Dienstag, Dezember 15, 2020
Expertzoption: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 15.12.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Expertzoption
Die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") hat Kenntnis von einem Unternehmen erlangt, das unter dem Namen Expertzoption operiert und eine Internetpräsenz unter https://expertzoption.com/index hat. Das Unternehmen behauptet, dass "Expertzoption eine von der maltesischen Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") ausgestellte Wertpapierdienstleistungslizenz der Kategorie 3 besitzt".
Auf dieser Website werden die Lizenznummer, die registrierte Adresse und andere Unternehmensdaten eines in Malta lizenzierten Unternehmens unbefugt verwendet und angegeben.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass Expertzoption KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist und NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei Expertzoption wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist.
Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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ESK-Schutzbund@email.de
Montag, Dezember 14, 2020
WFT Group / WFT World auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.12. 2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
WFT Group / WFT World
6 Snow Hill, Farringdon
London EC1A 2AY,
Vereinigtes Königreich
23/45 Clarence St
Sydney NSW 2000,
Australien
Avenue des Morgines 12
1213 Lancy
Schweiz
15 Rue de l'Industrie
8069 Bertrange
Luxemburg
Telefon: +442080971155; +61279083557
E-Mail: support.en@wft.world
Website: https://www.wft.world; http://www.wft.group
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Fronter Decision GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. November 2020 gegenüber der Fronter Decision GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Fronter Decision GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Crystal Finance & Co Ltd.: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Stückaktien der Nowea Energy Inc.
Die BaFin hat am 7. Dezember 2020 das öffentliche Angebot von Stückaktien der Nowea Energy Inc. durch die Crystal Finance & Co Ltd., laut eigenen Angaben mit Sitz in Fortis House Spencer Dock, North Wall, Dublin 1, Irland, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf die Crystal Finance & Co Ltd. keine Stückaktien der Nowea Energy Inc. zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
Die Untersagung erfolgte, weil ein hinreichend begründeter Verdacht für ein öffentliches Angebot ohne die Veröffentlichung eines zuvor gebilligten Prospektes vorlag.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme - nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Vendor Investment Group auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.12.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Vendor Investment Group
Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, die Vendor Investment Group zu vertreten, den Wertpapierhandel anbieten.
Die Vendor Investment Group behauptet, ein Büro in Schweden und eine "Investment Business License" zu haben, aber FI hat nicht feststellen können, dass die Vendor Investment Group ein laufendes Unternehmen ist. Die Vendor Investment Group ist weder von FI autorisiert, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen zu betreiben, noch steht sie unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht autorisiert sind, Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Liste der Firmen, die berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten, kann unter www.fi.se unter Company Register eingesehen werden.
Die Vendor Investment Group hat eine Website (https://vendorinvestment.com/ ) und verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
Vendor Investment Group / Vendor Investments Ltd
745 Hagenes Keys Peloponnese
Western Greece and the Ionian
Argolis Regional Unit
Municipality of Nafplio, Greece
Skarpogatan 3-5
PO Box 27829
11593 Stockholm
Sweden
Email: info@vendorinvestment.com
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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Die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) warnt die Öffentlichkeit vor Finanzbetrug durch nicht autorisierte Investment Anbieter.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.12.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com/ mitgeteilt wurde, warnt die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) https://www.fsc.bg/bg/ die Öffentlichkeit vor Finanzbetrug durch die folgenden nicht autorisierten Investmentintermediäre:
Capital Engineering AD
Grand Eastern Market EOOD
International Management Brokers EOOD
Bei der FSC gingen zahlreiche Beschwerden gegen die aufgezählten Unternehmen ein:
„Capital Engineering AD“ (frühere Bezeichnung „Finance Engineering“),
„Grand Eastern Market EOOD“, „Market Progress EOOD“, „International Management Brokers EOOD“ (frühere Bezeichnung „Alternative“) Finanziell “),
„ Alternativa BG EOOD “(später umbenannt in„ Bullion Vault EE “),„ Positiva Front Office EOOD “(frühere Bezeichnung„ Positiva Capital “) und„ Positiva Europe Headquarters EOOD
Die Financial Supervision Commission warnt Nutzer, potenzielle Investoren und die Öffentlichkeit, dass den oben genannten Unternehmen keine Lizenz zur Tätigkeit als Anlagevermittler erteilt wurde. Aus diesem Grund sind die aufgezählten Unternehmen nicht berechtigt, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien im Sinne von Artikel 6 des Gesetzes über Märkte für Finanzinstrumente auszuführen Sie sind berechtigt, finanzielle Mittel auf ihren Bankkonten zu erhalten, um sie in Finanzinstrumente zu investieren.
Die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und die Durchführung von Anlagetätigkeiten dürfen ausschließlich von einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt werden, deren Sitz oder Hauptsitz sich im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien befindet und denen eine Lizenz erteilt wurde für die Tätigkeit als Anlagevermittler gemäß der im Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente festgelegten Reihenfolge und Bedingungen. In diesem Zusammenhang können Wertpapierdienstleistungen auf dem Gebiet der Republik Bulgarien ausschließlich erbracht werden durch:
Von FSC lizenzierte Anlagevermittler;
Anlagevermittler - von der bulgarischen Nationalbank lizenzierte Banken;
Von den zuständigen Behörden anderer EWR-Mitgliedstaaten zugelassene Anlagevermittler, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien nach dem Gesetz Wertpapierdienstleistungen erbringen (Kapitel 4, Abschnitt II des Gesetzes über Märkte für Finanzinstrumente);
Anlagevermittler aus Drittländern, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien Wertpapierdienstleistungen gemäß Kapitel 4 Abschnitt III des Gesetzes über Märkte für Finanzinstrumente erbringen.
Detaillierte Informationen zu den lizenzierten Anlagevermittlern und Banken, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien berechtigt sind, finden Sie auf der Internetseite des FSC: http://212.122.187.59/public/index.php?lang=bg .
Als Hinweis auf das Problem, dass der potenzielle Investor ein Betrugsopfer ist, könnte der Umstand angesehen werden, dass die im Vertrag als Anlagevermittler angegebene Bezeichnung des Unternehmens von der Bezeichnung des Unternehmens abweicht, auf dessen Rechnung die jeweiligen finanziellen Mittel übertragen werden sollen. Letzteres wird als "Dienstleistungsunternehmen" oder "Verwahrungsunternehmen" bezeichnet. Weder im Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente noch in dem anderen für die Tätigkeit der Anlagevermittler geltenden Rechtsrahmen gibt es Begriffe wie „Dienstleistungsunternehmen“ oder „Depotgesellschaft“ für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten in den Sinn des zitierten Gesetzgebungsaktes.
FSC warnt potenzielle Anleger, dass sie vor der Übertragung ihrer für den Handel mit Finanzinstrumenten bestimmten finanziellen Ressourcen immer die Website des FSC überprüfen sollten, um Informationen darüber zu erhalten, ob der jeweiligen Person, auf deren Konto sie Geld überweisen möchten, eine Lizenz zum Handeln erteilt wurde Investmentvermittler.
Diese Prüfung muss auf der Website des FSC durchgeführt werden, nämlich: http://www.fsc.bg/bg/und / oder auf den Websites der jeweiligen zuständigen EU-Behörden sowie auf der Internetseite der Europäischen Wertpapiere und Markets Authority (ESMA) - https://www.esma.europa.eu/ .
Eine Liste der Anlagevermittler, die FSC nicht über ihre Absicht informiert haben, Wertpapierdienstleistungen auf dem Gebiet der Republik Bulgarien zu erbringen, finden Sie auf der Website des FSC unter: https://www.fsc.bg/bg/podnadzorni-litsa/notifikatsii / notifikatsii-polucheni-v-kfn / .
Der Handel mit einem Vermittler, der nicht in den betreffenden Listen eingetragen ist, bedeutet, dass dieser seine Tätigkeit rechtswidrig ausübt, also ohne die dafür erforderliche Lizenz. Dies führt zu einem Mangel an Sicherheit hinsichtlich der investierten Ressourcen.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Freitag, Dezember 11, 2020
OctaFX (betrieben von Octa Markets) auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 11.12.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
OctaFX (betrieben von Octa Markets)
Postfach 1510, Suite 350, Griffith Corporate Center,
Beachmont, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
Telefonnummer:
+44 20 3322 1059
Webseite:
https://octafx.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
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FxTrade Gains: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 11.12.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
FxTrade Gains
Die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde ("MFSA" oder "die Behörde") hat Kenntnis von einem Unternehmen erlangt, das unter dem Namen FxTrade Gains tätig ist und eine Internetpräsenz unter https://www.fxtradegains.com/ hat. Der Rechtsträger behauptet, dass er "eine von der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde ("MFSA") ausgestellte Lizenz für Wertpapierdienstleistungen der Kategorie 3 besitzt".
Auf dieser Website werden die Lizenznummer, die eingetragene Adresse und andere Unternehmensdaten eines in Malta lizenzierten Unternehmens unbefugt verwendet und genannt.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf hinweisen, dass FxTrade Gains KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist und NICHT von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass es sich bei FxTrade Gains wahrscheinlich um ein System dubioser Natur mit einem hohen Risiko von Geldverlusten handelt. Die Öffentlichkeit sollte daher von jeglichen Geschäften oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen Abstand nehmen.
Die MFSA möchte Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, wenn sie sich nicht vergewissert haben, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen zugelassen ist. Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
ESK-Schutzbund@email.de
Donnerstag, Dezember 10, 2020
Speed Payments OÜ: Information der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 10.12.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) (http://www.fi.ee) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Speed Payments OÜ
Die Financial Supervision Authority informiert Kunden und Investoren darüber, dass das Unternehmen Speed Payments OÜ (Registrierungscode 14465777) keine Lizenz zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland hat und daher nicht berechtigt ist, Wertpapierdienstleistungen in Estland zu erbringen. Diese Firma bietet die Möglichkeit, auf ihrer Website zu handeln https://www.arotrade.com/.
Eine Liste der Unternehmen, denen von der Finanzaufsichtsbehörde eine Aktivitätslizenz erteilt wurde oder die in Estland möglicherweise grenzüberschreitend tätig sind Dienstleistungen finden Sie auf der Website der Financial Supervision Authority unter http://www.fi.ee.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de
Ein Anleger berichtet über seine Erfahrung mit Bitcoin Era bzw. MDX 500
Immer wieder werden Anleger durch „verlockende Anlage-Angebote“ im Internet und auch am Telefon um ihr Erspartes gebracht. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung warnt auf seinen Internetseiten ständig sich nicht durch telefonische vermeintlich lukrative Anlage-Angebote täuschen zu lassen. Der ESK hat auch vor nachstehend genannten Unternehmen gewarnt:
Bitcoin Era ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die BaFin weist darauf hin, dass sie Anbietern, die unter der Bezeichnung „Bitcoin Era“ Geschäfte über Kryptowährungen anbieten, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.
MDX 500 steht auf der Warnliste der Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien. MDX 500 ist nicht von der FCA autorisiert Aktivitäten für die eine Genehmigung erforderlich ist zu erbringen.
Nachstehend geben wir den uns von einem betroffenen Anleger zur Verfügung gestellten Text zu Bitcoin era bzw. mdx 500 wieder:
Über Bitcoin era investierte ich 500 Euro. Diese wurden dann bei mdx 500 angelegt. Es würde mir ein Handel vorgespielt, wo mein Geld langsam aber sich auf die 400.00€ runtergefahren wurde.
Ständige Anrufe, von unterschiedlichen Nummern sollten mich veranlassen Geld nach zu schießen. Diese Entwicklung veranlasste mich eine Auszahlung zu veranlassen. Dieses gelang mir nicht!! Mehrmals versuchte ich Kontakt mit mdx500 oder Bitcoin era aufzunehmen. Mit keinem Erfolg.
Ich setze per Mail eine Frist zur Auflösung meines Kontos bis zum 15.12. unter Androhung von Rechtsmitteln, falls wieder keine Reaktion erfolgte.
Heute wurde ich unter der Telefonnummer +442080895121 aus England angerufen und mir wurde gesagt, das mein Gesprächspartner mit mir Anweisungen durchgehen will um mein Geld zurück zu bekommen! Dazu müsste ich aber das Programm "anydesk" installieren.
Das tat ich um auch zu sehen, was passiert. Durch geschickte Gesprächsführung sollte ich dann meine Bankverbindung öffnen um so meine Legitimation nachzuweisen und er würde dann sofort das Geld auf mein Konto überweisen. An dieser Stelle brach ich das Gespräch ab.
Es handelt sich hier um ein ausgeklügeltes Betrugssystem!!!!
Ich denke dass genau die Rückforderung das Ziel dieser Betrüger ist. Da jeder sein Geld zurück haben will ist dann die Auszahlungmasche die große Abräumung !!!
Diese Handlungen sollten dringend veröffentlicht werden.
Hier endet der Bericht des Anlegers.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Darüber hinaus gibt der ESK Anlegern die Möglichkeit auf seinen Internetseiten über ihre Erfahrungen bei der Geldanlage zu berichten. So können oftmals gemeinsame Erfahrungen ausgetauscht und Zusammenschlüsse zur Wiederbeschaffung verlorenen Kapitals gebildet werden. Denn, auf den Versuch das verlorene Geld wieder zurück zu holen darf man auf keinen Fall verzichten.
• Ob dabei die Konjunktiv-Spekulationen so mancher sogenannter Anlegerschutzanwälte hilfreich bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes sind, muss jeder betroffene Anleger für sich alleine entscheiden. 'Hätte, hätte, Fahrradkette'" da wird von Dingen geredet die vielleicht so sein werden – oder kommen könnten, bevor sich am Ende wieder herausstellt „Hätte, hätte Fahrradkette ...“
Jeder betrogene Anleger kann auf den Internetplattformen des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung seine Anlagegeschichte erzählen und dort einstellen lassen. Name und Anschrift werden nicht genannt.
Ein paar Tipps für Ihre Beiträge
Wir vergleichen uns nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert. Halten Sie Ihre Beiträge so kurz wie möglich bzw. so lang wie nötig. Bilden Sie möglichst kurze Sätze. Schreiben Sie verständlich, anschaulich, nennen Sie Namen, verzichten Sie auf Abkürzungen, erzählen Sie die Vorgeschichte, zeigen Sie die Zusammenhänge auf. Beachten Sie bitte, Ihr Recht auf Meinungsfreiheit endet da wo Sie in Schutzrechte anderer eingreifen. Also vermeiden Sie: Beleidigung, üble Nachrede und die Verleumdung.
• Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Mittwoch, Dezember 09, 2020
SolidCapital auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 09. Dezember 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
SolidCapital
Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.12.2020 teilt die FMA daher mit, dass
SolidCapital
www.solidcapital.io
support@solidcapital.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:
ESK-Schutzbund@email.de
Bitcoin Revolution auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 09.12. 2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Bitcoin Revolution
9 Appold Street EC2A 2AP London
Telephone: 0203 2131 386
info@bitcoinrevolution.org
www.bitcoinrevolution.org/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Slinqo Group LTD (“Finexics”) auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 09. Dezember 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Slinqo Group LTD (“Finexics”)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.12.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Slinqo Group LTD (“Finexics”)
mit angeblichem Sitz in
23 Sofouli, 2064 Nikosia, Zypern
https://finexics.io
support@finexics.io
compliance@finexics.io
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Pulse Markets Ltd./Handelsplattform pulstrade.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 06. November 2020 bzw. 23. November 2020 gegenüber der Pulse Markets Ltd., Mauritius, Betreiberin der Handelsplattform pulstrade.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform pulstrade.com wird deutschen Kunden die Möglichkeit geboten, Geschäfte über Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Forex-Produkte mit der Pulse Markets Ltd.abzuschließen.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihre Betreiberin nicht und handelt daher unerlaubt. Eine angabegemäß auf Mauritius erteilte Lizenz reicht hierfür nicht aus. Der BaFin liegen Hinweise auf eine weitere (vorgebliche) Geschäftsanschrift der Gesellschaft in Großbritannien vor.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Dienstag, Dezember 08, 2020
Fenix Funds / Retrom Ltd auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 08.12. 2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Fenix Funds / Retrom Ltd
Bulgaria, Lovetch District
Yablanitsa municipality
Dobrevtsi Village 5762
Georgi Benkovski No 42
Email Address: support@fenix-funds.pro; compliancem@fenix-funds.pro
Phone number: +441512512531854; 07709525832: 01925201182: 01925201164
Website: https://fenix-funds.pro
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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Montag, Dezember 07, 2020
MDX 500 auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 04.12. 2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
MDX 500
Swissmill Tower Sihlquai 306,
8005 Zürich, Switzerland
support@mdx500.com
Phone number: 41449747070
Website: https://mdx500.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Betriebsschließung in Corona Zeiten, was nun? UTR e.V. Fördergemeinschaft hilft sofort!
Bundesregierung und Versicherungen haben eine typische Gemeinsamkeit. Große Töne spucken, von wegen „wir lassen keinen im Regen stehen“. Aber wenn es dann anfängt zu regnen, gibt es leider keine Regenschirme oder die bereits verteilten werden wieder eingezogen.
Mittlerweile wurden weitere einschränkende Maßnahmen wegen der Pandemie durch die Bundesregierung ergriffen, was wiederum massive Probleme für Inhaber von Gaststätten und Restaurants sowie Hotels mit sich bringt, obwohl man noch den vorherigen Lockdown nicht vollständig bewältigt hat. Die Schäden durch die Corona-Maßnahmen sind mittlerweile größer als die durch Corona selbst
Restaurants sowie Gaststätten müssen vorübergehend, wie lange ist noch nicht endgültig heraus, schließen und Hotels dürfen nur Geschäftsreisende aufnehmen, aber auch andere Gewerbetreibende sind massiv davon betroffen. Den Betrieben flattern jedoch die Rechnungen trotz Corona weiterhin ins Haus und in vielen Fällen sind die Reserven aufgebraucht. Die Betriebe werden von Lockdown zu Lockdown genötigt und das so lange bis auch die letzte Kneipe nicht mehr aufmachen kann.
Da klingt es doch wie Hohn, wenn der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) ein positives Zwischenfazit zum Teil-Lockdown gezogen hat und feststellt wird, dass der von Bund und Ländern beschlossene Lockdown light in den Kommunen „sichtbar Wirkung“ zeigt. Leere Innenstädte, geschlossene Gastronomiebetriebe. Was ist da positiv?
Normal ist doch jeder für seinen Schutz selbst verantwortlich.
Dürfen die Bürger nicht mehr selbst entscheiden, wie viel Schutz sie für sich persönlich in Anspruch nehmen möchten? Jeder der einen Gastronomiebetrieb besucht, tut dies freiwillig. Warum also zwingt man diese Betriebe zur Schließung? Das begründet man mit dem Totschlagargument des „gegenseitigen Schützens“. Wie gut diese medial intensiv verbreitete Gehirnwäsche schon funktioniert, kann jeder selbst testen, indem er einmal einen Supermarkt ohne Maske betritt.
Es ist nicht in Ordnung die Gastronomie, obwohl sie alle behördlichen Auflagen mit viel Geld und Arbeitskraft erfüllt hat, zur Schließung zu zwingen.
Hier werden gesunde Betriebe in den Ruin getrieben. Die angekündigten finanziellen Kompensationen sind nicht mehr als Kosmetik. Vor allem können die auch nicht auf Ewig bezahlt werden. Wenn der Staat den Bürgern das verbietet, was eigentlich etwas ganz Normales ist, nämlich eine Gaststätte zu betreiben und auch für jedermann zugänglich zu machen, dann greift er unverhältnismäßig in die Grundrechte ein und zerstört viele Existenzen und unterbindet die sozialen Kontakte der Bürger.
Von vielen Seiten wird vom neuerlichen Lockdown Betroffenen geraten, sich gerichtlich gegen die im November gefassten Corona-Beschlüsse zu wehren. Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sieht die
Möglichkeit, Grundrechtseingriffe durch Gerichte überprüfen zu lassen durchaus positiv. Allerdings sind für die Kläger die Erfolgsausichten sehr überschaubar.
Wer die vom Staat versprochene unbürokratische Hilfe sucht, wird bitter enttäuscht.
An der bekannten Regelungswut der Bürokratie hat sich nämlich nichts geändert. Wer in dieser Situation über eine Betriebsschließungsversicherung verfügt, wähnt sich nicht selten in einer trügerischen Sicherheit. Wie bereits anlässlich des letzten Lockdowns geschehen, stellt sich erneut die Frage, ob das Risiko einer Unterbrechung und damit einer Schließung eines Betriebes neben möglichen Fördermitteln durch eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung, sofern vorhanden, das Problem abfedern kann.
Schon damals gab es von Anfang natürlich von Seiten der Versicherungswirtschaft massive Widerstände, und man möchte von deren Seite mit allen Mitteln verhindern, die Kosten übernehmen zu müssen. Teilweise wird versucht, mit völlig unakzeptablen Zahlungsangeboten im Bereich von 10-15 % die Versicherungsnehmer loszuwerden. Wahrscheinlich hofft man insgeheim, das Ganze wird durch Fördermittel und Überbrückungshilfen vom Staat aufgefangen.
Betrachtet man sich allerdings die Rechtslage, so bestehen sicherlich Chancen für die Betroffenen, höhere Ansprüche als die mageren Angebote der Versicherungen, durchzusetzen. Mehrere Landgerichte haben bereits den Forderungen von Versicherungsnehmern stattgegeben und bei diesen Verfahren wurde überwiegend ein die Leistungspflicht der Versicherungen auslösender Versicherungsfall angenommen.
Die Betroffenheit der Unternehmen von einer behördlichen Anordnung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes war zu bejahen und, in den allermeisten Fällen, so die Gerichte, läge eine Allgemeinverfügung einer zuständigen Behörde vor, welche die Rechtsgrundlage bildet. Ferner wird angenommen, dass das neuartige Virus und die neuartige Erkrankung unter die entsprechenden Vorschriften zu subsumieren sind. Die Regelung sei wie gesagt, nicht abschließend, sodass darunter auch der jetzige Erreger fällt. Die Versicherer hingegen wenden in der Regel ein, dass allgemeine landesrechtliche Schließungsverfügungen nicht ausreichen, um einen Zahlungsanspruch auszulösen. Sie verweisen weiter darauf hin, dass im Betrieb eine Infektion aufgetreten sein muss. Ferner wird das Argument herangezogen, dass das Virus COVID-19 nicht explizit in den Versicherungsbedingungen der Police genannt wird. In jedem Fall sollte das Ganze rechtlich überprüft werden und die Chancen für eine Klage sind sicherlich vorhanden.
Die vom Lockdown betroffenen Unternehmer können mit Krediten oder Überbrückungshilfen die Krisensituation für ihre Betriebe nicht auf Dauer meistern. Außerdem sind die Antragsbedingungen und die Verwendungsmöglichkeit einer Überbrückungshilfe nur bedingt praxistauglich. Schulden zu machen oder finanzielle Hilfe vom Staat zu nutzen, geht nicht ohne Folgen ab. Es ist deshalb dringend notwendig über Probleme und Fragen zum Thema Unternehmensrecht externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der UTR e.V. unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der betroffenen Unternehmer, den Erhalt ihres Unternehmens.
Lösungen gibt es dafür zur Genüge, sie müssen nur erkannt und angestrebt werden. Mit den sich aus dem Lockdown ergebenden rechtlichen Problemen sind die betroffenen Unternehmen bei den Rechtsexperten des UTR e.V. in besten Händen und können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der UTR e.V. Vertragsanwälte profitieren. Diese Experten beraten im Unternehmens-, Versicherungs- und Steuerrecht und übernehmen im Streitfall auch die Vertretung vor Gericht.
Vom Lockdown betroffene Unternehmer die verlässlich wissen möchten, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen, können als Fördermitglied des UTR e.V. (einmalig 75.- EURO Förderbeitrag) eine kostenlose erste Orientierungsberatung durch einen UTR e.V. Vertragsanwalt in Anspruch nehmen.
Die meisten Unternehmer sind überrascht, mit wie wenig eigenem Einsatz sich ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun können. Die Erfolgsaussichten bei fachgerechtem Tätigwerden eines erfahrenen Rechtsanwaltes sind überdurchschnittlich hoch. Der Aufwand lohnt in der Regel! Intern hat die Kanzlei die Abläufe für diese Fälle so perfektioniert, so dass sie als UTR e.V. Fördermitglied von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“ profitieren.
Die Informationen eines Erstgesprächs genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung auszusprechen und Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird.
Durch die 50%-ige Übernahme des vom Anwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars durch die ESK Fördergemeinschaft, wird jedem Unternehmer ermöglicht, dass er eine seriöse, fachkundige anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch nehmen kann. Mit exzellenter Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung Ihres Unternehmens.
Betroffene Unternehmer können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur UTR e.V. Fördergemeinschaft anfordern.
UTR Umwelt Technik Recht e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D-64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
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E-Mail
dokudrom@email.de
An All New Investments (VA) Limited auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 07.12.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
An All New Investments (VA) Limited (Also known as LegacyFX)
Govant Building, Kumul Highway, P.O Box 1276
Port Vila, Republic of Vanuatu
info@allnewinvestment.com support@legacyfx.com compliance@legacyfx.com complaints@legacyfx.com dealing@legacyfx.com affiliate@legacyfx.com
Phone Number: 41315087455
Website: https://www.legacyfx.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Sonntag, Dezember 06, 2020
Energiewende-Wahnsinn: Das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg, eines der modernsten Kohlekraftwerke, kann stillgelegt werden.
Mit der von der Politik zum Naturgesetz erhobenen Energiewende werden die Steuerzahler zur Melkkuh der Nation degradiert. Mit ihren gewaltigen Steuerleistungen finanzieren die Bürger den Ausstieg aus einer sicheren Energieversorgung in eine grüne Schönwetter Stromversorgung. Wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht wird es dunkel in Deutschland.
„Es ist nur eine Frage der Zeit bis der erste flächendeckende Blackout die Bürger erkennen lässt, dass die Energiewende voll vor die Wand gefahren wurde und sie nun dafür bezahlen dürfen“ ist sich Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sicher. Aber es gibt Hoffnung! „Denn so einen Tritt vors Schienbein der Bürger und der damit verbundene dreiste Griff in deren Brieftasche lässt für die Zukunft ein komplett anderes Wahlverhalten erwarten,“ sagt Roosen.
Lesen Sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas
Aus für Hamburg-Moorburg: Modernes Kraftwerk darf abgeschaltet werden
Ein weiterer Hammer in der Elektrizitätsversorgung Deutschlands: Das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg kann stillgelegt werden. Die Bundesnetzagentur hat heute mit der Zuschlagnummer KVBG20-1/007 und KVBG20-1/008 die Stillegung beider Blöcke genehmigt.
Damit wird voraussichtlich eines der modernsten Kohlekraftwerke abgeschaltet, das 2015 in Betrieb genommen wurde und im Kraftwerksmassstab noch als nagelneu gilt. Die Laufzeit dieser knapp drei Milliarden Euro teuren Anlage war bis vorerst 2038 eingeplant.
Das Kraftwerk spielt eine wichtige Rolle in der Stromversorgung im Norden Deutschlands, in Hamburg und Umgebung mit Hafen, Metallbetrieben und schließlich Airbus.
Der schwedische Betreiber Vattenfall hatte schon seit langem die Lust an seinem Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg verloren und wollte es abschalten. Die beiden Blöcke dieses modernsten und damit auch umweltfreundlichsten Kohlekraftwerkes weisen mit 46 Prozent einen sensationell hohen Wirkungsgrad auf; das bedeutet, dass ein hoher Anteil der in der Kohle enthaltenen Energie in Strom umgewandelt werden kann. Damit sinkt der Verbrauch an Brennstoff und - wer will – auch der CO2-Ausstoss. In die Abgasstränge ist die technisch neueste Filtertechnik eingebaut, die alle Schadstoffe zurückhält. Die Kraftwerkstechnik wurde so entwickelt, dass die Leistung innerhalb einer Viertelstunde hochgefahren werden kann. Bisher waren Kohle- und Kernkraftwerke dafür geeignet, die sogenannte Grundlast zu liefern, also gleichmäßig hohe Energiemengen zu erzeugen. Starke Schwankungen sorgen für erhebliche thermische Probleme, wenn sich Kessel und Rohre unter Hitze ausdehnen – oder zusammenziehen. Das Problem haben die Ingenieure gelöst.
Doch jahrelange Angriffe und Einsprüche von Grünen, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden wie BUND kosteten letztlich zu viel Geld.
Aus Unternehmenssicht ist es wirtschaftlicher, sich den Ausstieg vom Steuerzahler bezahlen zu lassen als immer mehr Geld zu verbrennen. Der grüne Umwelt- und Energiesenator Jens Kerstan begrüsste schon früher ein schnelles Abschalten Moorburgs: »An der Börse gibt es ein Überangebot an Strom, deshalb ist die Versorgungssicherheit Hamburgs auch ohne Moorburg nicht gefährdet.«
Er erklärte nicht weiter, woher der Strom in Mangelzeiten kommen soll, wenn Flaute herrscht und die Sonne nicht scheint wie in diesen Wochen. Dieses »Überangebot« ist nur zeitlich begrenzt entsprechend der Schwankungen von Sonne und Wind vorhanden.
Ob jetzt der Vorsitzende des Industrieverbandes Hamburg um die Versorgungssicherheit Hamburgs bangt oder nicht, ist aus grüner Sicht des Vielfliegers Kerstan gleichgültig. (Zu seinen Flügen in sein Ferienhaus auf Mallorca: »Es wäre nicht authentisch, für ein Amt auf Zeit meine Urlaubsplanung und Familientradition komplett zu verleugnen.«)
Vattenfall hatte im September das Kraftwerk zur Stillegung angemeldet, heute hat die Bundesnetzagentur überraschend die Ergebnisse des »Ausschreibungsverfahrens zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen für den Gebotstermin 1. September 2020 gemäß § 24 Abs. 1 KVBG« – wie es so schön verharmlosend heißt - öffentlich bekannt gemacht.
Im nächsten Schritt müssen die Übertragungsnetzbetreiber prüfen, ob die beiden Kraftwerksblöcke Hamburg-Moorburg »systemrelevant« sind. Falls ja, dürfen sie nicht abgeschaltet werden, ansonsten können sie im kommenden Jahr stillgelegt werden.
Insgesamt dürfen seit heute elf Betreiber ihre Kraftwerke stillegen und erhalten dafür insgesamt 317 Millionen Euro als sogenannte Stilllegungsprämie. Wieviel Vattenfall davon erhält, wurde bisher nicht öffentlich bekannt. Jedenfalls gilt als Höhe für die Entschädigungszahlungen an die Kraftwerksbetreiber der Wert von 165.000 Euro pro MW.
Vattenfall-Deutschland-Chef Tuomo Hatakka: »Jetzt werden wir die Planungen für die vorzeitige Schließung vorantreiben. Dazu gehört auch, unsere Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu unterstützen beziehungsweise in verantwortungsvoller Weise andere Optionen zu vereinbaren.«
Das Kohleausstiegsgesetz greift: Der Betrieb auch neuer und moderner Kohlekraftwerke wurde so verteuert, dass es für Unternehmen sinnvoller ist, sich die Stillegung bezahlen zu lassen als das Kraftwerk weiter zu betreiben und günstig und zu zuverlässig Strom zu liefern.
***
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der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.
„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Samstag, Dezember 05, 2020
Die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich warnt zur Vorsicht bei Angeboten zu Kapitalanlagen in Container.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 05.12.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich https://www.amf-france.org Anleger nachdrücklich, Vorschlägen zur Investition in Container mit größter Wachsamkeit zu begegnen.
Nach mehreren Berichten von Investoren warnt die Autorité des Marchés Financiers die Öffentlichkeit vor Angeboten zur Investition in Container. Der AMF empfiehlt, dass Anleger nicht auf Angebote von Einzelpersonen reagieren sollten, in Container zu investieren, ohne vorher zu prüfen, ob diese Personen über die erforderlichen Garantien oder Genehmigungen verfügen.
Dem AMF ist bekannt, dass einige Investoren von Direktvermarktern telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden, die ihnen die Möglichkeit bieten, in Container zu investieren, auf die über eine Online-Plattform zugegriffen werden kann. Anleger werden dann gebeten, einen falschen Mietvertrag oder ein Zeichnungsformular für ein angeblich legitimes Finanzprodukt zu unterzeichnen oder ein Sparbuchkonto mit Zinszahlungen, einen Private-Equity-Investmentfonds für Privatkunden oder ein befristetes Konto zu zeichnen.
Die Investition wird als hochprofitabel und risikofrei dargestellt. Tatsächlich stehen hinter solchen betrügerischen Angeboten keine Containerkäufe oder -mieten.
Im Allgemeinen erinnert der AMF Privatanleger daran, diese Richtlinien zur Wachsamkeit zu befolgen, bevor sie eine Investition tätigen:
• Seien Sie vorsichtig bei Versprechungen schneller Gewinne ohne Kompromisse. Eine hohe Rendite ohne hohes Risiko gibt es nicht.
• Lassen Sie sich nicht vom Anrufer überstürzen oder unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um darüber nachzudenken.
• Seien Sie misstrauisch gegenüber Anträgen auf Geldtransfers in Länder, die keine Verbindung zum Unternehmen oder zum Wohnsitzland des Anlegers haben.
• Nehmen Sie Informationen, die von Unternehmen mündlich oder schriftlich zur Verfügung gestellt werden, nicht zum Nennwert. Die Verwendung einer falschen Identität ist einfach und ein weit verbreitetes Problem.
• Geben Sie Ihre persönlichen Daten (Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Ausweisdokumente, Bankdaten, IBAN, Wohnsitznachweis usw.) nicht an Websites weiter, die Sie nicht für vertrauenswürdig halten.
• Hüten Sie sich vor Werbung, die Sie im Internet und insbesondere in sozialen Medien sehen. Sie sind das Jagdrevier für Betrüger, die nach neuen Opfern suchen.
Wenn das Unternehmen, das Sie kontaktiert hat, vom AMF nicht auf die schwarze Liste gesetzt wurde, bedeutet dies nicht, dass es berechtigt ist, Ihnen Finanzdienstleistungen zu erbringen.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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