Montag, Dezember 14, 2020
Die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) warnt die Öffentlichkeit vor Finanzbetrug durch nicht autorisierte Investment Anbieter.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.12.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com/ mitgeteilt wurde, warnt die bulgarische Kommission für Finanzaufsicht (FSC) https://www.fsc.bg/bg/ die Öffentlichkeit vor Finanzbetrug durch die folgenden nicht autorisierten Investmentintermediäre:
Capital Engineering AD
Grand Eastern Market EOOD
International Management Brokers EOOD
Bei der FSC gingen zahlreiche Beschwerden gegen die aufgezählten Unternehmen ein:
„Capital Engineering AD“ (frühere Bezeichnung „Finance Engineering“),
„Grand Eastern Market EOOD“, „Market Progress EOOD“, „International Management Brokers EOOD“ (frühere Bezeichnung „Alternative“) Finanziell “),
„ Alternativa BG EOOD “(später umbenannt in„ Bullion Vault EE “),„ Positiva Front Office EOOD “(frühere Bezeichnung„ Positiva Capital “) und„ Positiva Europe Headquarters EOOD
Die Financial Supervision Commission warnt Nutzer, potenzielle Investoren und die Öffentlichkeit, dass den oben genannten Unternehmen keine Lizenz zur Tätigkeit als Anlagevermittler erteilt wurde. Aus diesem Grund sind die aufgezählten Unternehmen nicht berechtigt, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien im Sinne von Artikel 6 des Gesetzes über Märkte für Finanzinstrumente auszuführen Sie sind berechtigt, finanzielle Mittel auf ihren Bankkonten zu erhalten, um sie in Finanzinstrumente zu investieren.
Die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und die Durchführung von Anlagetätigkeiten dürfen ausschließlich von einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt werden, deren Sitz oder Hauptsitz sich im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien befindet und denen eine Lizenz erteilt wurde für die Tätigkeit als Anlagevermittler gemäß der im Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente festgelegten Reihenfolge und Bedingungen. In diesem Zusammenhang können Wertpapierdienstleistungen auf dem Gebiet der Republik Bulgarien ausschließlich erbracht werden durch:
Von FSC lizenzierte Anlagevermittler;
Anlagevermittler - von der bulgarischen Nationalbank lizenzierte Banken;
Von den zuständigen Behörden anderer EWR-Mitgliedstaaten zugelassene Anlagevermittler, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien nach dem Gesetz Wertpapierdienstleistungen erbringen (Kapitel 4, Abschnitt II des Gesetzes über Märkte für Finanzinstrumente);
Anlagevermittler aus Drittländern, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien Wertpapierdienstleistungen gemäß Kapitel 4 Abschnitt III des Gesetzes über Märkte für Finanzinstrumente erbringen.
Detaillierte Informationen zu den lizenzierten Anlagevermittlern und Banken, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien berechtigt sind, finden Sie auf der Internetseite des FSC: http://212.122.187.59/public/index.php?lang=bg .
Als Hinweis auf das Problem, dass der potenzielle Investor ein Betrugsopfer ist, könnte der Umstand angesehen werden, dass die im Vertrag als Anlagevermittler angegebene Bezeichnung des Unternehmens von der Bezeichnung des Unternehmens abweicht, auf dessen Rechnung die jeweiligen finanziellen Mittel übertragen werden sollen. Letzteres wird als "Dienstleistungsunternehmen" oder "Verwahrungsunternehmen" bezeichnet. Weder im Gesetz über Märkte für Finanzinstrumente noch in dem anderen für die Tätigkeit der Anlagevermittler geltenden Rechtsrahmen gibt es Begriffe wie „Dienstleistungsunternehmen“ oder „Depotgesellschaft“ für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten in den Sinn des zitierten Gesetzgebungsaktes.
FSC warnt potenzielle Anleger, dass sie vor der Übertragung ihrer für den Handel mit Finanzinstrumenten bestimmten finanziellen Ressourcen immer die Website des FSC überprüfen sollten, um Informationen darüber zu erhalten, ob der jeweiligen Person, auf deren Konto sie Geld überweisen möchten, eine Lizenz zum Handeln erteilt wurde Investmentvermittler.
Diese Prüfung muss auf der Website des FSC durchgeführt werden, nämlich: http://www.fsc.bg/bg/und / oder auf den Websites der jeweiligen zuständigen EU-Behörden sowie auf der Internetseite der Europäischen Wertpapiere und Markets Authority (ESMA) - https://www.esma.europa.eu/ .
Eine Liste der Anlagevermittler, die FSC nicht über ihre Absicht informiert haben, Wertpapierdienstleistungen auf dem Gebiet der Republik Bulgarien zu erbringen, finden Sie auf der Website des FSC unter: https://www.fsc.bg/bg/podnadzorni-litsa/notifikatsii / notifikatsii-polucheni-v-kfn / .
Der Handel mit einem Vermittler, der nicht in den betreffenden Listen eingetragen ist, bedeutet, dass dieser seine Tätigkeit rechtswidrig ausübt, also ohne die dafür erforderliche Lizenz. Dies führt zu einem Mangel an Sicherheit hinsichtlich der investierten Ressourcen.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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