Dienstag, Mai 17, 2016

Hausbank oder Spielbank: Wo kann man leichter sein Geld verbrennen?

Bei der Spielbank sind die Regeln, Risiken und Chancen eindeutig und klar. Bei ihrer Hausbank wissen Anleger oft nicht, dass ihre Kapitalanlage nichts anderes als eine riskante Wette ist.


Tipp von dem BSZ e.V.:
Sie haben nicht gewusst, dass Ihre Kapitalanlage eine Wette ist? Dann sollten Sie Ihren „Wetteinsatz zurückfordern!“

Die Finanz-Gangster in Schlips und Kragen richten in der Bundesrepublik Jahr für Jahr mehr Schaden an als alle Ladendiebe, Einbrecher und Bankräuber zusammen. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Auch die Banken, Sparkassen, Versicherungen und die Finanzdienstleistungsunternehmen tragen dazu kräftig bei.

Immer wieder können es sich Prominente und auch Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren, empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.

Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ohne zu wissen, was im Einzelnen läuft, der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden, letztendlich haften. Und das heißt, den Anlegern das Geld bezahlen.“ Mit dieser Haftung wäre den Prominenten aus Wirtschaft und Politik der Raffzahn schnell gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen Schadensersatz aufgewogen würden. Dann wären nämlich nicht die betrogenen Anleger die gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind, sondern diejenigen die das Desaster mit verursacht haben.

In der Presse kann man oft lesen wie Anleger belogen, manipuliert und einfache Leute wie auch die High-Society mit ebenso „amüsanten“ wie unglaublichen Anlageversprechen um gigantische Beträge gebracht werden. Auf diese gleichzeitig exotischen und kriminellen Anlagebetrüger hat die einschlägige Presse scheinbar gewartet. Da wird keineswegs die Frage gestellt warum Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden können und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren. Stattdessen wird ausführlich beschrieben wie die Finanzgangster mit obszönen Festen und einem exotischen Fuhrpark teuerster Luxussportwagen das Geld der Anleger verprasst haben. Diese Art der Berichterstattung war zum Beispiel bei dem S&K Anlageskandal zu beobachten.

Die betrogenen Anleger treten dabei in den Hintergrund, mitunter werden Sie auch als die gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind dargestellt. Was die betroffenen Anleger dabei empfinden findet keine Beachtung. Auch gibt es keine erkennbaren politischen Bemühungen für die Rückgabe verlorener Gelder für geschädigte Anleger.

Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.

Hilfe für geschädigte Kapitalanleger zum Nulltarif ist nicht kostenlos!

Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für 0 Euro! Beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro hinblättern.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.

Eine Liste mit Anwälten, welche die angepriesenen Wundertaten zum Nulltarif erbringen, ist bei keinem dieser Angebote zu finden. Erstrittene Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten Anleger – Mangelware oder ganz Fehlanzeige.

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss der Betroffenen ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten.

Der BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.
Gerade diese Leute beherrschen oft sehr meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Die Anleger sollten sich weder durch Versprechungen noch von Drohungen beeindrucken lassen.

So manches „Sonderangebot" zur Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

Der BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien betreuen schon seit über 17 Jahren erfolgreich Tausende von geschädigten Anlegern. Hierbei konnten vom BSZ e.V. große Erfolge für die Geschädigten erzielt werden.

Die von dem BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus den Förderbeiträgen ihrer Mitglieder.

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



HTB Achte Hanseatische Schiffsfonds GmbH & Co.: Privatbank verklagt

Weitere Schadensersatzklage gegen Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, hat im Mandantenauftrag Schadensersatzansprüche eines Anlegers im Schiffsfonds HTB Achte Hanseatische Schiffsfonds GmbH & Co. KG rechtshängig gemacht. Vor dem Landgericht Köln wurde Klage eingereicht gegen die Privatbank Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA. Das Gericht hat bereits das schriftliche Vorverfahren angeordnet.


Viele Zeichner auch dieser Beteiligung sehen sich angesichts ihres enttäuschenden Verlaufs geschädigt. Die wirtschaftliche Entwicklung der angepriesenen Investition erweist sich in der Realität als problematisch. Im rechtlichen Sinne wird zudem schon dann von einem Schaden gesprochen, wenn der Anleger die Beteiligung beim heutigen Kenntnisstand nicht gezeichnet hätte. In dieser Lage dürften sich die meisten Gesellschafter dieses Fonds befinden und sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür vielversprechend. Beim Vertrieb dieser Beteiligung gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse, wie Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben. Denn oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HTB Achte Hanseatische können Sie dem zuständigen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien  zusenden, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die Rechtsanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt  nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Deutschland als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HTB Achte Hanseatische Schiffsfonds GmbH & Co anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HTB Achte Hanseatische Schiffsfonds GmbH & Co kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

jg

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Mai 14, 2016

Kapitalanleger: Schnauze voll – Taschen leer!

Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur etwa 10% der Bevölkerung.


Der BSZ e. V. glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann. Kein Anlageberater ist klüger als seine Kunden! „Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Es ist die Finanzbranche die vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden geschützt werden sollte“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.

Es ist nicht die Aufgabe des Staats, seinen Bürgern vorzuschreiben wo und wie sie ihr Geld anlegen. Sehr wohl ist es Aufgabe des Staates die Milliardenfache Vermögensvernichtung durch miese Finanzprodukte, verlogene Finanzberatung, mafiose Finanzstrukturen und eine Anlegerfeindliche Rechtsprechung  zu beenden. Dazu gehört aber auch, dass die Regierung die unheimliche Nähe zur Finanz- und Versicherungsbranche beendet. Statt die Bürger zu animieren, Privat vorzusorgen, sollte sie wieder das staatliche Rentensystem stärken und künftig darauf verzichten in die Rentenkasse zu greifen!

Es ist an der Zeit dubiosen Anbietern auf dem grauen Kapitalmarkt das Handwerk zu legen und auch darüber nachzudenken, wie Opfer von Kapitalanlagebetrügereien entschädigt werden können. Es sind aber nicht nur die Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt die sich als Geldvernichter einen Namen machen, sondern auch Banken, Sparkassen und Finanzvertriebsgesellschaften. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt , kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparente Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden.  Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.

Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.

Aus 17 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist es für den BSZ e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro von Anlegergeld verbrennen.  Wenn zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept aufkommen und er darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu machen, kommt in vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der Streitwert ist in der Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet.

Die meisten Anleger  werden ihren Beratern auch weiterhin vertrauen. Zumal viele Anleger  auch nicht das Wissen oder die Zeit haben, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt ,,funktioniert". Das erklärt auch warum es in Deutschland mehr Lebensversicherungsverträge als Einwohner gibt. 

Das Desaster setzt sich für den geprellten Anleger nahtlos fort, wenn er nun versucht sein in den Sand gesetztes Kapital über den Rechtsweg wieder zu erlangen. Wer seine Ansprüche vor einem deutschen Gericht durchsetzen möchte, muss sich auf einen langwierigen und kostspieligen Prozess mit ungewissem Ausgang einrichten berichtet Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko! Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen. Statt über seine Verluste zu jammern, oder immer weitere Verbraucherschutzgesetze zu fordern sollten die  ausgeplünderten Kapitalanleger die ergaunerten Milliardenbeträge zurückfordern. Denn der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

95% der abgezockten Anleger wehren sich aber nicht! Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still. Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.

Den geschädigten Anlegern rät der BSZ e.V. niemals selbst an die Personen oder Institutionen die in den Vorgang involviert sind heranzutreten. Sie sollten weder Polizei noch Rechtsanwalt spielen. Seien Sie besonders vorsichtig bei Vermittlern. Sie beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein, manche lassen sich aber auch gerne vor einen Karren spannen, wo nur eigene wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen.  Lassen Sie sich nicht durch Versprechungen hinhalten. Machen Sie sich schlau, ob es bereits eine  Gemeinschaft geschädigter Anleger gibt. Wenn ja, achten Sie darauf, dass hier mehrere Kanzleien eingebunden sind. Die Frage, ob und wann  und wo und  gegen wen eine Strafanzeige erstattet wird, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt ausführlich besprechen.

Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.

Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist. Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden.

Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Der Anleger welcher fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann sich gerne der BSZ e.V. Solidargemeinschaft anschließen.

Hier können  Sie online den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vausschließlich von BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten  durchgeführt.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Anleger haben hohe Verluste zu erleiden. Anleger sollten sich organisieren! BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche.


Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Vorausgegangen war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde.

Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen denn Lignum hatte in den letzten Jahren ca. 65 Mio. € von mehreren tausend Anlegern eingesammelt. Dies sind schlechte Nachrichten für die Anleger des Anbieters, bei dem die Anleger hohe Renditen im Investment durch Edelhölzer erzielen können sollten.

Die Edelhölzer sollten dabei in Bulgarien angebaut werden, was die Anspruchsdurchsetzung nicht einfacher machen dürfte.

Weiter noch: Lignum hatte sogar inzwischen die BaFin für die Insolvenz verantwortlich gemacht.  BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu:

„Die Schuldzuweisung von Lignum ist unserer Ansicht  nach vefehlt, vielmehr sollte gefragt werden, warum kein ausreichender Prospekt von Lignum vorgelegt wurde.

Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur relativ gering ausfallen wird,  eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.

Da inzwischen, wie dem BSZ e.V. mitgeteilt wurde, Vermittler oder Anwälte, die mit Vermittlern zusammen arbeiten, eine Interessengemeinschaft gegründet haben, der Anleger beitreten können um die Interessen der Anleger zu schützen, weist der BSZ e.V. die Anleger darauf hin, dass auch gegen die jeweiligen Vermittler begründete Ansprüche bestehen könnten, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss. Anleger die entsprechende Anschreiben erhalten sollten dies mit der entsprechenden Skepsis zur Kenntnis nehmen.

Insbesondere die Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen.

Anleger sollten sich hier also alle Möglichkeiten offen halten, und somit auch prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall eventuelle Ansprüche gegen den jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden können. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „Lignum Sachwert Edelholz AG“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

drspä

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Freitag, Mai 13, 2016

German Pellets: Klagen gegen Peter Leibold

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB reicht erste Klage gegen Peter Leibold als Prospektverantwortlichen ein.


Wie die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde Anfang Mai mitteilte, wird der Brennstoff-Hersteller German Pellets zerschlagen. Das Stammwerk am Sitz der Konzernmutter in Wismar soll demnach von dem New Yorker Finanzinvestor Metropolitan Equity Partners (MEP) übernommen werden. Die beiden Werke in Ettenheim und Herbrechtingen gehen an den baden-württenbergischen Faserstoff-Hersteller Rettenmaier.

Dies sind gute Nachrichten zumindest für die Beschäftigten, da somit ein Großteil der rund 300 Arbeitsplätze in Deutschland gesichert zu sein scheint.

Für die Anleihegläubiger sieht es hingegen nicht so gut aus. Trotz des Verkaufs der drei Werke an neue Investoren werden die Anleihegläubiger nach derzeitigem Stand weitestgehend leer ausgehen. Bereits Ende April signalisierte die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit, so dass die Insolvenzquote wohl eher gering ausfallen dürfte.

Vor diesem Hintergrund ist jedem Anleihegläubiger nur dringend zu raten, direkt gegen Herrn Peter Leibold vorzugehen!

Die BSZ e.V. Rechtsanwälte haben nunmehr auch für ihre Mandanten Klage gegen Herrn Peter Leibold direkt aus Prospekthaftung im engeren Sinne eingereicht. Wie wir bereits wiederholt berichteten, sind nach Ansicht der Kanzlei die Prospekte für alle herausgegebenen Anleihen fehlerhaft, da wesentliche Risiken in den Prospekten nicht oder falsch dargestellt wurden. Auch sehen die Rechtsanwälte Peter Leibold als Prospektverantwortlichen für die fehlerhaften Prospekte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte fordern daher Herrn Peter Leibold direkt zur Zahlung des vollständigen Erwerbspreises Zug-um-Zug gegen Übernahme der Anleihen auf. Parallel prüfen die Rechtsanwälte Ansprüche gegen andere mögliche Prospektverantwortliche.

Die BSZ e.V. Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte. Unabhängig vom Insolvenzverfahren helfen sie auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Mai 12, 2016

Heta: FMA setzt Nennwerte drastisch herab! Weitere Klagen für deutsche Anleger in Vorbereitung

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte per Mandatsbescheid vom 10.04.2016 die Nennwerte diverser Verbindlichkeiten, wie Anleihen, drastisch herab gesetzt, auf teilweise nur noch 46,02 % oder sogar noch weniger.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu: „Das ist ein schwerer Schock für die Anleger. Wir haben bereits die Klagen für deutsche Anleger in Frankfurt am Main eingereicht, In den Klagen fordern wir selbstverständlich die Auszahlung von 100 % des Nominalwerts zzgl. der vertragsgemäßen Zinsen.

Wir werden in der nächsten Zeit weitere Klagen vorbereiten. Wir sind der Ansicht, dass die Maßnahmen der FMA rechtswidrig ist, unter anderem, weil das BaSAG unserer Ansicht nach bereits europarechtswidrig ist.“

So ist nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts bereits fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei der Heta um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hat. Dr. Späth & Partner haben daher in den Klageverfahren auch die Vorlage an den EuGH beantragt, um diverse Fragen verbindlich klären zu lassen, allerdings nur hilfsweise, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Erste Termine für die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei eingereichten Klagen sind bereits in einigen Wochen vor dem Landgericht Frankfurt am Main anberaumt. Die Anwälte hoffen, dann eventuell bereits vollstrecken zu können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


OLG Celle bestätigt Rückabwicklung einer „Schrottimmobilie“

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 10.05.2016 bestätigte der 4. Senat des OLG Celle das Urteil des Landgericht Hannover, wonach die Bauträgergesellschaft, hier die Projekt Rentenvorsorge, den Kauf einer sanierungsbedürftigen und denkmalgeschützten Immobilien in Magdeburg rückabwickeln muss.


Dem Kläger steht nun der anteilige Kaufpreis abzüglich von Mieteinnahmen Zug um Zug gegen Übertragung der erworbenen Immobilie zu.

Bereits das Landgericht vertrat die Auffassung, dass die im Rahmen des notariellen Kaufangebotes enthaltene Bindungsfrist, als auch die sogenannte Fortgeltungsklausel, die Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und unwirksam sind.

Der dortige Kläger hatte ein Kaufangebot mit entsprechenden Klauseln abgegeben. Erst nach Ablauf der Bindungsfrist wurde das Kaufangebot von der Bauträgergesellschaft angenommen. Im Rahmen des Verfahrens hatte sich die Bauträgergesellschaft darauf gestützt, dass für die verspätete Annahme besondere Gründe vorlagen. Auch hatte sich die Bauträgergesellschaft darauf berufen, dass es sich bei den Klauseln nicht um AGB Klauseln handelt und diese im Übrigen nicht unwirksam sein.

Sowohl das Landgericht als auch nun das Oberlandesgericht Celle folgten dieser Auffassung nicht und verurteilten die Projekt Rechtenvorsorge zur Rückabwicklung des damals geschlossenen Kaufvertrages.

Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass betroffene Immobilienerwerber in jedem Fall ihre notariellen Urkunden durch einen Fachanwalt prüfen lassen sollten. Sind nämlich etwaige Klauseln in notariellen Verträgen unwirksam und/oder Fristen bereits abgelaufen bevor die Annahme erklärt wird, bestehen sehr gute Chancen, auf Rückabwicklung zu klagen. Insbesondere, wenn es sich um nicht wirtschaftliche sanierungs- und denkmalgeschützte Steuersparmodelle handelt.

In der Regel wurden diese Steuersparmodelle zu Bauträgerpreisen verkauft. Im Nachhinein stellt sich dann aber heraus, dass nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten zwar Steuervorteile gewährt werden, der tatsächliche Wert der Immobilie aber meist nur bei der Hälfte bzw. einem Drittel des gezahlten Kaufpreises liegt und somit trotz der erzielten Steuervorteile die gesamte Investition unter Berücksichtigung der zu zahlenden Darlehensraten wirtschaftlich nachteilig ist und aufgrund der hohen Belastung durch die Darlehen zu erheblichen Verlusten führt.

In jedem Fall sollten betroffene Erwerber berücksichtigen, dass die zehnjährige Höchstfrist bezüglich der Verjährung läuft. Erwerber, welche z. B. die Immobilie im August 2006 erworben haben, müssten bis spätestens August 2016 Klage eingereicht haben.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können die Sach- und Rechtslage ändern.