Mittwoch, Dezember 02, 2020
Waltika Partners LTD/ imperial-finance.co: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel.
Die BaFin hat gegenüber der Waltika Partners LTD, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 11. November 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft Waltika Partners LTD ist Betreiberin der Handelsplattform „Imperial Finance Group“, welche über die Domain imperial-finance.co erreicht werden kann, für finanzielle Differenzkontrakte (CFD), Devisen und Aktien.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.#
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Dienstag, Dezember 01, 2020
TechCapital Process OÜ: Information der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 01.12.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) (http://www.fi.ee) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
TechCapital Process OÜ
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass TechCapital Process OÜ (Registrierungscode 14399603) keine Genehmigung für die Erbringung von Investitionsdienstleistungen in Estland besitzt und daher TechCapital Process OÜ nicht befugt ist, Investitionsdienstleistungen in Estland zu erbringen.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, über die Webseite https://www.gulftrader.com/ mit Derivaten zu handeln. Die Liste der Unternehmen, die über eine Genehmigung von Finantsinspektsioon verfügen oder die grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland erbringen dürfen, ist auf der Webseite http://www.fi.ee zu finden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de
Handelsplattform cryptodeutsch.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 18.11.2020 gegenüber der Handelsplatt-form cryptodeutsch.com die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Über die Plattform cryptodeutsch.com werden deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) angeboten, die auf Forex-Produkte, Kryptowährungen, Aktien, Indizes sowie Rohstoffe und Waren (Commodities) laufen.
Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. cKWG. Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf der Internetseite nicht vorhanden. Eben sowenig werden dort Angaben zum Geschäftssitz oder dem verantwortlichen Unternehmen gemacht. Über E-Mail-Adressen mit dem Domänenteil cryp-todeutsch.com kontaktieren Personen deutsche Anleger und geben sich dabei als Mitarbeiter einer „Zulassungsabteilung“ im Auftrag einer „Börsenaufsichtsbehörde“ aus. In anderen Fällen, die der BaFin bekannt geworden sind, treten Personen auf diesem Wege auf und behaupten fälschlicherweise, für die Lizenzierung nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz zuständig zu sein. Für die Durchführung der vorgetäuschten Lizenzierung wird eine Zahlung verlangt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Montag, November 30, 2020
Any1Pro auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 30.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Any1Pro
Sofia 1463, Bulgaria,
66 Vitosha blvd
Uniqua LTD 27 great Marlborough ST
Roseau Commonwealth of Dominica
Telephone: +442080893967
Email: support@any1pro.com
Website: www.any1pro.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
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Samstag, November 28, 2020
CMG Markets, Mitz Holdings Ltd., Mitz Partnership OÜ auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
CMG Markets, Mitz Holdings Ltd., Mitz Partnership OÜ
Suite 305, Griffith Corporate Center, Postfach 1510,
Beachmont, Kingstown,
St. Vincent und die Grenadinen;
Harju Maakond,
Tallinn,
Kesklinna Linnaosa,
Roosikrantsi tn 2-701K, 10119,
Estland
Telefon: + 44-203-769-52-36
E-Mail: Compliance.de@cmgmarkets.io ; Compliance.ar@cmgmarkets.io
Website: cmgmarkets.io
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Freitag, November 27, 2020
byblos-holding.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 27. November 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Webseite auf ihre Warnliste gesetzt.
www.byblos-holding.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.byblos-holding.com, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Byblos Invest Holding anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass das Unternehmen, das sich als Byblos Invest Holding präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Darüber hinaus usurpiert die in dieser Warnung genannte Website www.byblos-holding.com die Identität des luxemburgischen Unternehmens Byblos Invest Holding SA, das in keiner Beziehung zu dieser Website steht.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Chin Kah Investments Pte Ltd. auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 27.11.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Chin Kah Investments Pte Ltd.
259 Arcadia Road # 06-01
Hillcrest Arcadia
Singapur 289852
Telefonnummer:
+65 3138 5567
Webseite:
www.chinkahinvpte.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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Market Pulse / IQ Global Evolution LTD Trade auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Market Pulse / IQ Global Evolution LTD
Trust Company Complex, Ajeltake Road
Ajeltake Island, Majuro,
Republic of the Marshall Islands, MH 96960.
Telephone: 442038857261
Website: www.marketpulse.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Donnerstag, November 26, 2020
Betrogen durch Online-Handelsplattformen? Es ist in vielen Fällen nicht zu spät, um sein Geld zurückzubekommen.
Dubiose Kapitalanlageangebote, die per Post, Fax, E-Mail oder Telefon (cold calling) eingehen, sollten vom Empfänger grundsätzlich ignoriert werden. Es lohnt sich in keinem Fall sich mit diesen Angeboten näher zu befassen.
Bei Beratungsgesprächen mit Anlageberatern sollten sie die notwendige Distanz halten. Beruft sich der Berater auf eine Empfehlung, seien Sie vorsichtig und gehen nicht weiter darauf ein. Wehren Sie sich strikt gegen die schrittweise Vereinnahmung Ihrer Person. Lehnen Sie Gefälligkeiten sowie Gespräche, die in das Private übergehen, sowie Geschenke grundsätzlich ab.
Auch der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für Binäre Optionen, CFD Trading, Crypto Trading und Forex Trading wird schnell zur Verlustfalle.
Viele dieser Plattformen sind oft auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, ist die Überraschung groß. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Handeln Sie nie gegen Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein.
Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten immer zuerst an einen möglichen Betrug. Haben Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen.
Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum bar vor Ort eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen beeindrucken.
Diebstahl, Betrug, Täuschung, Erpressung, Korruption, Geldwäsche ... Die Möglichkeiten, illegal Geld zu verdienen, scheinen endlos zu sein. Für sogenannte Wirtschaftskriminelle erscheinen die Risiken gering und die Renditen hoch.
Finanzkriminalität reicht von einfachem Diebstahl oder Betrug durch böswillige Personen bis hin zu groß angelegten Operationen, die von organisierten Kriminellen mit einem Fuß auf allen Kontinenten durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um schwerwiegende kriminelle Aktivitäten, deren Bedeutung nicht minimiert werden sollte, da sie über ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen hinaus häufig eng mit Gewaltverbrechen und sogar Terrorismus verbunden sind.
Wir alle sind von Finanzkriminalität betroffen, die mit dem raschen Fortschritt der digitalen Technologie eine völlig neue Dimension angenommen hat.
Kriminelle Banden agieren transnational, um einer Entdeckung zu entgehen, und gestohlene Gelder überschreiten viele physische und virtuelle Grenzen, bevor sie ihr endgültiges Ziel erreichen. Hier spielen unsere globalen Polizeinetzwerke eine wesentliche Rolle.
INTERPOL (International Criminal Police Organization) zeigt, dass schnelles Handeln Gelder abfangen kann, die durch Online-Finanzbetrug verloren gegangen sind.
Die Organisation erklärt, dass Opfer von Online-Betrug zu oft zögern, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie feststellen, dass sie betrogen wurden. Sie würden sich schämen oder davon ausgehen, dass es bereits zu spät ist, ihr Geld zurückzubekommen. Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass selbst Polizeibeamte an vorderster Front „unsicher sein können, was zu tun ist, insbesondere wenn die Betrügereien eine internationale Komponente wie grenzüberschreitende Finanztransaktionen enthalten“.
Interpol bietet schnelle Hilfe mit einem Toolkit, dass es auch nach Überweisung des Geldes eines Opfers von seinem Konto möglich sein könnte, die Gelder abzufangen. Auf das Toolkit mit dem Titel „Maßnahmen ergreifen: Dringende Zahlungsaufschubanfragen und vorläufige Geldgefrieranweisungen“ haben nur die Strafverfolgungsbehörden Zugriff und wird im INTERPOL-Netzwerk von 194 Mitgliedsländern gemeinsam genutzt.
Die Erfahrung, dass viele Menschen glauben, dass nichts getan werden kann, wenn das Geld eines Opfers ins Ausland überwiesen wurde, macht auch der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich aufs Neue. Aber es gibt Systeme, um betrügerische Transaktionen zurückzurufen", bestätigt Tomonobu Kaya, Koordinator für Finanzkriminalität bei INTERPOL.
Auch INTERPOL rät betroffenen Anlegern: „Rufen Sie Ihre Bank an, rufen Sie die Polizei an.“
Demnach sollte die erste Vorgehensweise immer darin bestehen, dass das Opfer seine Bank kontaktiert, sie über betrügerische Transaktionen informiert und sie auffordert, einen Rückrufantrag für ihr spezielles Bank-zu-Bank-Kommunikationssystem an die begünstigte Bank im Ausland zu richten.
Nach Erhalt einer Rückrufanfrage sendet die Bank, die die betrügerische Überweisung ausgeführt hat, eine Nachricht an die begünstigte Bank, in der sie die Stornierung der Zahlung auf demselben Weg wie das Geld des Opfers anfordert. Solange die Mittel nicht bereits von den Tätern von der begünstigten Bank abgezogen wurden, besteht eine gute Chance, dass die Mittel gesperrt und zurückerstattet werden können.
INTERPOL rät keine Zeit zu verschwenden: Wenn das Opfer die begünstigte Bank selbst identifizieren kann, lohnt es sich auch, diese Bank direkt zu kontaktieren. Laut Interpol können kostenlose Online-Tools verwendet werden, um die vorteilhafte Bank zu finden, basierend auf der individuellen und eindeutigen Taxonomie jeder Kontonummer in Kombination mit der Bankleitzahl. Eine weitere schnelle Suche unter Verwendung des Banknamens des Begünstigten und der Schlüsselwörter „Beschwerde“ oder „Online-Kontakt“ sollte den Opfern dann den geeigneten Ansprechpartner anzeigen.
Während diese beiden Vorgehensweisen kurzfristig von zentraler Bedeutung sind, beschreibt das von INTERPOL konsolidierte und beworbene Toolkit auch weitere Kanäle und Schritte, die die Strafverfolgung unternehmen kann, um den Erlös aus Finanzbetrug abzufangen und zurückzugewinnen. Dazu gehört die Kontaktaufnahme mit speziellen Kontaktstellen innerhalb der National Central Bureaus oder der inländischen FIUs von INTERPOL.
"Unter dem Strich sollten sich weder Opfer noch Polizisten machtlos fühlen, wenn sie mit Online-Finanzbetrug konfrontiert werden", sagte Jose de Gracia, stellvertretender Direktor der Abteilung Criminal Networks von INTERPOL.
„Es gibt Systeme und Mitarbeiter, die beim Abfangen betrügerischer Transaktionen helfen. Der Schlüssel ist, Ihre Bank anzurufen, die Polizei anzurufen und - was am wichtigsten ist - schnell zu handeln. Wenn es um die Bekämpfung von Online-Betrug und anderen Arten von Betrug geht, ist keine Zeit zu verlieren.
Quelle: https://www.interpol.int/News-and-Events/News/2020/Online-scams-It-might-not-be-too-late-to-get-your-money-back
Viele Online-Trading-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com täglich über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.
Wie wichtig solche Warnmeldungen sind, zeigen die hier bei uns veröffentlichten Berichte betrogener Anleger. Es ist müßig, im Nachhinein darüber nachzudenken, was man alles hätte tun können um nicht in die Anlagefalle zu tappen. Es ist passiert und die Fehlentscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es hilft nicht wirklich weiter, lange über vergangene Fehlentscheidungen oder, über nicht der Wirklichkeit entsprechende Sachverhalte zu diskutieren.
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden.
Sollten Sie doch Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein, lohnt es sich immer auch einmal die Rolle welche die Bank dabei gespielt hat zu durchleuchten.
Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Tun sie das nicht, können sie sich den Geschädigten Anlegern gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse missachtet werden.
• Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
• Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben. Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.
Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals sein.
Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielen. Die gute Nachricht ist dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.
Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter“ Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des ESK.
Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Diesem Treiben will der ESK endlich ein Ende setzen. Er will massenhaft das Geld der geschädigten Anleger zurückholen. Der ESK verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Fazit des ESK:
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
• Banküberweisungen stoppen
• Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
• Kreditkartenzahlungen stoppen.
• Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
• Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
• Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
• Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
https://expressinkasso.wordpress.com
BaFin warnt erneut vor illegalen Geldsammelstellen (25.11.2020)
Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.
Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.
Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.
Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.
Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.
Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:
Almo Markets VIP GmbH
Arveras UG (haftungsbeschränkt)
Asterblum GmbH i.G.
Atrium Management 1126 GmbH
Aurum Conparator UG (haftungsbeschränkt)
Besber SL GmbH
Brunnlitz GmbH
Capital Letter GmbH
Centegic GmbH
Coman Handel UG (haftungsbeschränkt)
Cosmo Trading UG (haftungsbeschränkt)
Crowd Capital Technology GmbH i.G.
Davis Consulting and more GmbH
Digiteck UG
Eglitis IT Servicepoint GmbH i.G.
EMATIC GmbH
FinTechServices GmbH
Global Data Conduct GmbH
Global tech Mc GmbH
Gudzelak Services GmbH i.G.
Herods Consulting GmbH
Hrondotto UG
Instantsecure GmbH
Intersafety GmbH
ION & Maga Consulting GmbH
Jonar N. Stein, Hongkong
Lesterchen UG (haftungsbeschränkt)
Lipans Smart Consult GmbH
MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH
Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Mellis Creations GmbH i.G.
Mikka Consult GmbH i.G.
P & B Modern Management GmbH
Perontis GmbH i.Gr.
Pesso Consult GmbH
Pure GNE Consulting GmbH
Premium Service ECN GmbH
Queen World GmbH
Rasterdesch GmbH
Semjo Consult GmbH i.G.
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Skala Global Handels UG (haftungsbeschränkt) i.G.
StronIT GmbH
Swiss Convene GmbH
Tills Web GmbH
Tokkata Software GmbH i.G.
Trustsecure GmbH
Valts Creations GmbH i.G.
VINOG Logik Consult GmbH i.G.
World-Systems-Consult GmbH
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 13.05.2019, geändert am 25.11.2020
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
24 News Trade auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.11.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
24 News Trade
Suite 305, Griffith Corporate Center
Beachmont, Kingstown
Saint Vincent and the Grenadines
Telephone: 02035193530; +74997545823; +34910389684
support.en@24news.trade; compliance.en@24news.trade
www.24news.trade
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Mittwoch, November 25, 2020
500Investitionen auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 25.11.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
500Investitionen
Suite 305, Griffith Corporate Center
Beachmont Box 1510
Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
www.500investments.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Lipans Smart Consult GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. Oktober 2020 gegenüber der Lipans Smart Consult GmbHangeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Lipans Smart Consult GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Almo Markets VIP GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. Oktober 2020 gegenüber der Almo Markets VIP GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Almo Markets VIP GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.53capitaltrade.com, www.YesOption.com, www.yestrading.com, www.tradegbp.com, www.tradedax.com sowie www.coinbrokerz.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Dienstag, November 24, 2020
Ein weiterer Anleger berichtet, wie er von Online-Handelsplattformen skrupellos abgezockt wurde.
Viele Online-Trading-Plattformen sind auf Betrug aufgebaut. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com täglich über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.
Wie wichtig solche Warnmeldungen sind, zeigen die hier bei uns veröffentlichten Berichte betrogener Anleger. Es ist müßig, im Nachhinein darüber nachzudenken, was man alles hätte tun können um nicht in die Anlagefalle zu tappen. Es ist passiert und die Fehlentscheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es hilft nicht wirklich weiter, lange über vergangene Fehlentscheidungen oder, über nicht der Wirklichkeit entsprechende Sachverhalte zu diskutieren.
Um neue Opfer zu finden, wenden die Cyberbetrüger aggressive Vermarktungspraktiken an:
• Die Opfer werden über soziale Medien oder direkt über Callcenter-Mitarbeiter angeworben.
• Die Callcenter-Mitarbeiter verkaufen sich als professionelle und erfahrene Wertpapierhändler und geben dabei falsche Identitäten an.
• Die Callcenter-Mitarbeiter sind im Vorfeld psychologisch geschult und stützen sich bei den Verkaufsgesprächen auf von Psychologen und Soziologen ausgearbeiteten Handbücher und Skripten ab. Hierdurch bauen sie schnell ein Vertrauensverhältnis zu den Anlegern auf.
• Nach ersten geringfügigen Einzahlungen werden den Anlegern hohe Trading-Gewinne auf ihren Trading-Konten vorgegaukelt, um die Opfer zu neuen höheren Investments zu verleiteten. Die Anleger investieren dabei vermeintlich in binäre Optionen (Binary Options), Differenzgeschäfte (CFD), Fremdwährungen (Forex) und Kryptowährungen (Crypto).
• Ständige Telefonanrufe der Callcenter-Mitarbeiter und das bereits entwickelte Vertrauensverhältnis verstärken den Investitionszwang der Anleger.
• Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, die Opfer nicht mehr bereit sind, weitere Einzahlungen zu leisten oder Auszahlungen verlangen, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.
• Die Callcenter-Mitarbeiter sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar und den Opfern wird zumeist klar, dass sie betrogen worden sind und ihr gesamtes einbezahltes Geld verloren haben.
• Es kann vorkommen, dass die Betrüger nochmals geschickte Praktiken anwenden, um die Opfer erneut zu schädigen:
• Es werden vermeintliche Beraterwechsel vollzogen, um die Anleger einzulullen, weitere Investitionen zu tätigen.
• Es werden vermeintliche Steuerzahlungen abgenötigt, die nicht notwendig sind, damit die Anleger ihren scheinbaren Gewinn erst ausbezahlt bekommen.
• Es werden Zahlungen für vermeintliche Ausfallversicherungen gefordert, die es wohlbemerkt nicht gibt, um den Schaden der Anleger vorgeblich abzufedern.
Nachstehend geben wir den uns von einem betroffenen Anleger zur Verfügung gestellten Text wieder:
Ich habe immer wieder in Zeitungen über Kryptowährung gelesen. Irgendwann habe ich im Google Nachrichten wie ein Journalist es versucht und auch erfolgreich, er hat über seine Erfahrungen berichtet.
In diesem Bericht war ein link in den man zum Training Plattform gelangen kann. Ich habe auf dem link gedruckt und wurde weitergeleitet zu FX Leader Plattform. Ich habe nach der Plattform gegoogelt und fand heraus dass die nicht seriös sind.
Ich habe wieder nochmal auf dem Link gedrückt und wurde auf MonaCoin geleitet. Ich googelte nach MonaCoin und fand heraus das es in Japan sehr beliebt ist, deswegen habe ich mich da angemeldet.
Kurz darauf hatte sich bei mir ein Broker namens Luis Miller gemeldet, er hat mit mir eine online Konto eröffnet. Ich wurde weitergeleitet zu einer anderen Broker namens Frau Nina Dias, mit ihr habe ich Einzahlung gemacht von 350 Euro. Es hat alles geklappt.
Ich habe jeden Tag mein online Konto nachgeschaut und sehe wie es angeblich wächst.
Nach über einer Woche hatte sich Frau Nina Dias gemeldet sie möchte mit mir bitcoin kaufen weil es so günstig sind, ich sollte 5000 euro überweisen. Ich habe das abgelehnt.
Nach zwei Wochen hatte sich Luis Miller bei mir gemeldet und sagte wieder das bitcoin noch günstiger das bringt viel Geld. Er klang sehr überzeugend Ich habe 5000 Euro überwiesen. Auf meinem online Konto waren knapp 5000 Euro.
Nach ein paar Tagen meldet sich Herr Miller und sagte in nächsten Tagen steigt der bitcoin, ich soll 10000 Euro überweisen das bringt sehr viel Geld. Habe ich auch getan.
Wieder nach ein paar Tagen hatte sich Herr Miller gemeldet und erklärte mir die Funktion von bitcoin , Ripple und alle anderen kryptowährung. Er meinte es gibt verschiedene Gruppen wie z.b selber, platin, gold. Ihn ihren Unternehmen sind 20 Analytiker. Er möchte 10 Leuten in VIP Gruppe haben, er wird sich nur um 10 Leuten kümmern. Ich habe immer wieder überwiesen bis es 42000 Euro insgesamt ist ,auf den online Konto waren auch 80000 Euro Bei dieser Gruppe hatte also jeder von uns 120000 Euro auf dem online Konto drauf.
Jeden Tag hatte mich anrufen und über Erfolge informiert. Nach ein paar Wochen waren es 280000 Euro drauf. Ich habe ihm geschrieben und bat ihn um Auszahlung, er hat zugestimmt. Wir haben uns auf 200000 Euro Auszahlung geeinigt, er hat angeblichen das Geld an blockchain übermittelt.
Am nächsten Tag hat der blockchain Fischer Adrian bei mir gemeldet und sagte mir stehen 200000 Euro zum Auszahlung da. Er sagte ich soll 21% Steuern im Vorfeld bezahlen, Ich habe das Geld geliehen und bezahlt.
Nach zwei Tagen meldete sich nochmal der Blockchain Herr Adrian Fischer und sagte ,mir stehen noch einmal 115000 Euro zum Auszahlung da. Ich soll nochmal 21%steuern bezahlen. Ich nehme Kredit von der Bank .Also des wären insgesamt 315000 Euro da zum Auszahlen
Ich habe an Steuern 57330 Euro bezahlt.
Wieder nach zwei Tagen meldete sich nochmal der Blockchain Herr Adrian Fischer und sagte, ich solle Umwandlung gebühren von 9% (28350 euro) bezahlen und dann bekomme das geld überwiesen. Ich habe das Geld geliehen und überwiesen.
Am Freitag den 7.8.20 meldete sich nochmal der Blockchain und sagte Montag den 10.8. 20 wäre das Geld auf dem Konto.
Montag meldete sich Herr Adrian Fischer wieder und sagte, das Geld wurde zurück gebucht, weil EU Richtlinien wegen der Steuern geändert und gilt rückwirkend zu 1.8.20.ich muss noch 5%steuern (15000 euro) bezahlen Das habe ich noch nicht gemacht. Werde es auch nicht.
Ich stehe immer noch in Verbindung mit Broker und Blockchain. Ich weiß jetzt, dass sie mich nicht bezahlen. Hier endet der Bericht des Anlegers.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert auf seinen Internetseiten https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com ständig über Unternehmen die ohne Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten. Darüber hinaus gibt der ESK Anlegern die Möglichkeit auf seinen Internetseiten über ihre Erfahrungen bei der Geldanlage zu berichten. So können oftmals gemeinsame Erfahrungen ausgetauscht und Zusammenschlüsse zur Wiederbeschaffung verlorenen Kapitals gebildet werden. Denn, auf den Versuch das verlorene Geld wieder zurück zu holen darf man auf keinen Fall verzichten.
• Ob dabei die Konjunktiv-Spekulationen so mancher sogenannter Anlegerschutzanwälte hilfreich bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes sind, muss jeder betroffene Anleger für sich alleine entscheiden. 'Hätte, hätte, Fahrradkette'" da wird von Dingen geredet die vielleicht so sein werden – oder kommen könnten, bevor sich am Ende wieder herausstellt „Hätte, hätte Fahrradkette ...“
Jeder betrogene Anleger kann auf den Internetplattformen des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung seine Anlagegeschichte erzählen und dort einstellen lassen. Name und Anschrift werden nicht genannt.
Ein paar Tipps für Ihre Beiträge
Wir vergleichen uns nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert. Halten Sie Ihre Beiträge so kurz wie möglich bzw. so lang wie nötig. Bilden Sie möglichst kurze Sätze. Schreiben Sie verständlich, anschaulich, nennen Sie Namen, verzichten Sie auf Abkürzungen, erzählen Sie die Vorgeschichte, zeigen Sie die Zusammenhänge auf. Beachten Sie bitte, Ihr Recht auf Meinungsfreiheit endet da wo Sie in Schutzrechte anderer eingreifen. Also vermeiden Sie: Beleidigung, üble Nachrede und die Verleumdung.
• Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den unredlichen Verkäufern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Crosswind Asset Investments GmbH auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 24. November 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Crosswind Asset Investments GmbH
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG und § 92 Abs 11, 1. Satz WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) oder Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.11.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Crosswind Asset Investments GmbH
mit Sitz in
Süßenbrunner Straße 14/12
1220 Wien
Web: https://www.onlinegeldanlagen.de/
E-Mail: post@onlinegeldanlagen.de
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Vermittlung von Geschäften nach Z 1 (Einlagengeschäft) (§1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) und die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Betroffene Anleger melden sich unter:
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Montag, November 23, 2020
Der Hype um den neuen hoch gelobten Impfstoff ist ungebrochen. Wir hätten dazu aber auch ein paar Fragen
Mit einer Pressemitteilung haben Pfitzer und BioNTech bekannt gegeben, dass ihr Impfstoff zu 90% wirksam ist. Damit ist zwar Corona noch nicht besiegt, aber zumindest das Vermögen des BioNTech-Gründers und der beiden Hauptinvestoren des Unternehmens haben sich durch diese Nachricht erheblich erhöht.
Der Hype um den neuen hoch gelobten Impfstoff ist ungebrochen. Wir hätten dazu aber auch ein paar Fragen:
Verschiedene Quellen berichten, dass der Impfstoff Nanopartikel enthalte und damit ein weiteres unbekanntes Risiko in sich berge. Nanopartikel sollen seit Jahren von Ministerien und Behörden als Risiko eingestuft werden. Darüber hinaus seien ihre Auswirkungen im menschlichen Körper keineswegs ausreichend erforscht. Was ist dran an diesen Bedenken?
Warum lesen wir nichts über die uns doch jährlich im Herbst zuverlässig heimsuchende Grippe?
Ich kann mich mit meinen 80 Jahren nicht daran erinnern, dass die jährlich wiederkehrende Influenza nur einmal Pause gemacht hätte. Ist die Grippe der Corona-Pandemie zu Opfer gefallen?
Warum treten immer noch Covid-19-Cluster in Alten- und Pflegeheimen auf? Europaweit sollen mehr
als die Hälfte aller Todesfälle dort geschehen. Warum werden die Heimbewohner isoliert statt vorbeugend ärztlich behandelt?
Warum wird nicht über die Wirksamkeit von Vitamin-D berichtet?
In einer spanischen randomisierten kontrollierten Studie (RCT) reduzierte hochdosiertes Vitamin D (100.000 IE) das Risiko einer Intensivpflege um 96% .
Eine Studie in einem französischen Pflegeheim ergab einen Rückgang der Mortalität um 89% bei Bewohnern, die kurz vor oder während der Covid-19-Krankheit hochdosiertes Vitamin D erhalten hatten.
Eine große israelische Studie fand einen starken Zusammenhang zwischen Vitamin D-Mangel und dem Schweregrad von Covid-19.
Eine 2017 durchgeführte Metastudie ergab eine positive Wirkung von Vitamin D auf Infektionen der Atemwege.
Quelle: https://swprs.org
Warum wird das Ausmaß der Epidemie nicht anhand der Anzahl der Erkrankten beurteilt
Eine Beurteilung der Epidemie anhand der Anzahl der positiven PCR-Tests dient doch nur der Panikmache. Die RKI-Fälle sind offensichtlich positive PCR-Tests, die nichts zu tun haben mit Covid-19-Erkrankungen, aber von den Medien gemeldet werden und Angst auslösen.
Lockdown
Dass mit den antidemokratischen Regierungsmaßnahmen das Virus verschwindet, daran glaubt doch niemand. Trotzdem kommt dann nach dem wirkungslosen Lockdown ein weiterer Lockdown. Warum werden positive Tests höher gewertet als Erkrankungen und Todesfälle? Wie lange soll das Wetteifern um die schärfsten Massnahmen und Einschränkungen immer neue Blüten treiben dürfen?
Warum werden kritische Stimmen sofort als Corona-Leugner bezeichnet?
Es gibt keine Corona-Leugner, genauso wie es keine Klima-Leugner gibt. Vermutlich brauchen sozialistischen Politiker, die Coronaangst für ihre Europa-Politik. Dr. Schäuble hat das bestätigt: www.fachinfo.eu/schaeuble2020.pdf.
Heute tragen die Leute Masken und haben Angst vor den "Leugnern" ("Corona ist unser Unglück").
Heute gibt es wie damals eine von der Regierung genehmigte Standardmeinung. Wer widerspricht, muss mit Repressalien rechnen. Auch heute sollen Kritiker in Kliniken kommen (siehe Vorschlag von Minister Strobl). Fachärzte werden diskriminiert. Gesprächsbereite Politiker gibt es kaum. Die meisten Medien sind regierungstreu und deshalb keine zuverlässigen Informationsquellen. Die Unterstützung der Zeitungsverlage durch die Bundesregierung mit 220 Millionen € kann als Bestechung aufgefasst werden. Jedoch sind durch das Internet den Bürgern regierungsunabhängige Informationsquellen von hervorragenden Fachleuten zugänglich.
Kein Zweifel besteht, dass durch die diktatorischen Covid-19-Maßnahmen enorme volkswirtschaftliche Schäden verursacht werden.
Vielen Bürgern wurde ihre Existenzgrundlage geraubt. Auch die entstandenen gesundheitlichen Schäden bis hin zu Selbstmorden sind beträchtlich. Ein anderer Aspekt der Maßnahmen ist die wahrscheinliche Rechtswidrigkeit derselben. Diese haben nicht nur viele Schadensersatzklagen zur Folge sondern tangieren auch die Grundlagen der demokratischen Rechtsstaatlichkeit. Die freie Meinungsäußerung wird massiv unterdrückt. Zahlreiche Gerichtsverfahren sind im Gang. Belastbare Belege für einen Nutzen der Maßnahmen gibt es augenscheinlich nicht.
Vielleicht der größte Schaden, den die Verantwortlichen angerichtet haben, ist die Zerstörung von Vertrauen.
Viele Bürger haben kein Vertrauen mehr zur Regierung. Ein übles Spitzelwesen hat sich ausgebreitet, auch unter Schülern. Es muss der Vorwurf gemacht werden, dass die Covid-19-Maßnahmen, deren Nutzen nicht belegbar ist, ausschließlich auf dubiose Statistiken gründen, nämlich auf den unverantwortlich verwendeten PCR-Test. Dieser Test ist für Diagnosezwecke ungeeignet und weist weder Viren noch Infektionen nach.
Ich bin 80 Jahre alt und habe keine Lust mir mit der Corona-Panik meine Restlebenszeit vermiesen zu lassen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Ein Ausstieg ist ja bewusst nicht definiert worden, sodass der Terror immer weiter getrieben werden kann – bis vor die Wahl im kommenden Jahr, um sich dann als „Retter“ präsentieren zu können („Ich habe es geschafft, euch vor Corona zu schützen ….“)
Die gesamte Wirtschaft wird in Grund & Boden zertrümmert – und die lässt sich´s gefallen. Das Grundgesetz scheint nicht mehr zu gelten und die Bürger lassen sich ´s gefallen. Dafür sollen wir jetzt mit diesem seltsamen „Ermächtigungsgesetz“ leben. Wie lange lässt sich die Gesellschaft noch mit hypothetischen Fallzahlen und Horrorszenarien in die Irre führen?
Es wird die Zeit kommen, wo die Pandemie vorüber ist und die Masken abgelegt werden und Politiker über ihre politischen Entscheidungen Rechenschaft abzulegen haben. Ob unser Land dann allerdings noch das selbe wie vor der Pandemie ist, darf bezweifelt werden, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
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Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
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Sonntag, November 22, 2020
Rot-Grüne Visionen: Nach „Essen auf Rädern“ nun auch „Pflege auf dem Fahrrad“.
Von „Marie Antoinette“ wird behauptet sie habe über verhungernde Arme gesagt: „Dann sollen sie doch Kuchen essen.“ Ja richtig, das Zitat ist umstritten.
Die „Marie Antoinette“ von Berlin, die grüne Verkehrssenatorin Regine Günther, lehnte eine Ausnahmegenehmigung für Pflegekräfte ab. Die beschwerten sich darüber, dass zu wenige Parkplätze zur Verfügung stünden, die zudem recht teuer seien.
Die Antwort der Verkehrssenatorin: „Sollen sie doch Radfahren!“
"Es ist schon erschreckend wie weit Deutschland unter Rot-Grün heruntergekommen ist und glaubt in selbstherrlicher und realitätsferner Arroganz sich aufopfernden Pflegekräften 'Licht ans Fahrrad' machen zu müssen.
„Wir hätten da mal einen Vorschlag“ sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. : Sollte ein Senatsmitglied einmal die Hilfe von Pflegekräften benötigen, dann könnte das Modell „Pflege auf dem Fahrrad“ zum Einsatz kommen.
Lesen Sie hier zum Thema den Beitrag von Holger Douglas:
CHARITE SOLL RADFAHREN: DER SENAT AUCH?
Berlin: Die grüne Verkehrssenatorin will, dass Pflegekräfte das Pedal treten. Morgens früh zum Dienstbeginn ins Krankenhaus und nachts nach zehn, zwölf Stunden Schicht mit dem Fahrrad wieder zurück nach Hause. So will es die grüne Senatorin: Radelt sie mit?
Sollen sie doch Radfahren! Das empfiehlt Regine Günther den Pflegekräften der Berliner Charité. Die ist grüne Verkehrssenatorin von Berlin und lehnte eine Ausnahmegenehmigung für Pflegekräfte ab. Die beschwerten sich darüber, dass zu wenig Parkplätze zur Verfügung stünden, die zudem recht teuer seien.
Die Pflegekräfte führen vor allem die angespannte Situation aufgrund des Coronavirus an. In der Charité liegen fast alle Berliner Patienten mit Covid-19. Kein anderes Krankenhaus versorge so viel Covid-19 Intensivfälle auf der Intensivstation, sagen die Charité-Beschäftigten. Insgesamt verfügt die Klinik über 400 Plätze in den Intensivabteilungen, die Hälfte ist im Augenblick für Covid-19 Patienten reserviert. Derzeit liegen allerdings nur etwa 100 Patienten mit der Diagnose Covid-19 in der Charité.
Die Antwort von Günther: Man könne lediglich die Parkgebühren für Pflegekräfte etwas reduzieren. Ihr Rat: Busse und Bahnen seien sicher. Das steht im Gegensatz zur Empfehlung von Kanzlerin Merkel, den ÖPNV zu meiden.
Die einstige Aktivistin des WWF Regine Günther ist grün und gegen Autofahren – allerdings nicht, wenn es um sie selbst geht.
Der Senat lässt sich mit dicken Dienstwagen in der Stadt herumchauffieren, der besonders gefährdete Regierende Bürgermeister Müller gar in einem gepanzerten Audi A8 und verhagelt die Berliner CO2-Bilanz. Für Aufsehen sorgte eine Besprechung, bei der es um ein Fussgängergesetz und Klimaschutz ging, zu der die Senatoren mit 16 dicken Dienstwagen anrollten.
Günther (»eine Fehlbesetzung«, so der Tagesspiegel einst) will reichlich euphemistisch ausgedrückt die »Parkraumbewirtschaftung« ausweiten; »mehr Kohle her« trifft wohl besser Berliner Zustände.
Radfahren sollen sie also, die Bediensteten der Charité, die teilweise schon sehr früh am Morgen zum Dienstbeginn ins Krankenhaus müssen, und nachts nach zehn, zwölf Stunden Schichten mit dem Fahrrad wieder zurück nach Hause. Durch Nacht und Nebel über Straßen und Wege, die teilweise mit rutschigem Laub bedeckt sind, erhöht den Krankenstand des Personals schnell und zuverlässig.
Freundlicher wirkt Günther, wenn es darum geht, nichtssagende Klimaschutzvereinbarungen mit der Charité zu unterschreiben. Mit der verpflichtet sich die Charité, ihre Kohlendioxidemissionen bis Ende 2028 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren.
So sollen mehr als 25.000 Tonnen CO2 eingespart werden und die Welt retten. »Weiterer wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung«, heißt es in einer Meldung der Charité weiter, »ist die Stärkung des Umweltbewusstseins der Beschäftigten und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Lehre und Ausbildung.«
Nicht mehr mit dem Auto, sondern mit dem Rad zur Morgenschicht –
das ist doch mal ein »aktiver Beitrag zur Schonung von Ressourcen und zu nachhaltiger Energieeinsparung«.
Autor: Holger Douglas
Wer Antworten sucht,
der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.
„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
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.Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.
Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.
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