Donnerstag, Oktober 22, 2020
Coinex Foundation Ltd. (Coinex.com) auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 22.10.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Coinex Foundation Ltd. (Coinex.com)
1 North Bridge Road Nr. 21-10 High Street Center Singapur 179094
pr@coinex.com; bd@coinex.com; product@coinex.com;
support@coinex.com; Compliance@coinex.com
https://www.coinex.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Herods Consulting GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. August 2020 gegenüber der Herods Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Herods Consulting GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.get-financial.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Mittwoch, Oktober 21, 2020
Ich bin 80 Jahre alt und habe keine Lust mir mit der Corona-Panik meine Restlebenszeit vermiesen zu lassen,
Mund-Nasen-Bedeckung kaum ein Hinweis auf Wirksamkeit. Schluss mit Maßnahmen an den Parlamenten (und der Wirklichkeit) vorbei!
In einer Hausmitteilung empfiehlt Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) dringend das Tragen einer Maske in allen Gebäuden des Bundestages ab dem 1. September. Darin wird ausgeführt: "Bereits nach 30 Minuten Tragedauer kann es je nach Art der Mund-Nasen-Bedeckung zu einem signifikanten Anstieg der CO2-Werte im Blut kommen, da die ausgeatmete Luft unter Umständen nicht so gut entweichen kann. Ein ständiges Aus- und wieder Anziehen der Mund-Nasen-Bedeckung ist aber auch nicht sinnvoll, da so das Risiko einer Kontamination erhöht wird. Zwischendurch sollte man sie also zum Durchatmen eher unters Kinn schieben, aber weitertragen."
Stoffmasken in der Allgemeinbevölkerung mögen zumindest unter bestimmten Umständen wirksam sein, aber es gibt derzeit wenig bis gar keine Beweise, die diese Behauptung stützen. Wenn das SARS-2-Virus tatsächlich über Innenaerosole übertragen wird, ist es unwahrscheinlich, dass Stoffmasken Schutz bieten. Die Gesundheitsbehörden sollten daher nicht davon ausgehen oder vorschlagen, dass Stoffmasken die Infektionsrate oder das Infektionsrisiko verringern.
Bisher fanden die meisten Studien kaum oder gar keine Hinweise auf die Wirksamkeit von Stoffmasken in der Allgemeinbevölkerung, weder als persönliche Schutzausrüstung noch als Quellenkontrolle.
Ein Überblick über die aktuellen Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Gesichtsmasken finden Sie hier: https://swprs.org/face-masks-evidence
Die Weltwoche stellt die Frage ob es sein könnte dass SARS –CoV-2 an Gefährlichkeit eingebüsst hat und berichtet in einem lesenswerten Beitrag, wie 25 Hochbetagte mit Vorerkrankungen – eine vermeintliche Covid-19-Infektion praktisch unversehrt überstanden haben.
„Die Zürcher Kantonsärztin Christiane Meier vermutet ein Wunder. Anders kann sie sich nicht erklären, warum alle Bewohner des Pflegezentrums Eulachtal in Elgg ZH – unter ihnen 25 Hochbetagte mit Vorerkrankungen – eine vermeintliche Covid-19-Infektion praktisch unversehrt überstanden haben. Wie die NZZ letzte Woche berichtete, entwickelten die meisten positiv auf das Coronavirus getesteten Bewohner keine oder nur leichte Symptome, niemand musste hospitalisiert werden.“ Quelle: https://www.weltwoche.ch/ausgaben/2020-42/diese-woche/testen-bis-man-krank-ist-die-weltwoche-ausgabe-42-2020.html
Die teilweise aberwitzigen Corona-Maßnahmen sowie die ungehemmte Panikmache richten immensen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schaden an.
Aber es gibt Hoffnung: Unter Epidemiologen, Immunologen und Gesundheitsökonomen im angelsächsischen Raum und in Israel regt sich Widerstand. Vierzig Professoren von namhaften Universitäten – von Oxford über Stanford, Yale, Harvard, London bis Tel Aviv und Montreal – haben sich Anfang Oktober auf die «Great Barrington Declaration» geeinigt. Sie fordern ein schnelles Ende der gängigen Corona-Massnahmen.
Diese Epidemiologen für Infektionskrankheiten und Wissenschaftler im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens haben ernste Bedenken hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der vorherrschenden COVID-19-Maßnahmen auf die physische und psychische Gesundheit und empfehlen einen Ansatz, den sie gezielten Schutz (Focused Protection) nennen.
Gemäss der Barrington-Erklärung wurden die «kurz- und langfristig verheerenden Auswirkungen der Lockdown-Politik auf die öffentliche Gesundheit» sträflich vernachlässigt.
• Niedrige Impfraten, schlechtere Verläufe bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, weniger Krebsvorsorge und eine Verschlechterung der allgemeinen psychischen Verfassung würden mittelfristig zu einer erhöhten Sterblichkeit führen.
• Betroffen seien vor allem die unteren sozialen Schichten und die Kinder, denen grundlos das Recht auf Bildung vorenthalten werde.
• Diese Politik fortzusetzen, bis eine Impfung gegen Covid-19 vorliegt, wäre nach Ansicht der Wissenschaftler verantwortungslos.
• Sie scheuen den wissenschaftlich etablierten Begriff der «Herdenimmunität» nicht. Diese sei keine Strategie, sondern eine «biologische Realität», die früher oder später eintrete.
Diejenigen, die nicht schutzbedürftig sind, sollten sofort wieder ein normales Leben führen dürfen. Einfache Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und der Aufenthalt zu Hause im Krankheitsfall sollten von allen praktiziert werden, um den Schwellenwert für die Herdenimmunität zu senken. Schulen und Universitäten sollten für den Präsenzunterricht geöffnet sein. Außerschulische Aktivitäten, wie z. B. Sport, sollten wieder aufgenommen werden. Junge Erwachsene mit geringem Risiko sollten normal und nicht von zu Hause aus arbeiten. Restaurants und andere Geschäfte sollten öffnen können. Kunst, Musik, Sport und andere kulturelle Aktivitäten sollten wieder aufgenommen werden. Menschen, die stärker gefährdet sind, können teilnehmen, wenn sie dies wünschen, während die Gesellschaft als Ganzes den Schutz genießt, der den Schwachen durch diejenigen gewährt wird, die Herdenimmunität aufgebaut haben. https://gbdeclaration.org/die-great-barrington-declaration
Positiv getestete Menschen als Fälle zu bezeichnen trägt dazu bei ein falsches Bild der Gesamtlage aufzuzeigen. Wer positiv getestet wurde ist nicht krank! Genau so falsch ist die Aussage der Politiker: “Bisher sind wir durch die angeordneten Maßnahmen doch gut durch die Krise gekommen“. Gerade diese Maßnahmen haben doch zur wirtschaftlichen Talfahrt in Deutschland beigetragen.
Rätselhaft ist, warum positive PCR-Tests als Beweise für Covid-19-Erkrankungen aufgefasst werden.
Mann kann sich bei regierungsunabhängigen Fachleuten über den PCR-Test informieren, z. B. Prof. Dr. Ulrike Kämmerer oder Prof. Dr. Stefan Hockertz oder Prof. Dr. Sucharid Bhakdi oder anderen. Wahrscheinlich wissen viele Menschen überhaupt nicht, dass der PCR-Test nicht für Diagnosezwecke geeignet ist und gar keine Viren nachweist, sondern nur bestimmte Nukleotide, also nichts aussagt über das Vorliegen einer Erkrankung oder einer Infektionsgefahr!
Lassen Sie sich nicht täuschen durch falsche Mitteilungen der Medien über Covid-19!
Achten Sie bitte auf die Stellungnahmen der Fachleute. Unter regierungsunabhängigen Experten besteht ein weitgehender Konsens, daß die Regierungsmaßnahmen schädlich sind. Wie viele Firmenzusammenbrüche werden hierdurch verursacht? Siehe Prof. Dr. Sucharid Bhakdihttps://www.youtube.com/watch?v=rr0Up_XYQ08
Positive PCR-Tests sind keine Beweise für eine Erkrankung der betreffenden Person oder für eine Infektionsgefahr durch dieselbe. Siehe Prof. Dr. Stefan Homburg
https://twitter.com/SHomburg/status/1313858525102247938
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer https://www.youtube.com/watch?v=Ymer59vTrSA
Prof. Dr. Stefan Hockertz und viele andere.
https://www.youtube.com/watch?v=RJue8CKkD8M&feature=youtu.be
Ich bin 80 Jahre alt und habe keine Lust mir mit der Corona-Panik meine Restlebenszeit vermiesen zu lassen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Ein Ausstieg ist ja bewusst nicht definiert worden, sodass der Terror immer weiter getrieben werden kann - bis vor die Wahl im kommenden Jahr, um sich dann als „Retter“ präsentieren zu können ("Ich habe es geschafft, euch vor Corona zu schützen ….“)
Die gesamte Wirtschaft wird in Grund & Boden zertrümmert - und die lässt sich´s gefallen. Das Grundgesetz scheint nicht mehr zu gelten und die Bürger lassen sich ´s gefallen. Dafür sollen wir jetzt mit diesem seltsamen „Ermächtigungsgesetz“ leben. Wie lange lässt sich die Gesellschaft noch mit hypothetischen Fallzahlen und Horrorszenarien in die Irre führen?
In Essen kann man mittlerweile sogar seine Mitmenschen auf einer städtischen Webseite melden, wenn die sich nicht an die Corona-Regeln halten. Selbstverständlich anonym und online. „Diese Ermunterung seine Nachbarn zu denunzieren erinnert an dunkle Zeiten“ sagt Roosen.
Ich habe soeben auch die „Große Barrington-Erklärung“ unterzeichnet. Sie können ebenfalls unterschreiben: https://gbdeclaration.org/#sign
• Bisher haben 556375 besorgte Bürger, 10914 Wissenschaftler im Bereich Medizin und öffentliche Gesundheit und 30 417 Ärzte die Große Barrington-Erklärung“ unterzeichnet.
Obwohl nach Ansicht von Gesundheitsexperten die selbst gebastelten Masken keinen wirksamen Schutz bieten, darf sich nun kein Untertan ohne Maske zeigen. Es wird aber die Zeit kommen, wo die Pandemie vorüber ist und die Masken abgelegt werden, ob unser Land dann noch das selbe wie vor der Pandemie ist, darf bezweifelt werden, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitätenauf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.
Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
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„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
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Internet: https://www.ad-infinitum.online https://dokudrom.wordpress.com
General Investment Partners auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 21.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
General Investment Partners
Herron Tower, 110 Bishops Gate, London, EC2N 4AY
Telephone: 01174031493; 02070523766
info@generalinvestment-partners.com
www.generalinvestment-partners.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
XTRGate bzw South Bay Holdings Ltd. auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 21. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
XTRGate bzw South Bay Holdings Ltd
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass
XTRGate bzw South Bay Holdings Ltd
mit angeblichem Sitz in
Cnr Old and Church Street
POB 2209 Roseau
Commonwealth of Dominica
Web: https://www.xtrgate.com/
E-Mail: support@xtrgate.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7BWG ) nicht gestattet.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Dienstag, Oktober 20, 2020
Prime Funder auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 20. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Prime Funder
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20.10.2020 teilt die FMA daher mit, dass
Prime Funder
www.primefunder.co
support@primefunder.co
compliance@primefunder.co
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter:
ESK-Schutzbund@email.de
alpha-prevoyance.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 20. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
www.alpha-prevoyance.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.alpha-prevoyance.com, auf der ein Unternehmen, das sich am 30 Boulevard Royal in Luxemburg niederlassen will, Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Alpha anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen, das sich auf dieser Website als Alpha präsentiert, keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und anderen Finanzdienstleistungen in oder aus Luxemburg erteilt wurde und es nicht als Unternehmen für kollektive Kapitalanlagen oder Wertpapierfirmen zugelassen wurde.
Die CSSF möchte auch darauf hinweisen, dass die nach luxemburgischem Recht gegründete Gesellschaft Alpha SA nicht mit der in dieser Warnung genannten Website in Verbindung steht.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Coin Market Solutions: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 20.10.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) (http://www.fi.ee) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Coin Market Solutions
https://coinmarketsolutions.com/
Finantsinspektsioon (die estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte Kunden und Investoren darüber informieren, dass Finantsinspektsioon keine Lizenzen an Coin Market Solutions erteilt hat, wie fälschlicherweise aus der Verwendung des Logos von Finantsinspektsioon auf der Webseite https://coinmarketsolutions.com/ abgeleitet werden kann. Ebenso wenig hat Finantsinspektsioon die Nutzung des Logos von Finantsinspektsioon in irgendeiner Weise durch die betreffende Person gestattet oder genehmigt. Die Liste der Unternehmen, die über eine Lizenz der Finantsinspektsioon verfügen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen in Estland anbieten dürfen, ist auf der Webseite der Finantsinspektsioon http://www.fi.ee zu finden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de
Premium Service ECN GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. September 2020 gegenüber der Premium Service ECN GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Premium Service ECN GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.tradedax.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
Montag, Oktober 19, 2020
Weitere neue Webseiten auf der Warnliste der zypriotischen Börsenaufsichtsbehörde (CySEC)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC (CySEC) folgende Websites auf ihre Warnliste gesetzt.
fxpb.us
avexcapital.com
u-i-group.com
marketsswiss.com
primaryfxmarkets.com
conventusgroup.com
capitallevel.com
Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission („CySEC“) möchte die Anleger darüber informieren, dass die folgenden Websites keinem Unternehmen gehören, dem eine Genehmigung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder die Durchführung von Investitionstätigkeiten erteilt wurde in Artikel 5 des Gesetzes 87 (I) / 2017.
CySEC fordert die Anleger dringend auf, ihre Website (www.cysec.gov.cy) zu konsultieren, bevor sie Geschäfte mit Wertpapierfirmen abwickeln Ermittlung der Unternehmen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und / oder Anlagetätigkeiten lizenziert sind
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
ION & Maga Consulting GmbH: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2020 gegenüber der ION & Maga Consulting GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die ION & Maga Consulting GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.bluetrading.com und www.coinbrokerz.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Samstag, Oktober 17, 2020
Ist die Demokratie schon Opfer des Virus geworden? Hat heute keiner mehr das Grundgesetz unter dem Arm?
Worte und Begriffe entfalten ihre eigene Realität und vernebeln oft genug den Verstand derjenigen an die sie gerichtet sind. Durch ständige Wiederholung werden sie alsbald als allgemein bekannte Tatsachen wahrgenommen und nicht mehr hinterfragt.
Man spricht nicht mehr von Bundesländern, sondern von „Risikogebieten“ und schielt dabei schon auf die nächsten Begrifflichkeiten wie zum Beispiel: „abriegeln“, „internieren“ oder – wen wundert es? „Beschränkungen der Mobilität“.
Seit der Corona-Krise, die gezielt durch Politik und Medien mit einer perfiden Angst-und Panikkampagne befeuert wird, scheint die Verfassung außer Kraft gesetzt zu sein. Offensichtlich scheinen unsere Volksvertreter bzw. der Bundestag dies ohne Widerspruch hinzunehmen. Man fragt sich ob das oberste Grundprinzip unserer Verfassung dort überhaupt noch bekannt ist? Artikel 1. (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Es ist nicht das Leben, sondern die Würde des Menschen die an erster Stelle steht. Die politische Aussage „Wo es um den Schutz des Lebens geht, verbietet sich jede Abwägung“ ist falsch und irreführend.
Heute gehörte der Verstoß gegen die Verfassung offensichtlich zum politischen Tagesgeschäft.
1963 in der noch jungen Demokratie sah sich der damalige CSU Bundesminister des Innern, Hermann Höcherl, massiver Kritik bis hin zu Rücktrittsforderungen ausgesetzt, weil er sich während der „Abhöraffäre“ dazu äußerte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Verstoß gegen das Telefongeheimnis des Grundgesetzes Telefonabhörmaßnahmen durch alliierte Dienststellen hatte vornehmen lassen: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“
Heute hat keiner mehr das Grundgesetz unter dem Arm.
Im Gegenteil, es wird die Corona-Angst der Bevölkerung geschürt um die vertragswidrige europäische Schuldenunion durchzusetzen? Das hat Dr. Schäuble ausgeplaudert. (HAZ vom 21.08.2020).Die Aufrufe zur Denunziation von Mitbürgern und eine permanente Diffamierung und Kriminalisierung von Oppositionellen und Kritikern, als Covidioten, Rechtsextreme oder Verschwörungstheoretiker sind mittlerweile ein gängiges Machtinstrument der Bundesregierung und ihrer regierungskonformen Medien geworden.
„Ich bin in einer Zeit aufgewachsen in der Deutschland unter den Folgen eines „alternativlosen“ Machtanspruchs „……. Befiehl, wir folgen Dir“ zu leiden hatte. Auch hier waren die Anfänge Panikmache, manipulierte Daten und scheinbar harmlose Begrifflichkeiten,“ berichtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Gesellschaft sieht sich mit einer Welle von teilweise widersprüchlichen Maßnahmen und Vorschriften konfrontiert.
Dadurch verbreitet sich in der Bevölkerung die Unsicherheit stärker als das Virus. Vergeblich warten die Menschen in dieser Situation auf staatliche Führung auf der Grundlage unseres Grundgesetzes.
• Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt. (Leitziel des UTR e.V.)
Die Tätigkeit de UTR umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt und ökologischen Wohlstand.
Der Verein UTR Umwelt-Technik-Recht ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit Fragen des Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Verfassung.
Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen auf https://automotive-opinion.com erschienenen Beitrag hier bei uns lesen.
Auf ein Wort: „Wende“ – wie Wörter die Wahrheit verschleiern (können): Mobilitätswende, Energiewende etc.
Wer immer der „Mobilitätswende“ das Wort redet, kann damit nur die Abkehr von der individuellen Mobilität meinen. Eine „Wende“ signalisiert nichts anderes als den radikalen U-turn, die Umkehr in die entgegengesetzte Richtung. Im Klartext: weg von der automobilen Mobilität, zurück in die träge Welt der Bewegungslosigkeit.
Von Wende ist in Deutschland ständig zu hören.
Angefangen hat es mit der Wende 1989, als sich die „DDR“ vom Sozialismus in die entgegengesetzte Richtung zum Kapitalismus bewegte. Insofern war der Terminus „Wende“ durchaus zutreffend. Wenn im aktuellen politischen Raum ständig von einer Wende gesprochen wird, dann ist heutzutage Misstrauen durchaus angebracht. Denn Wende heißt nun mal Umkehr. Nicht Korrektur, wie uns die heutigen Wende-Hälse weismachen wollen.
“Wende” wird meistens als Hinwendung zum Guten wahrgenommen
Ob Energiewende, Verkehrswende, Mobilitätswende: Alle diese Worthülsen verschleiern den ideologischen Hintergrund und die Absicht dahinter. Was kann eine Mobilitätswende denn anderes bedeuten, als einen 180-Grad-Richtungswechsel. Dass das nicht umzusetzen ist, wissen die „Wende“-Protagonisten nur zu gut. Aber um die Politik in diese Richtung zu drängen, wird so getan, als sei eine „Wende“ immer als eine Zuwendung zum Guten zu verstehen. „Wende“ ist in breiten Kreisen der Medien und der Bevölkerung grundsätzlich positiv konnotiert.
Wie verräterisch Formulierungen sein können, zeigt Angela Merkels Satz, die „Zügel anziehen“ zu wollen.
Damit macht sie deutlich, dass sie die Bürger dieses Landes, den Souverän bislang am (lockeren) Zügel geführt hat. Was ist das für eine entlarvende, was für eine diskriminierende Sprache! Das ist die Ausdrucksweise, wie man sie von Diktatoren erwartet, aber nicht von einer Regierungschefin einer Demokratie. Auszudrücken dass man die Bürger am Zügel führt, ist eine ungeheuerliche Anmaßung.
Grüne Verbalpolitik im Windschatten von Corona
Und wenn ein Ministerpräsident vom Durchstarten der Wirtschaft fabuliert und ahnungslos außer Acht lässt, dass ein Durchstartmanöver eigentlich einen misslungenen Anflug retten muss. Nicht nur Politiker verheddern sich oft in Sprachbildern, die völlig an ihrer eigentlichen Absicht vorbei gehen, aber die Wahrheit dahinter sichtbar machen. Dass sie sich dabei selbst entlarven, merken sie nicht. So wie damals Innenminister Thomas de Maizière, der eine Antwort auf eine Journalistenfrage mit der Begründung verweigerte, dass dies die Bevölkerung nur verunsichern könnte. Eigentlich ungeheuerlich in einer kommunikativ transparenten Demokratie. Hätte dies Putin oder Trump gesagt, wäre die mediale Hölle über die beiden hereingebrochen.
Dass die grüne Politik im Windschatten der Corona-Maßnahmen auch ganz andere Intensionen durchdrücken will, geht auch aus einem Nebensatz des baden-württembergischen Sozialministers Manfred Lucha (Grüne) hervor: So sei zwar bekannt, dass Hotels bei Infektionen keine Hotspots darstellten. Es gehe aber beim Beherbergungsverbot darum, den Anreiz zu Mobilität zu verringern. Nun, ja, inzwischen wurde das Beherbergungsverbot ja vom Verwaltungsgerichtshof des Landes gekippt. An der Absicht, Mobilität einzuschränken hält Luchas Partei natürlich fest.
Quelle: https://automotive-opinion.com
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon 06071- 9816811
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Internet: http://www.ad-infinitum.online www.dokudrom.de
Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt. Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen.
Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben“
persönlich verbunden fühlen, ist für das eigene Glück entscheidend.
Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!
Freitag, Oktober 16, 2020
Wiedererlangung investierter Gelder. NEWS über aktuelle Verfahren.
Viele Anleger glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben. Dass sie vielleicht Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht.
In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder eventuell gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. In so manchen Fällen haben sich die Anleger nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden.
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit nicht regulierte Online Handelsplattformen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs einer unregulierten Online Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Die „ESK-Fördergemeinschaft Cyber-Betrug wird von einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich mit betrügerischen Online-Handelsplattformen.
• Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Die ESK Rechtsanwälte informieren über nachstehende Verfahren:
Fremont Capital Ltd.
Die Fremont Capital Ltd. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Irland und ist auch im Handelsregister von Irland mit der Registernummer 636275 eingetragen. Die Fremont Capital hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge) auf ihrer Webseite www.capfremont.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar und lautet die URL der Fremont Capital mittlerweile www.cap-fremont.com. Mit Bescheid vom 22.02.2019 hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das verbotene Einlagengeschäft der Fremont Capital in Deutschland untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
• NEWS: Aktuelles Verfahren in Deutschland
• Wir führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Fremont Capital Ltd. vor dem Landgericht Stralsund. Wir erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit
European Investment Systems SL
Die European Investment Systems SL hat ihren offiziellen Hauptsitz in Spanien und ist im Handelsregister von Guatemala eingetragen. Sie verfügt über eine Niederlassung am Platz der Einheit in 60327 Frankfurt, Deutschland. Die European Investment Systems hat online alternative Anlagen (Festgeldkontoverträge, Verkauf von vorbörslichen Aktien) auf ihrer Webseite www.eu-is.com angeboten. Diese Webseite ist nicht mehr abrufbar. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnen vor dem öffentlichen Angebot von vorbörslichen Aktien ohne Wertpapierprospekt und der unberechtigten Ausübung von Bankgeschäften.
• NEWS: Aktuelle Verfahren in Deutschland
• Wir führen aktuell für geschädigte Mandanten zwei Zivilverfahren gegen die European Investment Systems SL vor dem Amtsgericht Frankfurt und vor dem Landgericht Frankfurt. Wir erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit.
Canadian Mineral Resources Inc.
Die Canadian Mineral Resources Inc. hat ihren offiziellen Hauptsitz in Vancouver, Kanada. Die Canadian Mineral Resources bietet ihre vorbörslichen Aktien online auf ihrer Webseite www.canadian-minerals.com an. Das öffentliche Angebot dieser vorbörslichen Aktien bedarf eines Wertpapierprospekts, welcher für den europäischen Raum nicht vorliegt.
• NEWS: Aktuelles Verfahren in Deutschland
• Wir sind aktuell beauftragt, für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die Canadian Mineral Resources Inc. einzuleiten.
ShareWood Switzerland AG
Die ShareWood Switzerland AG mit Sitz in Zürich ist ein Unternehmen, welches seit 2007 Bäume wie Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume auf Plantagen in Brasilien verkauft. Mit gutem Gewissen und einem Beitrag zum Klimaschutz investierten Anleger insgesamt rund 100 Millionen Franken. Die ShareWood Switzerland AG warb mit grossen Renditen. Nach ca. 20 Jahren, nach Abholzen der Bäume, sollten die Anleger dann ihr investiertes Geld mit einer Jahresrendite von mindestens 6 % p.a. zurückerhalten und somit grosse Gewinne machen. Das Unternehmen hat sich jedoch nun augenscheinlich verkalkuliert. Zumindest für die Balsa-Bäume fand sich kein Abnehmer, sodass ein Verkauf unmöglich wurde. Im September 2019 informierte die ShareWood Switzerland AG die Investoren, dass das Balsa-Projekt angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes zu stoppen sei und die Bäume zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten seien. Dies kommt einem Totalverlust des Investments gleich.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutschland (BaFin) hat gegenüber der ShareWood Switzerland AG bereits ein Werbeverbot in Deutschland verhängt.
Positives Urteil aus Deutschland: Mittlerweile gibt es in Deutschland ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil gegen die ShareWood Switzerland AG, das zugunsten des Anlegers ausgefallen ist.
• NEWS: Aktuelles Verfahren in Österreich
• Wir führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen die ShareWood Switzerland AG vor dem Bezirksgericht Feldbach (Steiermark). Es hat bereits die Parteieneinvernahme stattgefunden. Das Verfahren wurde zur weiteren Beweiserhebung auf vorerst unbestimmte Zeit erstreckt.
Lebensversicherungen
Nicht zuletzt aufgrund der enormen Gebührenbelastung und der negativen Wertentwicklung der zugrundeliegenden Fonds erlitten Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen einen beträchtlichen Verlust. Die Versicherungsunternehmen haften wegen mangelnder Aufklärung und überhaupt wegen der Untauglichkeit ihrer Versicherungsanlageprodukte.
Aufgrund der zahlreichen geführten Verfahren in Liechtenstein verfügt dieser ESK Rechtsanwalt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet und hat hierzu das Buch „Versicherungsanlageprodukte: Aufklärung und Haftung im Rechtsvergleich Österreich, Deutschland, Liechtenstein“ verfasst.
Die Versicherungsnehmer wurden in der Regel auch nicht ordnungsgemäss über ihr Rücktrittsrecht belehrt. Das Rücktrittsrecht ist Gegenstand vieler Gerichtsentscheidungen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den verbundenen Rechtssachen C-355/18, C-356/18, C-357/18 und C-479/18 hat der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) zuletzt im Februar 2020 entschieden (vgl 7 Ob 6/20p, 7 Ob 4/20v), dass ein Rücktritt bei bereits beendeten und ausbezahlten Verträgen weiter zulässig ist; jedoch weder ein rechtswidriges Schriftformerfordernis noch eine fehlerhafte Belehrung über den Beginn der Rücktrittsfrist („ab Zustandekommen des Vertrags“ statt ab „Verständigung vom Zustandekommen des Vertrags“) zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht gemäss § 165a VersVG führen.
• NEWS: Aktuelles Verfahren in Liechtenstein
• Wir führen aktuell für einen geschädigten Mandanten ein Zivilverfahren gegen Swiss Life (Liechtenstein) AG vor dem Fürstlichen Landgericht. Wir erwarten die Anberaumung einer ersten Verhandlung in nächster Zeit.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um eventuellen Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Mit attraktiven Gewinnaussichten, wilden Versprechungen und falschen Kontoauszügen stürzen betrügerische Online-Handelsplattformen tausende Anleger ins Verderben.
Mit betrügerischen Online Handelsplattformen sind im Internet binnen weniger Jahre tausende Anleger aus Deutschland angelockt und viele davon betrogen worden. Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.
Diese unregulierten Online-Handelsplattformen dienen lediglich dazu den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Mit attraktiven Gewinnen, wilden Versprechungen, falschen Kontoauszügen, raffiniert konstruierten Handelssystemen oder Billigaktien die kurz vor dem Raketenstart an der Börse stehen, werden die gutgläubigen Anleger ins Verderben gestürzt.
Manche Betrugsfirmen arbeiten unter 15 bis 20 verschiedenen Firmennamen.
Da werden Milliarden von Euro eingesammelt. Ohne „schützende Hand“ von „mächtiger Seite“ ist so etwas nicht möglich. Es ist eine richtige Industrie entstanden. Es soll sogar ein Franchise Modell geben bei dem das kriminelle Konzept als Geschäftsmodell weiter verbreitet wird. Die Franchisenehmer werden sogar entsprechend trainiert und mit dem notwendigen Betrugs- Know-How versorgt.
Dass der Forex und CFD Handel in vielen Staaten mittlerweile verboten und damit illegal ist, ficht die Betrüger aber nicht an, sie verlegen ihre Standorte einfach in andere Länder. Die eingesammelten Gelder werden über meist 3- 4 verschiedene Länder transferiert und landen schlussendlich auf den privaten Bankkonten der Bosse. Es wurde nie investiert. Es war einfach nur Beute.
Amerika als Standort ist für die Betrüger nicht attraktiv, da die amerikanischen Finanzaufsichtsbehörden, gegen Firmen die gegen die sehr strengen Regeln für Online Trading verstoßen, unnachsichtig verfolgen und mit sehr hohen Strafen belegen. In Europa dagegen geben die Aufsichtsbehörden lediglich eine Warnung heraus.
Anlagebetrüger verlassen sich darauf, dass Anleger einer seriösen Bankadresse schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen um ihre Brieftaschen weit zu öffnen.
Das handhaben auch die Verantwortlichen die hinter den betrügerischen Handelsplattformen stehen so.
Bei jedem Kapitalanlagegeschäft sind Banken beteiligt.
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten. Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten. Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Offensichtlich werden die Banken in ihrer Arbeitsweise bei einer Kontoeröffnung von den Aufsichtsbehörden in manchen Ländern kaum belästigt oder gestört. Die Banken trifft ein erhebliches Mitverschulden für den eingetretenen Schaden der Anleger. Ihr Verhalten ist sicherlich als grob fahrlässig zu bezeichnen, denn auch im Rahmen der Vorschriften zur Geldwäsche stellt dies eine Obliegenheit der Banken dar.
FinTech minimiert das Geldwäscherisiko auf nahezu Null.
Die Online-Broker Industrie soll zu 90% auf Betrug beruhen. Da ist so unvorstellbar viel Geld im Spiel, dass es sich von selbst erklärt, warum Banken keine Skrupel haben Konten für solche Firmen zu eröffnen, und Experten und Fachmedien auf Facebook, Twitter & Co. Werbung für diese Online-Broker machen. Die wirtschaftlichen Interessen der Fin-Tech Industrie sind in einem Beziehungsgeflecht eingebunden, die es den betrogenen Anlegern sehr schwer macht ihr investiertes Geld zurückzuholen.
Bei Verlusten durch Optionshandel ist äußerste Vorsicht geboten.
Denn hinter so manch verlockendem Angebot zum Verlustausgleich, stecken die gleichen Finanzbetrüger und wollen zum zweiten Mal abkassieren.
Nichts unternehmen ist die schlechteste Lösung, abgesehen davon, dass dies den Betrügern in die Karten spielt, ist es einfach wichtig den Kriminellen das Handwerk zu legen. Auch die Banken müssen erkennen, dass es sich nicht lohnt mit solchen Betrugs-Firmen Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. Mit ständiger Berichterstattung über diese Finanz-Mafia und ihre Helfer, können die Geschäfte der Betrüger empfindlich gestört und die Verluste der Anleger minimiert werden.
Oft gibt es doch Chancen das Investment zurückzuholen.
Eine mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung operierende Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Geschädigten von Online-Handelsplattformen gemacht. Die ESK Rechtsanwälte kennen viele Fälle, in denen Anleger auf Versprechen der Trader vertraut und dadurch erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben. Betroffene Anleger die Verluste durch diese Betrugsmasche erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Für den Bereich Online-Handelsplattformen arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech. Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).
Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer von Online-Trading-Plattformen. Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien. Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
Banküberweisungen stoppen
Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden.
Die Anwälte setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
Kreditkartenzahlungen stoppen
Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs einer unregulierten Online Handelsplattform wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten. Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren. Die Erfolgsaussichten sind so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
• Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Donnerstag, Oktober 15, 2020
pimalo-invest.com auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 15. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Website auf ihre Warnliste gesetzt:
www.pimalo-invest.com
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.pimalo-invest.com, auf der ein Unternehmen Wertpapierdienstleistungen unter dem Namen Pimalo-Invest anbietet.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass dem Unternehmen, das sich als Pimalo-Invest präsentiert, keine Genehmigung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg erteilt wurde.
Darüber hinaus usurpiert die in dieser Warnung genannte Website www.pimalo-invest.com die Identität des luxemburgischen Unternehmens Pimalo-Invest S.à rl, das in keiner Beziehung zu dieser Website steht.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Natixis Life and Wealth Investment Management (Klon) auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 15.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Natixis Life and Wealth Investment Management (Klon einer von der EUA autorisierten Firma)
35–37 Ludgate Hill, London, EC4M 7JN
Telefon: 02039250674, 02037457130
E-Mail: info@nlwuk.com
Website: www.nlwuk.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
Von der EUA autorisierte Unternehmensdaten
Diese von der EUA autorisierte Firma, für die Betrüger angeblich arbeiten, hat keine Verbindung zur „Klonfirma“. Es ist berechtigt, Dienstleistungen oder Produkte in Großbritannien anzubieten, zu
bewerben oder zu verkaufen. Die korrekten Angaben lauten:
Firmenname: Natixis Life
Firmenreferenznummer : 203236
Adresse: 51, Avenue Kennedy, L-1855 LUXEMBURG
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
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***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Mittwoch, Oktober 14, 2020
Avex Capital auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Schweden
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die FI Finansinspektionen in Schweden (https://www.fi.se ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Avex Capital
https://avexcapital.com
Avex Capital verwendet die folgenden Kontaktinformationen:
F30-F32 Eden Plaza,
Eden Island,
Mahe,
Seychellen
Telefon:
+ 44 13023481
Email: support@avexcapital.com
Finansinspektionen (FI), die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die behaupten, Avex Capital zu vertreten, schwedischen Investoren den Handel mit Wertpapieren anbieten.
FI hat die Angelegenheit untersucht und konnte nicht feststellen, dass Avex Capital ein laufendes Unternehmen ist. Avex Capital ist weder von FI ermächtigt, Wertpapiergeschäfte oder andere Finanzdienstleistungen in Schweden zu betreiben, noch steht sie unter der Aufsicht von FI. FI hat keine Meldung über grenzüberschreitende Aktivitäten aus anderen EWR-Ländern erhalten. Avex Capital ist laut der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen behauptet, ansässig zu sein, auch nicht befugt, Finanzdienstleistungen zu erbringen.
FI warnt Investoren und andere vor Geschäften mit Firmen, die nicht berechtigt sind, Finanzdienstleistungen anzubieten.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
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Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Adler Group B.V. ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut (Aktualisierung vom 05.08 und 14.10.2020)
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen erweckt auf seiner deutschsprachigen Website adler-group.nl mithilfe des Adlers, dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland, nebst einem Kreis aus goldenen Sternen als Symbol der EU den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu.
Aktualisierung vom 05.08.2020:
Die BaFin hat der Adler Group B.V. mit Bescheid vom 05.08.2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Aktualisierung vom 14.10.2020:
Das Unternehmen tritt aktuell als Adler Holding Capital an den Markt heran. Auch insoweit gilt der Bescheid vom 05.08.2020 mit dem dem Unternehmen aufgegeben wurde, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de 9.07.2020, geändert am 14.10.2020
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
RTTFX auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.10.2020 über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
RTTFX
Suite 305, Griffith Corporate Center Beachmont, Postfach 1510
Kingstown Saint Vincent und die Grenadinen
Telefon: 02038853877; 02037698314; 07882858462
E-Mail: support@rttfx.com ; Christopher.deeb@trading-investment.com
https://www.online-trading.io/;Compliance@rttfx.com
Website: https://www.rttfx.com/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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Wie betrogene Kapitalanleger auf den berüchtigten Saugerlisten von Anlagebetrügern landen.
Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung gehen täglich Anfragen von Betroffenen ein, denen telefonisch „sehr attraktive“ Kapitalanlage Angebote unterbreitet wurde.
Die Frage ist stets: „Ist das Angebot seriös“?
Die Antwort lautet immer: Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen bereits alle Alarmglocken läuten.
Das sogenannte Cold-Calling, also der unerwünschte telefonische Werbeanruf eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist in Deutschland nämlich gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Wer einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, läuft Gefahr ein zweites Mal betrogen zu werden.
Die geprellten Anleger verlieren mehrmals Geld, weil sie einem Investment-Angebot und anschließend einem Nachfolgebetrug vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben. Die Anlagebetrüger sammeln alle Details über die Leute, die sie betrogen haben, denn sie verkaufen diese Informationen, die als „Saugerlisten“ bezeichnet werden, an andere Anlagebetrüger weiter.
Betrüger haben ihre Bemühungen verstärkt besonders in Deutschland Investoren abzuzocken, insbesondere auch Menschen die bei einer Investition über betrügerische Online-Handelsplattformen bereits Geld verloren haben. Während es selbstverständlich ist, seine Verluste so schnell und vollständig wie möglich auszugleichen, warnt der ESK die Anleger davor, Angebote zum Umtausch wertloser oder schlecht laufender Aktien überhaupt nur in Erwägung zu ziehen. Wertlose Aktien sind in der Regel genau das – wertlos und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.
„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen.
Die Betrüger verfügen über eine Vielzahl von Techniken, die sie geschickt anwenden, um ihre „wertlosen Tauschgeschäfte“ durchzuführen. Das macht sie auch erfahrenen Anlegern gegenüber so gefährlich. Mit den Listen bereits betrogener Anleger wird eine aggressive Cold Calling- und/oder E-Mail-Kampagne gestartet und den Empfängern die Rückzahlung des bereits verloren geglaubten Investments versprochen.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte in nicht wenigen Fällen oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den geschädigten Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um den Betrügern das Handwerk zu legen und sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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