niedrigeren Niveau ansteigt.

Doch genaue Zahlen über Infizierte und Erkrankte sind schwer aufzustellen. Sie sind wenig später schon wieder überholt. Viel hängt auch davon ab, ob und wie Fälle von Erkrankungen gesucht werden.

Das typische bei Coronaviren ist, dass sie sehr schnell ihre Wirte wechseln und von Tier auf Mensch und Mensch zu Mensch springen können. Die jüngste Variante zeichnet sich dadurch aus, dass sie sehr lange unentdeckt im Organismus schlummern und dann in Form einer Krankheit ausbrechen kann. 14 Tage galten bisher als Inkubationszeit, es gibt aber auch Berichte, nach denen die Inkubationszeit bis zu vier Wochen dauern kann. Das Virus befällt offenbar bevorzugt ältere Männer, in geringerem Umfang Frauen und wenig Kinder.

Allerdings besteht zur Panik angesichts der bisherigen Daten kein Anlass. Coronavirus COVID-19 ist offenbar sehr ansteckend, doch nicht besonders letal. Es befällt offensichtlich nur die oberen Atemwege, kann dadurch leicht ausgehustet und in der Umgebung verteilt werden.

Kein Vergleich mit dem Ausbruch einer anderen berüchtigten Epidemie. Es gab noch keinen Massentourismus und keinen sehr lebhaften Luftverkehr, dennoch brach vor ziemlich genau 100 Jahren die Spanische Grippe aus und tobte fast zwei Jahre rund um den Globus. Die ersten Berichte kamen aus Spanien, daher der Name. Mit geschätzten 25 bis 50 Millionen Todesopfern übertraf sie selbst die Zahl der Toten des Ersten Weltkrieges. Vielleicht waren es auch 70 Millionen, das lässt sich nicht mehr genau feststellen. Auffallend war, dass damals nicht Kleinkinder und ältere Menschen besonders betroffen waren, sondern 20 bis 40-Jährige. Die Krankheit verlief kurz und heftig verbunden mit starkem Fieber, Kopf und Gliederschmerzen. Nach wenigen Tagen erging es vielen Patienten wieder besser. Die Toten erlagen meist Folgeerscheinungen wie Lungenentzündung oder bakteriellen Infektionen.

Allerdings stehen wir heute längst nicht mehr so wehrlos einer Pandemie gegenüber wie unsere Vorfahren vor 100 Jahren. Wissenschaft und Medizin sind beeindruckend weit fortgeschritten, und es stehen Werkzeuge zur Verfügung, von denen man früher nur träumen konnte. So war innerhalb kurzer Zeit das Genom von COVID-19 entschlüsselt und wurde in das Internet gestellt. Weltweit konnten sich Fachleute an die Untersuchung machen. Eine einzigartige fundierte wissenschaftliche Diskussion rund um den Globus entstand.

Neue biotechnologische Entwicklungen verkürzen die Entwicklung eines Impfstoffes sehr deutlich. So werden in den Labors der Biotech-Unternehmen gerade Rekorde gebrochen. Innerhalb von nur sechs Wochen, nachdem die Wissenschaftler die genetischen Informationen über das neue Coronavirus erhalten hatten, konnte das US-Biotech-Unternehmen Moderna einen ersten experimentellen Coronavirus-Impfstoff an Forscher der US-Regierung verschicken. Diese Geschwindigkeit stellt einen Durchbruch dar. Bei der vorangegangenen Virusepidemie SARS benötigten die Forscher noch 20 Monate, um einen Impfstoff reif für Testphasen entwickelt zu haben. Das galt damals bereits als schnell.

Die erste Charge des neuen Coronavirus-Impfstoffs – genannt mRNA-1273 – wurde an das National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID) geschickt. Die ersten Tests mit dem potenziellen Impfstoff könnten im April beginnen. Doch der Test- und Zulassungsprozess würde mindestens ein Jahr dauern, sollten diese Tests bestanden werden.

Der Direktor des NIAID, Anthony Fauci, sagte, dass bis Ende April eine klinische Studie laufen soll. Das wäre der »erste Schritt«, um einen Impfstoff für den Einsatz zur Verfügung zu stellen.

Laut Wall Street Journal würden einige Dosen des Impfstoffs an Freiwilligen getestet, ob er tatsächlich eine Immunantwort erzeugt, die vor dem Virus schützen soll. Laut Fauci würden 45 Personen an der Studie teilnehmen. Doch selbst wenn die klinische Studie erfolgreich verlaufen sollten, seien weitere Tests und behördliche Genehmigungen erforderlich, bevor der Impfstoff auf breiter Basis eingesetzt werden könne. Ein Impfstoff stünde erst in mindestens einem Jahr und 18 Monaten bereit. Dann könnte die Epidemie wieder abgeflaut sein.

Ebenso arbeiten die Pharmariesen Johnson & Johnson (JNJ) und GlaxoSmithKline (GLAXF) an Impfstoffen. Die Aktien von Gilead (GILD) sind am Montag um fast fünf Prozent angestiegen. Die Weltgesundheitsorganisation hatte nämlich mitgeteilt, dass eines der Medikamente, Remidesivir, Anzeichen für eine erfolgreiche Reaktion des Coronavirus zeigt.

Bruce Aylward, ein stellvertretender Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sagte auf einer Pressekonferenz in Peking: »Es gibt derzeit nur ein Medikament, von dem wir glauben, dass es wirklich wirksam sein könnte, und das ist Remedesivir.« Dieses experimentelle Medikament wurde bereits zur Behandlung des Ebola-Virus eingesetzt und später auch erfolgreich bei Tieren, die mit dem COVID-19 ähnlichen Viren MERS und SARS infiziert waren. Jetzt beginnen klinische Versuche mit Remdesivir am Menschen. Die Ergebnisse könnten innerhalb weniger Wochen vorliegen.

***

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Jubilee Ace: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 27. Februar 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Jubilee Ace

mit angeblichem Sitz in
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PO Box 116
Road Town, Tortola
British Virgin Islands
sowie
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Tower Business Centre, 2nd floor
Tower Street
Swatar BKR4013
Malta
Tel: +356 2546 6666
contact@jubileeace.com

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27 02.2020 teilt die FMA daher mit, dass
jubileeace.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Profitix / ProfitiX Ltd.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

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Profitix / ProfitiX Ltd.

Carenage Bay Canouan Island
VC0450 Kingstown, St. Vincent und Grenadinen;
Suite 305, Griffith Corporate Center Postfach 1510,
Beachmont Kingstown St. Vincent und die Grenadine
Telefon:  +18007997635; 018002288480; 02031293627
E-Mail:  helpdesk@profitix.com 
Website:  www.ProfitiX.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27 02.2020 teilt die FMA daher mit, dass die unbekannten Betreiber der Website www.bankobaku.com nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG nicht gestattet.

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Mittwoch, Februar 26, 2020

Ist Ihre Kapitalanlage vielleicht eine Zeitbombe? Überprüfung schafft Sicherheit!

Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer Zeitbombe gleichen, bietet der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Fördermitgliedern eine kostenlose Überprüfung ihrer Kapitalanlagen durch ESK-Vertragsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht an.

Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu verzeichnen. Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser Geldvernichtung immer mehr eine Rolle. Hauptsächlich aber wird das Geld der Anleger durch falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt.

Die Finanzwirtschaft entwickelt mit beachtenswerter Kreativität ständig höchst komplizierte neue Anlageprodukte, die aber kein Mensch mehr versteht. Das Marketing baut darauf, dass die Anleger ihrer Bank schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen und die Brieftasche öffnen. Die Banken selbst, werden dabei  in ihrer Arbeitsweise von den Aufsichtsbehörden kaum belästigt oder gestört. Die Schäden durch den Verkauf ungeeigneter Produkte an private Anleger sind enorm. Schlechte Beratung und direkte Falschberatung machen den Skandal perfekt.

Es sind aber nicht nur die Banken die sich von dem Kuchen Kapitalanlage und Alterssicherung ihr Stück abschneiden. Da mischen Versicherungen, Finanzunternehmen, und einige Dutzend immer wiederkehrender Finanzakrobaten kräftig mit. Letztere nutzen für ihre fragwürdigen Projekte sämtliche Vorteile, die ihnen Datenschutz, Bankgeheimnis und eine liberale Strafgesetzgebung  bieten, voll aus. Die Angst vor Altersarmut und die mehr oder weniger nicht vorhandenen Zinsen, werden als Verkaufsargument missbraucht. Aber auch mit „grünen Anlagen“ lässt sich so mach Anleger aktivieren.  Ob Windkraft, Wald, Betongold oder „echtes“ Gold, das alle lässt sich zu Geld machen.  Nur nicht für die Anleger!

Die Finanzhaie bedienen sich in der Regel einer Vielzahl provisionsabhängiger Vermittler, die – zum Teil sicher ahnungslos – zur Verbreitung der dubiosen Finanzprodukte beitragen. Oft sind in solch ein Netzwerk Rechtsanwälte, Notare, und Steuerberater als Treuhänder eingebunden.

Leider wird diese enorme Geldvernichtung durch das Verhalten der geschädigten Anleger oft auch noch unterstützt, indem sie sich nicht wehren oder sich den Verlust mit eigenem Fehlverhalten erklären. Dieses Verhalten führt dazu, dass selbst Schneeballsysteme lange Zeit unentdeckt bleiben.

Die Bekämpfung dieser enormen Geldvernichtung wird noch dadurch erschwert, dass man den betrogenen Anlegern ständig einflüstert kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Von diesem Rat profitieren ausschließlich die Geldvernichter!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

  • Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern

  • Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage.

Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision (5% bis 20%) richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags.(ab 75.- € bis 600.- €). Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Urteil. Bundesverfassungsgericht: Geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland erlaubt

Die lange Diskussion über die Zulässigkeit der Sterbehilfe ist nun zumindest rechtlich entschieden. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Recht auf den selbstbestimmten Tod den Vorrang.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil verkündet, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte dazu am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe, das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Geschäftsmäßige Sterbehilfe war seit 2015 nach dem Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches verboten.

Dafür drohte bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe.  Lediglich Angehörige oder »Nahestehende« bleiben nach dem Gesetz straffrei, wenn sie bei einem Suizid helfen. Dagegen hatten der Hamburger Verein Sterbehilfe Deutschland e.V. und einige schwerkranke Menschen geklagt. Das Verbot verstoße gegen das Grundgesetz. Die Richter erklärten auch das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)

Die Diskussion über Sterbehilfe ist lang und intensiv. Die Befürworter des Sterbehilfeverbotes wollten verhindern, dass Sterbehilfe-Vereine allgemein akzeptiert werden und ein Geschäft aus der Sterbehilfe machen. Sie argumentieren, dass sich niemand unter Druck gesetzt fühlen sollte, seinem Leben ein Ende zu setzen. Der frühere Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery warnte, Mediziner dürften nicht vom Heilenden zum Tötenden werden.

Die Schweiz dagegen macht es schon seit längerem vor: Dort darf aktive Sterbehilfe geleistet werden. Der Verein „Dignitas“ zum Beispiel berät und begleitet Patienten und stellt schließlich einen tödlichen Medikamentencocktail zur Verfügung. Der Sterbenswillige muss ihn selbst einnehmen. Ein Töten auf Verlangen zum Beispiel durch eine Spritze ist nach wie vor verboten.

Wie Voßkuhle weiter ausführte, habe der Gesetzgeber ein breites Spektrum an Möglichkeiten und könne Suizidprävention betreiben sowie ein palliativmedizinische Angebot ausbauen. Doch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestehe in jeder Lebensphase eines Menschen. »Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.«
Autor: Holger Douglas

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