Investfinans AB hat das Geld bei den Anlegern mit einer frei
erfundenen Erfolgsstory und einer
geklonten Identität eingesammelt. Da mathematische Fakten nicht verändert werden
können, wurden die historischen Fakten von gestern und morgen manipuliert und
herbeigeredet oder herbeigeschrieben.
Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder
voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glaubten die Anleger an die
Investfinans AB Erfolgsgeschichte und
machen ihre Brieftaschen weit auf. Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass
die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie eine freundliche Stimme am
Telefon darstellt oder im Anlageprospekt dargestellt werden. Aber viele glauben
daran, was sie da hören oder lesen und so manch einer gibt sich einer durchaus
vermeidbaren Selbsttäuschung hin.
Wird eine Kapitalanlage notleidend oder war es gar ein
glatter Betrug, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab: Die Anleger warten ab und beobachten was die
anderen machen.
Im Internet schlägt jetzt die Stunde Anlegerschutzanwälte.
Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden
kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe
getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene
Anleger einzusammeln. Extra Seiten nur
für die jeweils Betroffenen-Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist
eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte.
Da gibt es
Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein
unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau
wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass
Daten, Prognosen, Verknüpfungen schon
immer fehlerhaft sind. Das Extrakt
dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert. Die armen Anleger werden überflutet mit
Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen.
Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem,
der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui
bono? Die Rechnung kommt später!
Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben
möchten, führt der erste Weg dann oft in eine solche Anwaltskanzlei. Nachdem
man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für Anwaltsgebühren ausgegeben
hat, besteht die anwaltliche „ Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht, dass
das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft
sind das gerade die Kanzleien die durch ihr aufdringliches Marketingverhalten
auffallen. Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen.
Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen
Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten
dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen können.
Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht
unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch
nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht. Der
rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen
Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen
Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende
nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon
abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch
spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.
Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch
einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesen Fällen idealerweise vertraut
ist, bearbeiten.
Geschädigte Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei
Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der
Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem
finanziell. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht
wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht
dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der
Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten
kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in
Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die
Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie
zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg
hat.
Die Rechtsdurchsetzung
für geschädigte Anleger muss wesentlich verbessert werden.
Der ESK hält eine bessere Stellung geschädigter Anleger für
dringend notwendig. Dazu müsste ihnen eine kostenfreie Klage vor Gericht
eingeräumt werden. Und zwar für alle dabei entstehenden Kosten , also auch für
die Anwaltskosten.
Es gibt tatsächlich Anlegerschutzanwälte, die den Standpunkt
vertreten, dass es sich für Anleger, die gegen Anlagebetrüger vorgehen möchten, erst ab einem Streitwert
von 10 000.- Euro lohne. Je höher der Streitwert also sei, umso mehr lohne sich
der Prozess für den Anleger. (Man könnte letztes Wort auch ersetzen durch das
Wort „Rechtsanwalt“, meint Roosen).
Es ist schon schlimm
genug, sich von einem betrügerischen Unternehmen täuschen zu lassen.
Aber es ist noch schlimmer, wieder betrogen zu werden - und
von jemandem, der verspricht, das verlorene Geld zurückzuholen.
Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die
sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als
„Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter. Mit den Listen der bereits betrogenen Anleger
wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet und
den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments
versprochen.
- Im
Fall Invest Finans AB wurden die geprellten Anleger von einer Firma
„Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016
Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer, 2269 Luxemburg und
Plantation Place South, 4. Etage, 60 Great Tower
Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich,
angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme
der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten
rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die
vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20.
Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.
Der ESK hatte informiert, dass die Absender des
vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen
Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts
zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services
Authority, MFSA) warnt, dass die Betrüger die Details einer echten
maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Trotz dieser Warnungen
haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading
Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen.
Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen
teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai, aber auch auf Bankkonten in
Deutschland.
Auch der Philosoph
Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmal das
Fell über die Ohren ziehen kann.
- (Kein
Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen
lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur
Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)
Der ESK trägt mit dazu bei, dass die Anlagebetrüger, nicht
mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am
nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.
Aktiver wirkungsvoller
Anlegerschutz besteht nach Meinung des ESK nicht darin, den Anleger mit
ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.
- Es
ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster
die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger
selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim
Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld
verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon
kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen
Anlegern eine erste ehrliche
Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können
sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Soll man ,,gutes Geld" dem „schlechten Geld“ hinterherwerfen?
Dieser Spruch ist eine Erfindung der Finanzindustrie, damit
der geschädigte Anleger die Füße still hält!
„Die Investfinans AB
Anleger haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse
vertraut“.
Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in
Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben. Ohne Bankkonto funktioniert ein Anlagebetrug
nicht und dabei hat sich die professionelle Geldwäsche zum festen Bestandteil
von Kapitalanlagebetrug im Milliardenbereich entwickelt. Leider finden
sich immer wieder Banken, die sich wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu
vielen Fragen und Überprüfungen bei einer Kontoeröffnung belasten wollen.
Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen,
sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. Auch in Schweden
unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich,
unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial
Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden. Geldwäsche ist eine
Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen,
wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank hat sich mit
Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von
Investfinans AB informiert. Dabei hätte
der Bank zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB über keine
Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt.
Der Umfang der Risikobewertung hängt von Größe und Geschäft
ab. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um
große Summen handelt, hätte sich die Bank über die Tätigkeit ihres Kunden viel
genauer informieren müssen.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei
Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden
bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss
über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um
die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend
vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank
eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine
Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf
Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur
Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese
Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans
AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und
wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Investfinans AB konnte
mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie
Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld
immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein
Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
- Der
wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern,
sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug,
gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient
reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien,
Luxusyachten, Kunstwerken und schlussendlich auch zu Spenden an die
Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.
Fazit
Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit
einem Konto bei einer Geschäftsbank. Die Bank darf die Verträge und Geschäfte
nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine
erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank muss
auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich
leer geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu
Offshore-Unternehmen erfolgen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele Anleger die zu ihren
Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in
Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an
Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art
geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich
geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann
es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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