Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur etwa 10% der Bevölkerung.
Der BSZ e. V. glaubt nicht daran, dass man
Anleger durch Anlegerschutzgesetze vor Verlusten oder falschen
Anlageentscheidungen schützen kann. Kein Anlageberater ist klüger als seine
Kunden! „Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Es
ist die Finanzbranche die vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen
Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden geschützt werden sollte“, sagt
Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.
Es ist
nicht die Aufgabe des Staats, seinen Bürgern vorzuschreiben wo und wie sie ihr
Geld anlegen.
Sehr wohl ist es Aufgabe des Staates die Milliardenfache Vermögensvernichtung
durch miese Finanzprodukte, verlogene Finanzberatung, mafiose Finanzstrukturen
und eine Anlegerfeindliche Rechtsprechung
zu beenden. Dazu gehört aber auch, dass die Regierung die unheimliche
Nähe zur Finanz- und Versicherungsbranche beendet. Statt die Bürger zu
animieren, Privat vorzusorgen, sollte sie wieder das staatliche Rentensystem
stärken und künftig darauf verzichten in die Rentenkasse zu greifen!
Es ist
an der Zeit dubiosen Anbietern auf dem grauen Kapitalmarkt das Handwerk zu
legen
und auch darüber nachzudenken, wie Opfer von Kapitalanlagebetrügereien
entschädigt werden können. Es sind aber nicht nur die Anbieter auf dem grauen
Kapitalmarkt die sich als Geldvernichter einen Namen machen, sondern auch
Banken, Sparkassen und Finanzvertriebsgesellschaften. Es muss einfach Schluss
damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die
Brennöfen der Finanzindustrie werfen.
Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem
Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders
auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt , kümmert sich dieser Staat
herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so
transparente Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden. Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung,
Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.
Die
Anlegerschutzvereine,
welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in
Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. , bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und
müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch
Nachteile: Die Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen
bedenken, ist leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege –
sprich Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz
erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in
aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.
Aus 17 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist
es für den BSZ e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr
Milliarden Euro von Anlegergeld verbrennen.
Wenn zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept
aufkommen und er darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu
machen, kommt in vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der
Streitwert ist in der Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung
meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere
Tausend Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag
im Internet.
Die
meisten Anleger werden ihren Beratern
auch weiterhin vertrauen. Zumal viele Anleger
auch nicht das Wissen oder die Zeit haben, ihre eigene Recherche über
die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht
bewusst wie seine Anlage überhaupt ,,funktioniert". Das erklärt auch warum
es in Deutschland mehr Lebensversicherungsverträge als Einwohner gibt.
Das Desaster setzt sich für den geprellten
Anleger nahtlos fort, wenn er nun versucht sein in den Sand gesetztes Kapital
über den Rechtsweg wieder zu erlangen. Wer seine Ansprüche vor einem deutschen
Gericht durchsetzen möchte, muss sich auf einen langwierigen und kostspieligen
Prozess mit ungewissem Ausgang einrichten berichtet Horst Roosen Vorstand des
BSZ® e.V.
Der
beste Anlegerschutz
ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes
finanzielles Risiko! Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten
Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.
Statt über seine Verluste zu jammern, oder immer weitere
Verbraucherschutzgesetze zu fordern sollten die
ausgeplünderten Kapitalanleger die ergaunerten Milliardenbeträge
zurückfordern. Denn der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld
zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft
Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser
Branche relativ schnell ändern.
95% der
abgezockten Anleger wehren sich aber nicht! Schuld daran sind hohe Anwalts und
Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss.
Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still.
Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin
ausgenommen werden.
Den geschädigten Anlegern rät der BSZ e.V.
niemals selbst an die Personen oder Institutionen die in den Vorgang involviert
sind heranzutreten. Sie sollten weder Polizei noch Rechtsanwalt spielen. Seien
Sie besonders vorsichtig bei Vermittlern. Sie beherrschen oft meisterhaft ein
Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein, manche lassen
sich aber auch gerne vor einen Karren spannen, wo nur eigene wirtschaftliche
Interessen eine Rolle spielen. Lassen
Sie sich nicht durch Versprechungen hinhalten. Machen Sie sich schlau, ob es
bereits eine Gemeinschaft geschädigter
Anleger gibt. Wenn ja, achten Sie darauf, dass hier mehrere Kanzleien
eingebunden sind. Die Frage, ob und wann
und wo und gegen wen eine
Strafanzeige erstattet wird, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt ausführlich
besprechen.
Helfen
Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer
klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.
Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige
Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei
einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch für sich. Sie glauben
nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In
Wirklichkeit gibt es meist eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das
Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist. Der
BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten
sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger
verhindert werden.
Mit
Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz.
Dafür danken wir ihnen schon jetzt.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen
Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von
Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher
Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Der
Anleger welcher fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten
für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann sich gerne der BSZ e.V.
Solidargemeinschaft anschließen.
Hier können
Sie online den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice beantragen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
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Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung
und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vausschließlich
von BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten durchgeführt.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.05.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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