Mittwoch, August 18, 2021
Handelsplattform iron-bits.com: BaFinermittelt gegen die Iron-Bits Ltd.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Iron-Bits Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Iron-Bits Ltd. betriebenen Webseite iron-bits.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Kontakt
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Handelsplattform eurswiss.com: BaFin ermittelt gegen die Aderon EU LLC bzw. EURSWISS
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Aderon EU LLC keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von der Aderon EU LLC betriebenen Webseite eurswiss.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Die Gesellschaft verschickt gefälschte Rechnungen der Financial Conduct Authority (FCA, Vereinigtes Königreich) und gibt vor, dass fälschlich ausgewiesene Gewinne nach Zahlung von „Steuergebühren“ ausgezahlt werden. Weder die BaFin noch die FCA verschicken solche Rechnungen oder erheben derartige Steuern. Es handelt sich hierbei um gefälschte Dokumente.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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swissfuture-fx.com: BaFin ermittelt gegen die SwissFutureFX
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SwissFutureFX keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von der SwissFutureFX betriebenen Webseite swissfuture-fx.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Die Gesellschaft verschickt gefälschte Rechnungen der Financial Conduct Authority (FCA, Vereinigtes Königreich) und gibt vor, dass fälschlich ausgewiesene Gewinne nach Zahlung von „Steuergebühren“ ausgezahlt werden. Weder die BaFin noch die FCA verschicken solche Rechnungen oder erheben derartige Steuern. Es handelt sich hierbei um gefälschte Dokumente.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
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Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Dienstag, August 17, 2021
Handelsplattform goldstein-invest.com: BaFin ermittelt gegen die Goldstein Invest Ltd.
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Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Kontakt
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Capital of Focus auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 17.08.2021 mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Capital of Focus
Finansinspektionen (FI) hat Informationen erhalten, dass Personen, die sich als Vertreter von Capital of Focus ausgeben, schwedischen Anlegern den Wertpapierhandel anbieten.
Nach den Untersuchungen von FI existiert Capital of Focus nicht. Capital of Focus ist von FI nicht zur Durchführung von Wertpapiergeschäften oder anderen Finanzaktivitäten in Schweden zugelassen und unterliegt daher nicht der Aufsicht von FI. Auch wurden den Finansinspektionen keine grenzüberschreitenden Aktivitäten von Capital of Focus aus einem anderen EWR-Land gemeldet. Capital of Focus ist auch nicht von der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz haben will, zur Ausübung von Finanztätigkeiten zugelassen.
FI warnt Anleger und andere Personen davor, mit Unternehmen zu handeln, die nicht zur Ausübung von Finanztätigkeiten zugelassen sind. Alle Unternehmen mit einer Lizenz in Schweden finden Sie unter www.fi.se im Unternehmensregister.
Capital of Focus verfügt über zwei Websites (www.capitaloffocus.com und www.capitalinfocus.com) und verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
Trust Company Complex
Ajeltake Road, Ajeltake Island
Majuro
Marshall Islands
+ 420296842405
info@capitaloffocus.com
Quelle: https://www.fi.se
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
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Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Die Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit: Almost identical s.r.o, Advanced Software Solutions Ltd. und mciinvestments Ltd.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 17.08.2021 mitgeteilt wurde, warnt die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Almost identical s.r.o, Advanced Software Solutions Ltd. und mciinvestments Ltd.
Almost identical s.r.o
mit angeblichem Sitz in Prag
Webseite: https://btcswing.com
E-Mail: support@btcswing.com
Advanced Software Solutions Ltd.
mit angeblichem Sitz in
Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
Webseite: https://invcenter.com
E-Mail: support@invcenter.com (L
mciinvestments Ltd.
Webseite: https://mciinvestments.com
E-Mail: support@mciinvestments.com
partners@mciinvestments.com
Diese Anbieter haben keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 17.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
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Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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64807 Dieburg
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Montag, August 16, 2021
Eichmann-Bernfeld & Partners LLC auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 16.08. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes unautorisierte Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Eichmann-Bernfeld & Partners LLC
205 West 28th Street, New York,
NY, UNITED STATES OF AMERICA, 10001
Telefon: 19144623574
info@eichmann-bernfeld.com
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Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
Quelle: https://www.fca.org.uk
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
ESK-Schutzbund@email.de
Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg warnt bezüglich der Internetseite www.invisioncapitalpartners.com
https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 16. August 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor der Website:
www.invisioncapitalpartners.com
auf der ein Unternehmen Anlagedienstleistungen anbietet, das vorgibt, in 412F route d'Esch, L-2086 Luxemburg und in 26 Finsbury Square, London EC2A 1DS, ansässig zu sein und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert zu werden.
Die CSSF teilt der Öffentlichkeit mit, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website unter dem Namen Invision Capital Partners präsentiert, nicht von der CSSF beaufsichtigt wird und dass ihm keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erteilt wurde.
Die CSSF weist darauf hin, dass die Gesellschaft luxemburgischen Rechts Invision Capital Partners VI S.à r.l., ein im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 2013 eingetragener Verwalter alternativer Investmentfonds, nicht mit der in dieser Warnung erwähnten Website in Verbindung steht.
Quelle: http://www.cssf.lu
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Handelsplattform tradergy.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. Juli 2021 gegenüber der Interactive Solutions Limited, Dominica, als Betreiber der Handelsplattform tradergy.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Auf der Plattform tradergy.io können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Handelsaufträge unter anderem mit Forex-Produkten, Aktien und Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) abgewickelt werden können. Die Interactive Solutions Limited stellt selbst die auf der Plattform angebotenen Preise und tritt als Gegenpartei in die Aufträge ihrer Kunden ein.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.
Der BaFin liegen unter anderem Informationen darüber vor, dass Kunden der Handelsplattform tradingon.io ohne ihr Zutun auf die Handelsplattform tradergy.io der Interactive Solutions Limited übertragen worden sind. Gegenüber dem Betreiber der Plattform tradingon.io, der Gesellschaft Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland, hat die BaFin bereits mit Bescheid vom 14. Mai 2020 die Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Fazit
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Freitag, August 13, 2021
TradeVTech / UMedia LLC auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 13.08.2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
TradeVTech / UMedia LLC
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
TradeVTech / UMedia LLC
mit angeblichem Sitz in
Saint Vincent and the Grenadines
Web: www.tradevtech.com
E-Mail: cs@tradevtech.email
Tel: +41225013066; +4372014364; +43 720775370; +43 720143926
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
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Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Kontakt
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Global Execution Ltd auf der Warnliste der Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 13.08.2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Global Execution Ltd
www.globalexecutionltd.com
accounts@globalexecutionltd.com
info@globalexecutionltd.com
martin.w@globalexecutionltd.com
Finanzdienstleistungsgesetz (Jersey) 1998 (FS(J)L)
Die Jersey Financial Services Commission (JFSC) gibt diese öffentliche Erklärung gemäß Artikel 25(d) des FS(J)L ab.
Diese Erklärung soll die Öffentlichkeit vor Geschäften mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern warnen. Die Person, die sich ausgibt, hat keine Genehmigung zur Durchführung von Anlagegeschäften in Jersey erhalten und hat keine Verbindung zu Global Execution Limited (RC 117454, ein legitimes in Jersey registriertes Unternehmen, das mit BlueCrest Capital Management verbunden ist).
Aus den Unterlagen des JFSC geht hervor, dass die imitierende Einheit fälschlicherweise behauptet, von der Liberation Station, St. JE2 4HR. Sie betreibt oder behauptet, dass sie Investmentgeschäfte in Jersey betreibt, wenn sie dazu nicht vom JFSC autorisiert ist.
Das JFSC bestätigt Folgendes:
1. Die Identität des Unternehmens, die Website und die E-Mail-Adressen sind in keiner Weise mit dem legitimen in Jersey registrierten Unternehmen Global Execution Limited und in keiner Weise mit BlueCrest Capital Management verbunden. In Jersey hat Global Execution Limited seinen Sitz im Erdgeschoss, Harbour Reach, La Rue de Carteret, St. Helier, Jersey, JE2 4H.
2. Die Identität der Person, die sich ausgibt, wurde nie nach dem FS(J)L registriert oder eine Registrierung beantragt. Daher verstößt jedes Investmentgeschäft im Sinne von Artikel 2 des FS(J)G, das von der imitierenden Einheit ausgeführt wird, gegen Artikel 7 des FS(J)G.
3. Aus den im Besitz des JFSC befindlichen Unterlagen weisen die Identitätsdiebstahl, die Website und die E-Mail-Adressen alle Warnzeichen auf, dass sie zu betrügerischen Zwecken eingerichtet wurden.
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Victoria Coins auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
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Victoria Coins
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Victoria Coins
Web: www.victoria-coins.com
E-Mail: support@victoria-coins.com; compliance@victoria-coins.com;
Noa.rosenthal@victoriaservices.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz und erfolgte am 13.08.2021 auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
Quelle: https://www.fma.gv.at
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
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Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
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Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
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Donnerstag, August 12, 2021
BitMEX muss 100 Millionen US-Dollar für den illegalen Betrieb einer Kryptowährungs-Handelsplattform und Verstöße gegen Geldwäsche zahlen.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 12.08.2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com, https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat das US Bundesgericht angeordnet, dass BitMEX 100 Millionen US-Dollar für den illegalen Betrieb einer Kryptowährungs-Handelsplattform und Verstöße gegen Geldwäsche zu zahlen hat.
Quelle: Pressemitteilung von CFTC Commodity Futures Trading Commission https://www.cftc.gov
Washington, DC – Die Commodity Futures Trading Commission gab heute bekannt, dass das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eine Zustimmungsanordnung gegen fünf Unternehmen erlassen hat, die mit dem Betrieb der Kryptowährungsderivate-Handelsplattform BitMEX beschuldigt werden. Die Unternehmen sind HDR Global Trading Limited, 100x Holding Limited , ABS Global Trading Limited , Shine Effort Inc Limited und HDR Global Services (Bermuda) Limited .
Die Anordnung verlangt von den BitMEX-Unternehmen, eine zivilrechtliche Geldstrafe in Höhe von 100 Millionen US-Dollar zu zahlen, und sieht vor, dass bis zu 50 Millionen US-Dollar der Vertragsstrafe durch Zahlungen ausgeglichen werden können, die die BitMEX-Unternehmen leisten oder gemäß einer vom Netzwerk zur Durchsetzung von Finanzkriminalität (FinCEN). [ Siehe FinCEN-Pressemitteilung ]. Die Anordnung verbietet BitMEX auch weitere Verstöße gegen den Commodity Exchange Act (CEA) und die Vorschriften der CFTC wie angeklagt.
„Dieser Fall bestärkt die Erwartung, dass die Branche für digitale Vermögenswerte, da sie weiterhin einen breiteren Kreis von Marktteilnehmern berührt, ihre Verantwortung in der regulierten Finanzbranche und ihre Pflichten zur Entwicklung und Einhaltung einer Compliance-Kultur ernst nimmt“, sagte der amtierende Vorsitzende Rostin Behnam. „Die CFTC wird unverzüglich Maßnahmen ergreifen, wenn Aktivitäten, die sich auf die Märkte der CFTC-Rechtsprechung auswirken, Bedenken hinsichtlich des Kunden- und Verbraucherschutzes aufkommen lassen.“
Der amtierende Direktor für Durchsetzung Vincent McGonagle fügte hinzu: „Diese Maßnahme unterstreicht, dass die Registrierungsanforderungen und der Kernverbraucherschutzkongress, der für unseren traditionellen Derivatemarkt festgelegt wurde, gleichermaßen auf den wachsenden Markt für digitale Vermögenswerte Anwendung finden. Handelsplattformen für Kryptowährungen, die in den USA Geschäfte tätigen, müssen die entsprechende Registrierung einholen und robuste Know-Your-Customer- und Anti-Geldwäsche-Verfahren implementieren.“
Die Anordnung geht auf eine CFTC-Klage zurück, die am 1. Oktober 2020 gegen die BitMEX-Unternehmen und ihre drei einzelnen Gründer Arthur Hayes, Benjamin Delo und Samuel Reed eingereicht wurde. Die CFTC-Beschwerde beschuldigte die Unternehmen und Gründer, die BitMEX-Plattform zu betreiben, während sie wesentliche Aspekte des Geschäfts von BitMEX aus den USA ausführten und rechtswidrig Aufträge und Gelder von US-Kunden für den Handel mit Kryptowährungen, einschließlich Derivaten auf Bitcoin, Ether und Litecoin, entgegennahmen. [Siehe CFTC-Pressemitteilung Nr. 8270-20 ]. Der Rechtsstreit der CFTC gegen die Gründer von BitMEX geht weiter.
Fallhintergrund
In der Anordnung wird festgestellt, dass BitMEX von mindestens November 2014 bis zum 1. Oktober 2020 als gemeinsames Unternehmen Privat- und institutionellen Kunden in den USA und anderswo den gehebelten Handel mit Kryptowährungsderivaten anbot und sich bewusst war, dass US-Kunden auf die BitMEX-Plattform. Es stellt ferner fest, dass Kunden in den USA Bestellungen direkt über die Benutzerschnittstellen von BitMEX aufgegeben haben und dass BitMEX als Gegenpartei für bestimmte Transaktionen fungierte. Somit stellt die Bestellung fest, dass BitMEX gegen den CEA verstoßen hat, indem es eine Einrichtung zum Handel oder zur Verarbeitung von Swaps betrieben hat, ohne als Designated Contract Market (DCM) oder Swap Execution Facility (SEF) zugelassen zu sein.
In der Anordnung wird auch festgestellt, dass BitMEX gegen den CEA verstoßen hat, indem es als Futures Commission Merchant (FCM) ohne CFTC-Registrierung tätig war, einschließlich der Annahme von Bitcoin für Margin-Derivatetransaktionen mit digitalen Vermögenswerten und als Gegenpartei für Leveraged Retail Commodity-Transaktionen. In der Anordnung wird ferner festgestellt, dass BitMEX gegen die CFTC-Bestimmungen verstoßen hat, indem es ein Kundeninformationsprogramm (CIP) und Know-Your-Customer-Verfahren (KYC) nicht implementiert hat, die die Identifizierung von US-Personen, die die Plattform nutzen, ermöglichen würden, und indem es keine angemessene Anti -Programm zur Geldwäsche (AML).
Die Bestellung erkennt an, dass BitMEX Abhilfemaßnahmen ergriffen hat, einschließlich der Entwicklung eines AML- und Benutzerverifizierungsprogramms.Darüber hinaus hat BitMEX im Zusammenhang mit der Bestellung der CFTC bescheinigt, dass es jedem, der sich in den USA befindet, gegründet oder anderweitig niedergelassen ist oder dort ansässig ist, der Zugriff auf die BitMEX-Handelsplattform untersagt ist; alle aktiven Benutzer der Plattform haben sich einer Benutzerverifizierung unterzogen; und alle US-Personen und nicht verifizierten Benutzer wurden für den Handel auf der Plattform oder für Auszahlungen gesperrt.BitMEX bestätigte auch, dass BitMEX ab dem 30. Juni 2021 keine Betriebs- oder Geschäftsfunktionen mehr in den USA unterhält, mit Ausnahme von begrenztem Personal, das Technologie-, Systemwartungs- und Sicherheitsfunktionen durchführt, die alle keine direkte oder indirekte Beteiligung am Marketing haben oder Kundenwerbung.
Gleichzeitig mit der Einreichung der CFTC-Beschwerde hat die US-Staatsanwaltschaft des südlichen Bezirks von New York Hayes, Delo, Reed und eine weitere Person angeklagt, BitMEX vorsätzlich dazu gebracht zu haben, gegen das Bankgeheimnis zu verstoßen, und eine Verschwörung, um dasselbe zu begehen Vergehen. Die Angeklagten haben sich in der Strafsache nicht schuldig bekannt.
Die CFTC fordert die Öffentlichkeit dringend auf, die Registrierung eines Unternehmens bei der CFTC zu überprüfen, bevor Gelder gebunden werden. Wenn er nicht registriert ist, sollte ein Kunde vorsichtig sein, diesem Unternehmen Gelder zur Verfügung zu stellen. Der Registrierungsstatus eines Unternehmens kann mit NFA BASIC ermittelt werden .
Kunden können verdächtige Aktivitäten oder Informationen, wie etwa mögliche Verstöße gegen Gesetze zum Warenhandel, über die gebührenfreie Hotline 866-FON-CFTC (866-366-2382) der Abteilung für Durchsetzung melden oder einenHinweis oder eine Beschwerde online einreichen oder sich an die CFTC-Whistleblower-Büro . Whistleblower haben Anspruch auf zwischen 10 und 30 Prozent der Geldstrafen, die aus dem CFTC-Kundenschutzfonds gezahlt werden, die durch Geldstrafen finanziert werden, die von Verstößen gegen das CEA an die CFTC gezahlt werden.
Die CFTC dankt dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) für seine Unterstützung in dieser Angelegenheit. Die CFTC dankt und erkennt auch die Unterstützung der Hong Kong Securities and Futures Commission, der Bermuda Monetary Authority und der Financial Service Authority Seychellen an.
Die für diesen Fall zuständigen Mitarbeiter der Division of Enforcement sind Carlin Metzger, Joseph Platt, Joy McCormack, Ray Lavko, Elizabeth N. Pendleton, Scott R. Williamson und Robert T. Howell. Auch Mitarbeiter der Abteilungen Marktaufsicht, Clearing und Risiko sowie der Abteilung Marktteilnehmer halfen in dieser Angelegenheit.
Quelle -CFTC- https://www.cftc.gov
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Mittwoch, August 11, 2021
Dynamics Incorporated auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 11.08. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes unautorisierte Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Dynamics Incorporated
1700 Broadway, 20th Floor, Carnegie Hall,
New York, NY,
UNITED STATES OF AMERICA, 10019
Telefon: +19173988370, +19176755524
Email: info@dynamicsincorporated.com
Website: www.dynamicsincorporated.com
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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EXPRESS INKASSO® GmbH
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Dienstag, August 10, 2021
Prime SAS Wealth auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 10.08. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien
Prime SAS Wealth
101 Boulevard Malesherbes
Paris 8e Arrondissement Cedex,
75008 France
12 Threadneedle Street,
Cornhill, London, EC2R 8AY
Telefon: 02081570221
Email: info@primesaswealth.com
Website: https://primesaswealth.com/
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
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Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
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Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Cash Forex Group / CFX auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 10.08.2021 mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Cash Forex Group / CFX
Die schwedische Finanzaufsichtsbehörde (FI) hat Informationen erhalten, dass Personen, die sich als Vertreter der Cash Forex Group (CFX) ausgeben, schwedischen Verbrauchern Finanzdienstleistungen anbieten.
Nach den Ermittlungen von FI gibt es CFX nicht. CFX ist von FI nicht zur Ausübung von Wertpapier- oder anderen Finanzgeschäften in Schweden zugelassen und unterliegt daher nicht der Aufsicht von FI. CFX wurde auch von keinem anderen EWR-Land bei Finansinspektionen über grenzüberschreitende Aktivitäten informiert.
FI warnt Anleger und andere Personen davor, mit Unternehmen zu handeln, die nicht zur Ausübung von Finanztätigkeiten zugelassen sind. Alle Unternehmen mit einer Lizenz in Schweden finden Sie unter www.fi.se im Unternehmensregister.
CFX verfügt über eine Website (www.cfxisverige.se) und verwendet die folgenden Kontaktangaben:
Cash Forex-Gruppe / CFX
E-Mail:
info@cfxisverige.se
sales@cfxisverige.se
order@cfxisverige.se
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• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
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Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
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Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Montag, August 09, 2021
Medallion Asset Management LLC auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 09.08. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes unautorisierte Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Medallion Asset Management LLC
225 Broadway
New York, NY
UNITED STATES OF AMERICA, 10007
Telephone: +16464800359
Fax: +16318505655
Email: info@medallionassetmanagementllc.com
Website: www.medallionassetmanagementllc.com
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Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
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Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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