Sonntag, November 03, 2019

EEG-Umlage: Strom wird im nächsten Jahr noch teurer

Einen satten Anstieg von fünf Prozent verordnen die Netzbetreiber für die sogenannte EEG-Umlage. Die deutschen Stromverbraucher werden also noch stärker zur Kasse gebeten für eine Politik, die kaum eine Delle in der CO2-Bilanz erzeugt.

Strom wird im kommenden Jahr wieder teurer. Die vier deutschen Betreiber der Übertragungsnetze veröffentlichten am Dienstag die neuen EEG-Umlagepreise, die im kommenden Jahr gelten. Danach sollen 6,756 Cent pro Kilowattstunde auf den Strompreis geschlagen werden. In diesem Jahr beträgt die Umlage 6,405 Cent.

Um fünf Prozent wird die EEG-Umlage im kommenden Jahr ansteigen. Das ist der Anteil am Strompreis, den die Betreiber von Windrädern, Photovoltaik-Anlagen und Biogasanlagen erhalten. Ohne diese Subventionen würde sich in Deutschland kein Windrad rechnen, keine Photovoltaik-Anlage und auch keine Biogas-Produktion.

Diese EEG-Umlage erhalten die Betreiber für die Einspeisung von »grünem« Strom unabhängig davon, wie hoch der Strompreis auf dem Markt gerade ist. Die Preise an der Strombörse liegen deutlich unter den gesetzlich festgelegten EEG-Vergütungen, die Differenz bezahlt der Stromkunde. Der kann nur auf sonnen- und windarme Zeiten hoffen, damit die Subventionen für EEG-Strom geringer ausfallen.

Wie das Vergleichsportal Verivox auflistet, macht die Umlage rund ein Viertel des Strompreises aus, betrug ursprünglich im Jahr 2012 3,5 Cent pro Kilowattstunde und steigt nun bis auf knapp 6,8 Cent in 2020 an. Das bedeutet bei einem Jahresverbrauch eines Musterhauses von 4000 kWh etwa 24 Prozent der gesamten Jahresrechnung. Die Preise werden, so erwarten Verivox-Experten, in den kommenden Jahren weiter leicht ansteigen.

Steigen werden auch die sogenannten Netzentgelte, die die Übertragungsnetzbetreiber erhalten.

Erste Stromlieferanten schicken ihren Endabnehmern schon Abschlagsrechnungen mit der Ankündigung einer zehn-prozentigen Erhöhung. Im Jahr macht das dann rund 120 Euro mehr aus. Bei vielen weiteren Haushalten dürften dann die Stromlieferungen abgeschaltet werden, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen können.

Unter anderem das Umweltbundesamt hatte sich in der vergangenen Diskussion dafür ausgesprochen, dass im Gegenzug zum CO2-Aufschlag für Benzin, Diesel und Heizöl die EEG-Umlage sinken solle. Daraus wird wohl nichts. Der Staat nimmt beides dankend entgegen: mehr Geld für CO2 und mehr für Windräder & Co. Denn er profitiert in beträchtlichem Ausmaße auch von der höheren Mehrwertsteuer, wenn die EEG-Umlage steigt. Die wird auf die im Nettostrompreis enthaltenen Steuern und Abgaben noch draufgeschlagen und summiert sich auf immerhin über eine Milliarde Euro zusätzliche Einnahmen.

Ab 2021 soll – so jedenfalls die Absicht – diese Umlage um 0,25 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden, nachdem sie um 0,35 Cent erhöht wurde.
Die Rechnungen, die die Sonne angeblich nicht schicken soll, werden also immer teurer, und aus jener berüchtigten »Kugel Eis« des Herrn Trittin sind also bereits mehrere Kilogramm Eis geworden. Und es ist als Erfolg noch nicht einmal eine Delle in der CO2-Bilanz »der Menschheit« zu sehen.
Autor: Holger Douglas
***

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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KRYPTOWÄHRUNGSBETRUG: Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA)

Der Kryptowährungsbetrug macht in Belgien weiterhin Opfer. Daher wiederholt die FSMA ihre Warnung vor Betrügern, die Kryptowährungen verwenden, um Verbraucher zu betrügen. Die FSMA hat auch ihre Liste der Kryptowährungs-Handelsplattformen aktualisiert, für die sie Anzeichen von Betrug festgestellt hat.

Das Prinzip bleibt dasselbe: Sie bieten Ihnen eine Investition, von der sie behaupten, dass sie sicher, einfach und sehr lukrativ ist. Sie versuchen, Vertrauen zu schaffen, indem sie Ihnen versichern, dass Sie kein Experte für Kryptowährungen sein müssen, um in sie zu investieren. Sie behaupten, pezialisten zu haben, die Ihre Investitionen für Sie verwalten. Sie werden darauf hingewiesen, dass Ihr Guthaben jederzeit abgehoben werden kann oder garantiert ist. Am Ende ist das Ergebnis immer dasselbe: Die Opfer sind nicht in der Lage, ihr Geld zurückzuerhalten!

die Liste der kürzlich identifizierten Websites:

  • www.bitcoinmarketscap.com
  • www.bitcointraderspro.com
  • www.coinsmex.com
  • www.crypto-sfs.com
  • www.etc-markets.co
  • www.fisherih.com
  • www.ltc-markets.com
  • www.stsroyal.com
  • www.tdscapitalgroup.com

Wichtiger Hinweis: Diese Liste der Kryptowährungs-Handelsplattformen basiert ausschließlich auf den Erkenntnissen der FSMA, insbesondere aufgrund von Verbraucherberichten. Aus diesem Grund sind nicht alle Unternehmen erfasst, die in diesem Sektor möglicherweise rechtswidrig in Belgien tätig sind.  Quelle: https://www.fsma.be

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Tucker und Ross Advisers LLC / Tucker und Ross: auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 03.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

Tucker und Ross Advisers LLC / Tucker und Ross
899 2nd Avenue,
New York, NY 10035, USA
Telefon:  +1 917 259 2317, +1 917 259 2397, +1 917 159 2327
Fax: +1 917 970 8377
E-Mail:   info@tuckerandrossadvisors.com , info@tuckerandross.com
Website:  www.tuckerandrossadvisors.com, www.tuckerandross.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
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Samstag, November 02, 2019

Bitcoin Future: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 02.11.2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:

Bitcoin Future

Der maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (MFSA) ist ein Unternehmen mit dem Namen Bitcoin Future bekannt geworden. Diese Einrichtung scheint dieselben betrügerischen Eigenschaften zu haben wie eine andere Einrichtung, Bitcoin Revolution, gegen die die MFSA bereits am 25. Januar 2019 und am 29. August 2019 öffentliche Warnungen ausgesprochen hat.

Bitcoin Future wirbt mit gefälschten Nachrichtenartikeln, die Bilder lokaler Persönlichkeiten und Bilder lokaler Regierungsinstitutionen missbrauchen. Die gefälschten Artikel werden auf verschiedenen Social-Media-Plattformen beworben und geben fälschlicherweise an, mit diesen Personen verknüpft zu sein.

Bitcoin Future ist KEINE in Malta eingetragene Gesellschaft. NIEMALS handelt es sich um eine Einrichtung, die unter der Übergangsbestimmung gemäß Artikel 62 des Gesetzes über virtuelle finanzielle Vermögenswerte (Cap 590 des maltesischen Gesetzes) tätig ist, NOCH ist sie berechtigt, Finanzdienstleistungen in oder aus Malta zu erbringen Malta.

Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Bitcoin Future wahrscheinlich um einen internationalen Kryptowährungs-Betrug handelt, der schnell reich wird. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit der unter den oben genannten Namen tätigen Einrichtung tätigen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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Betrug durch Binary Options: Online-Trading-Plattform „Stackoptions“ ist auf Betrug aufgebaut.

Einige Banken mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, fungierten als Empfängerbanken für die Investitionen in die Online-Trading-Plattform „Stackoptions“.

„Stackoptions“ ist auf Betrug aufgebaut. Die Webseite ‚www.stackoptions.com‘ ist bereits nicht mehr erreichbar. Zahlreiche Anleger wurden um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner von „Stackoptions“ ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können.

Jedoch gibt es einen Hoffnungsschimmer!

Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben. Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.

Ein auf solche Fälle spezialisierter ESK Rechtsanwalt war vor Ort in Dubai, um mit einheimischen Rechtsanwälten ein Vorgehen gegen die betreffenden Banken in die Wege zu leiten.

Die Trading-Anzeigen auf den Plattformen sind allesamt nur fiktiv und täuschen Gewinne vor, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.

Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, den Geschädigten noch mehr Geld herauszulocken.

Kürzlich werben die Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kommt aber noch ärger!

  • Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen.

  • In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.

Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

  • Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3 % des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht "feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.

Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK Rechtsanwälten  stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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Freitag, November 01, 2019

Aufgespießt: Guter Rat ist dem Bundesumweltministerium teuer. Mehr als eine halbe Milliarde Euro für Berater

Der vermehrte Einsatz von externen Beratern in den Bundesministerien gibt zur Besorgnis Anlass.  Abgesehen von den hohen Kosten, Tagessätze bis zu 2000 Euro werden bezahlt, sind auch die demokratischen Spielregeln gefährdet.

Je mehr externe Berater für die Ministerien tätig werden, desto weniger unabhängig ist der Staat.
Externe Berater sollten deshalb nicht die Regel sondern  die Ausnahme sein.

Reicht der eigene Sachverstand in den Ministerien nicht mehr aus um den politischen Aufgaben gerecht zu werden? Wenn es externe Berater besser können, warum sitzen die dann nicht auf dem Ministersessel? 

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Rüge vom Bundesrechnungshof. Bundesumweltministerium: Mehr als eine halbe Milliarde Euro für Berater.

Der Unterschied zwischen zwischen Null und 600 Millionen Euro scheint im Bundesumweltministerium nicht ganz klar zu sein: Zunächst hatte man angegeben, überhaupt nichts für externe Berater auszugeben. Bei näherem Hinsehen wurde klar: Es ist eine riesige Summe.

Deutlich ist die Rüge des Bundesrechnungshofes gegenüber dem Bundesumweltministerium ausgefallen: viel zu hohe Ausgaben für externe Berater. Im »Bericht zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des BMU« heißt es von den Rechnungsprüfern: »Das BMU und sein nachgeordneter Bereich haben im Prüfungszeitraum 2014 bis 2018 Aufträge für Unterstützungsleistungen mit einem Auftragswert von mindestens 600 Millionen Euro erteilt.«

Ursprünglich hatte nach einem Bericht des SPIEGEL das Bundesumweltministerium zunächst erklärt, kein Geld für externe Berater ausgegeben zu haben. Doch der Bundesrechnungshof konnte sich das offenbar nicht so recht vorstellen und kam nach einer genaueren Prüfung dieser Aussage zu seinem gegenteiligen Ergebnis.

Er kritisierte besonders, dass das Ministerium offenbar nicht einmal genau über die Ausgaben Bescheid wisse und diese Kosten verschleiert habe: »Das Bundesumweltministerium erklärte, es führe keine übergreifenden Aufzeichnungen, die alle vom Bundesrechnungshof gewünschten Informationen enthalten.«

In dem Bericht, heißt es weiter: »Bis zum Jahr 2018 erstattete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als einziges Ressort ‚Fehlanzeige‘«. »Dies hat den Bundesrechnungshof veranlasst zu prüfen, ob und wie das BMU sicherstellt, dass es externe Beratungsleistungen in seinem Geschäftsbereich vollständig erfasst und meldet.«

Der Bundesrechnungshof fährt fort: »Das BMU erfasst Unterstützungsleistungen nicht zentral. Da die vom Bundesrechnungshof benötigten Angaben nicht zu allen Aufträgen vorlagen, war keine abgrenzbare Grundgesamtheit für ein mathematischstatistisches Stichprobenverfahren gegeben. Stattdessen wählte der Bundesrechnungshof 76 der 846 von der zentralen Vergabestelle des BMU vergebenen Aufträge aus. In diesen Fällen ergaben sich wegen des Auftragnehmers und/oder des Vertragsgegenstandes Anhaltspunkte für externe Beratungsleistungen. Bei 44 der untersuchten 76 Fälle handelt es sich nach Auffassung des Bundesrechnungshofes um externe Beratungsleistungen im Sinne der Definition der Bundesregierung.«

Doch das Bundesumweltministerium habe pauschal erklärt, dass eine entsprechende Expertise im Ministerium nicht vorhanden sei. Schon gar nicht lag eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne der Bundeshaushaltsordnung vor. Zahlreiche Leistungen bei diesen 44 Fällen hätten jedoch ministerielle Kernaufgaben betroffen.

Besonders handfest der Vorwurf des Rechnungshofes: Parlamentarische Anfragen zu externen Beratung- und Unterstützungsleistungen beantwortete das Ministerium »wiederholt nicht valide«. Weiter heißt es im Bericht: »Angaben waren teilweise inkonsistent, unvollständig oder nicht nachvollziehbar.« Demgegenüber erklärte das Bundesumweltministerium, parlamentarische Anfragen stets umfassend und fristgerecht zu beantworten. Lägen die erbetenen Daten nicht wie gewünscht vor, oder seien sie nicht klar definiert, könne es zu Unschärfen kommen.

Das Bundesumweltministerium hatte weiterhin auf die erste Kritik des Rechnungshofes entgegnet, dass der Rechnungshof nur einen Teil der Definition der Bundesregierung berücksichtige. »Die Definition umfasse auch eine Negativabgrenzung. Danach seien wissenschaftliche Gutachten zu spezifischen Fachfragen keine Beratungsleistungen. Die Leistungen in den 44 Fällen bezögen sich auf solche spezifischen Fachfragen und würden unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden erbracht. Sie seien deshalb keine externen Beratungsleistungen.«

So versucht das Ministerium die Kritik des Rechnungshofes wegzubügeln. Es nimmt für sich zudem in Anspruch, ausreichend dokumentiert zu haben, dass keine Alternativen zur Auftragsvergabe bestanden hätten. Insofern würden sich auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erübrigen.

Doch der Bundesrechnungshof bleibt in seiner Antwort bei seiner Auffassung, dass das Ministerium mehrfach nicht ausreichend belegt habe, warum eine Eigenwahrnehmung der vergebenen Leistung nicht infrage käme. »Pauschale Aussagen genügen nicht«, so die Rechnungsprüfer unmissverständlich. »Der Bundesrechnungshof sieht im Hinblick auf Art, Dauer und Intensität dieser Beratungsleistungen die deutliche Gefahr einer Abhängigkeit des BMU von externem Sachverstand in politisch sensiblen Kernbereichen.«

Ihre »Berater« sind der Bundesumweltministerin also lieb und teuer. Über solche Kosten wird übrigens auch jener dubiose Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e. V. mitfinanziert. Offenkundig ist, dass bei einem Teil der vom Rechnungshof kritisierten »Beratungen« auch einige des Abmahnvereins gemeint sind – ohne dass die Rechnungsprüfer dies explizit erwähnen.

Die Liste gemeinsamer Projekte des Ministeriums und des Abmahnvereines ist lang. Darunter sind so »bedeutende« Projekte wie »Grün- und Freiflächen in der sozialen Stadt«, eine »Informationskampagne Stickstoff« (149.934 Euro) und ein »Erfahrungsaustausch von zivilgesellschaftlichen Akteuren in Mittel und Osteuropa im Bereich Klimaschutz«. Für eine Kampagne zu »klimafreundlichen Mehrwegalternativen bei Getränkeverpackungen mit Mehrweg das Klima schützen« flossen fast 360.000 € aus dem Etat des Bundesumweltministeriums.

»Berater« haben wohl immer leichteres Spiel in den Bundesministerien. Schon bei der ehemaligen Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen kam es aufgrund außergewöhnlich hoher Beratungsausgaben in Höhe von 200 Millionen Euro zum Eklat. Die genauen Vorgänge soll jetzt ein Untersuchungsausschuss des Bundestages aufklären.

Doch Kosten für Berater des Umweltministeriums in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro sind demgegenüber schon eine ganz andere Hausnummer. Die Forderung nach einem weiteren Untersuchungsausschuss dürfte nicht lange auf sich warten lassen. »Der Bundesrechnungshof geht von einem hohen parlamentarischen Interesse an seinen Prüfungserkenntnissen aus«, schreiben die Rechnungsprüfer. Autor: Holger Douglas
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Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de






royalfinance24.com: auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 01.11.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.

royalfinance24.com

Diese Firma ist nicht von der CySEC autorisiert Wertpapierdienstleistungen und / oder die Erbringung von Investitionstätigkeit gemäß Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017 zu erbringen.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 







21stOptions: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 01. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Webseite auf seine Warnliste gesetzt:

21stOptions
Website: https:///21stoptions.com
die behauptet, in
51, Boulevard Grande-Duchesse, niedergelassen zu sein
Charlotte, 1330 Luxemburg

und Inhaber einer Lizenz der CSSF.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass ein Unternehmen mit dem Namen 21stOptions unbekannt ist und für das keine Genehmigung vorliegt die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen von oder nach Luxemburg.

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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